11.05.2020, 22:12
Mit Wirkung zum 6. Mai hat die bayerische Staatsregierung ihre Ausgangsbeschränkung vom 20.März durch eine "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" ersetzt [1][2]. Dadurch ist zumindest das Verlassen der Wohnung "ohne triftigen Grund" wieder offiziell zulässig. Auch dürfen Kinder prinzipiell wieder auf Spielplätzen spielen.
Was zuerst mal eine gute Nachricht ist, behält weiterhin den schalen Beigeschmack eines Umgangs mit den Grundrechten der Bürger nach Laune der Exekutive. Der Gesetzgeber, also die Bevölkerung, bzw. das bayer. Parlament wird weiterhin nicht nach ihrer Meinung gefragt. Statt demokratisch abgestimmter Gesetze bestimmt das Regieren per Verordnungen das Regierungshandeln. Dabei kann von notwendiger Dringlichkeit einer Entscheidung nun keine Rede mehr sein.
Es wird Zeit, dass die ja weiterhin bestehenden erheblichen Einschränkungen auf demokratisch und rechtlich saubere Füße gestellt werden. Denn es handelt sich nicht um Marginalien, sondern um den Entzug grundlegener Rechte der Bürger, z.B. beim (Demonstrations-) Recht, sich jederzeit friedlich unter freiem Himmel zu versammeln. Stattdessen bleiben "Ansammlungen im öffentlichen Raum" unter Androhung von Strafen verboten (§21 IfSMV).
Deshalb bleibt diese Petition weiterhin bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 23.Mai zur Unterzeichnung frei, um die bayer. Regierung an die Einhaltung der Grundrechte zu erinnern. Selbstverständlich verfallen Ihre Unterschriften nicht.
Ich bedanke mich bei denjenigen, welche bislang diese Petition mitgetragen haben.
MfG, Andreas Turnwald
Quellen:
[1] www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4
[2] www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/