Region: Berlin
Bildung

Diese Verträge für die nicht festangestellten Musikschullehrer Berlins wollen wir nicht!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Senatorin Sandra Scheeres, Herrn Bildungsstaatssekretär Mark Rackles in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

21.185 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

21.185 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

08.05.2013, 16:10

Ein Rechtschreibfehler: aus "umzusetzen" in der Begründung wurde "umsetzen".
Neue Begründung: Insgesamt bedeuten die Folgen, die sich aus den neuen Verträgen ergeben, eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Lehrer und u.a. durch den erhöhten bürokratischen Aufwand eine Verschlechterung der allgemeinen Arbeitsbedingungen.

Die wirtschaftlichen Folgen für die Musiklehrer sind:

- Einkommenseinbußen durch den Wegfall von Monatshonoraren. Insgesamt ergeben die Folgen dieser Regelung für die Freien Mitarbeiter einen Honorarverlust von durchschnittlich 3,2 %.
Im Honorarvertragsentwurf steht nicht, ob es Abschlagszahlungen für die Honorarkräfte geben wird.

- Einkommenseinbußen durch eine im schlechtesten Fall um 19 Monate verzögerte Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die Angestellten des Landes Berlin.

Die Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sehen folgendermaßen aus:

Die Umsetzung der neuen Verträge bedeutet für die Musikschulen und die Honorarkräfte u.a. durch die Bearbeitung der monatlichen Leistungsabrechnungen sowie der Einzelaufträge einen immensen bürokratischen Aufwand, der die Verwaltung in hohem Maße belasten wird. Je nach dem wie stark die Leistungsabrechnungen von den Musikschulen kontrolliert werden, bedeutet sie auch einen enormen Arbeitsaufwand für die Lehrer. Die Einzelaufträge für die Schüler sollen den Lehrern von der Musikschule in jedem Jahr neu erteilt werden, obwohl die Verträge zwischen Musikschule und Schülern unbefristet weiter laufen.

Eine im Honorarvertrag enthaltene detaillierte Unterrichtsnachholregelung, über die die Schüler nicht von der Musikschule informiert werden, belastet das für einen guten Musikunterricht wichtige auf gegenseitiges Vertrauen basierende Lehrer-Schüler Verhältnis.
Nutznießer der geplanten Einzelstundenabrechnung ist das Land Berlin, das das Geld für ausgefallene Stunden den Schülern von den bisher gültigen Ausnahmen wie z.B. Klassenfahrten abgesehen, nicht zurück überweist sondern einbehält. Den Lehrern wird dieses Geld vom Honorar abgezogen.

Die vorgesehene Leistungsabrechnung der Lehrer, die die Musikschulen mittels eines dafür entwickelten und den Lehrern größtenteils bereits zugänglich gemachten Formulars umzusetzen umsetzen wollen, führt zu einer unzumutbaren Belastung der Verwaltung und der Lehrkräfte.
Im Fall, dass die Musikschule erklären sollte, dass sie die Leistungsabrechnung nicht im Einzelnen prüfen wird oder prüfen kann, bedeutet das keine Entlastung der Lehrer. Kommt es zu Stichproben oder dezidierten Kontrollen stehen die Musikschullehrer schnell unter Betrugsverdacht.

Diese Art der Leistungsabrechnung ist in der Praxis nur mit einem unverhältnismäßigen gigantischen bürokratischen Aufwand überprüfbar.

Die Unterzeichner dieser Petition fordern:

1. Eine unverzügliche Überarbeitung und Nachbesserung der Ausführungsvorschriften des Berliner Senats vom 01.08.2012 und des Rahmenhonorarvertragsentwurfes für die Freien Mitarbeiter der bezirklichen Berliner Musikschulen, der ab dem 01.08.2013 gelten soll. Insbesondere die sofortige jährliche Anpassung der Honorare an tarifliche Entgelterhöhungen für die Angestellten des Landes Berlin.

2. Sofortige Aufnahme von Verhandlungen des Berliner Senats mit einem kompetenten Gremium aus Vertretern der Honorarkräfte der Musikschulen, der Musikschulleitungen, der Gewerkschaft ver.di und der Rentenkasse zur Ausarbeitung neuer Verträge und mittelfristig die Aufnahme von Tarifverhandlungen.

3. Deutlich höhere Bezahlung des Kursunterrichts, für den die Lehrer sehr viel mehr Vorbereitungszeit benötigen als für den Einzelunterricht.

4. Höhere Honorare für die im Vertrag erwähnten Prüfungen und sonstigen Tätigkeiten. Die jetzigen Honorare zwischen 7,16 - 10,33€ sind unzureichend.

5. Die Einführung von Mutterschutz, genügender Krankensicherung und ausreichendem Kündigungsschutz.

6. Mittelfristig die Erstellung eines Stufenplanes zur Einrichtung fester Stellen und dadurch die Abkehr vom Übermaß der freien Mitarbeit an Berliner Musikschulen. Tarifverträge für die Freien Mitarbeiter.


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