Region: Bayern
Bürgerrechte

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern ist unverhältnismäßig

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

1.046 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.046 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.05.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Die Ausbreitung des Corona-Virus hält die Welt in Atem. Die von Gesundheitsexperten, Medien und Politikern verbreiteten Nachrichten und Prognosen lassen ein Bild der Bedrohung entstehen, welcher nur mit harten Einschnitten in das Leben und die Rechte der Bürger begegnet werden könne.

Doch ist die Lage nicht so alternativlos, wie dargestellt: Der COVID-19-Virus gefährdet das Fortbestehen der Bevölkerung nicht im geringsten. Die Krise ist keine virale, sondern vielmehr eine Sinn-Krise.

Der Fokus auf medizinische Aspekte in der Diskussion verdrängt den Fakt, dass wir alle endlich sind. Und umso endlicher, je älter wir werden.
Fast alle Menschen, die mit Corona sterben, haben Vorerkrankungen oder ein Alter erreicht, in dem man sich mit der Möglichkeit zu Sterben auseinandergesetzt haben sollte. Der Median in Italien liegt bei über 80 Jahren [1].

Umso wichtiger ist es, dass wir uns von unserer Endlichkeit nicht davon abhalten lassen, das Leben zu leben. Sterbenden Angehörigen persönlich beizustehen, aber gleichzeitig LEBENDIG zu sein, so lange wir es können! Unseren Kindern eine Zukunft und Ausbildung zu ermöglichen. Sie und uns nicht über Monate von den Mitmenschen fern halten.

Wir sollten nicht aus Angst vor dem Tod aufhören, zu leben!

Menschenleben kann man schlecht gegen einen wirtschaftlichen Schaden aufrechnen. Aber wir können die gewonnene Lebenszeit von mehreren tausend älteren Menschen ins Verhältnis setzen zu den verhinderten Jahren des Lebens von Millionen von Bürgern. Nicht mathematisch, aber ideell.

Die Frage weitreichender Ausgangsbeschränkungen ist wissenschaftlich nicht zu beantworten. Sie ist eine ethische Frage. Menschen werden deshalb zu unterschiedlichen Antworten kommen.

Mit dieser Petition wollen wir denjenigen Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme geben, die der Meinung sind, dass der Sinn des Lebens im LEBEN besteht, nicht in der Vermeidung von Tod.

Begründung

Diese Petition richtet sich gegen die „Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“, welche in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 ausgesprochen wurde (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) [2], sowie deren absehbarer Verlängerung über den 3.4.2020 hinaus, beziehungsweise deren Ersatz durch eine gleichartige Regelung.

Insbesondere Punkt 4 : „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“ sehen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die im deutschen Grundgesetz [3] und der bayerischen Verfassung [4] garantierten Grundrechte, im Speziellen:

  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (GG Artikel 2 Satz 1).
  • Die Freiheit der Person ist unverletzlich (GG Artikel 2 Satz 2, BV Art. 102).
  • Das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln (GG Artikel 8 Satz 1, BV Art. 113).
  • Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet bzw. innerhalb Bayerns (GG Artikel 11 Satz 1, BV Art. 109).

Unverhältnismäßig ist der Eingriff dahingehend, dass die Möglichkeiten anderweitiger Schutzmöglichkeiten immungeschwächter Personen nicht ausreichend erwogen wurden, z.B. eine freiwillige Selbstisolierung mit Unterstützung durch die Gesellschaft. Zudem sehen wir die Auswirkungen auf die Bevölkerung durch die nun getroffenen, weitreichenden und voraussichtlich langfristigen Einschränkungen des gesamten sozialen und wirtschaftlichen Lebens in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt:

  • Hunderttausende alleine lebender Personen vereinsamen.
  • Die Gesundheit der Bevölkerung wird durch Bewegungsmangel, weniger Frischluft und Sonnenlicht beeinträchtigt.
  • Allgemeine soziale und kulturelle Armut des öffentlichen Lebens.
  • Dem Nachwuchs wird effektive Bildung verwehrt.
  • Aktive Politische Willensbildung (z.B. durch direkten Meinungsaustausch und Demonstrationen) wird unterbunden.
  • Millionen wirtschaftlicher Existenzen werden ruiniert.

Es handelt sich bei der Ausgangsbeschränkung deshalb mitnichten um eine „ultima ratio“, wie in deren Begründung beschrieben, sondern um eine willkürliche und subjektive Abwägung seitens der verantwortlichen Entscheidungsträger, welche in die Grundrechte aller Menschen in Bayern massiv eingreift.

Dies darf im Fall dieser Epidemie, welche die Gesamtheit der Bevölkerung nicht erheblich gefährdet, nicht hingenommen werden. Umso mehr, als die Ausgangsbeschränkung, um überhaupt den gewünschten verlangsamenden Infektionsverlauf zu erreichen, über viele Monate hin aufrecht erhalten werden müsste.

Die Ausgangsbeschränkung ist deshalb zumindest in Punkt 4 zurückzunehmen.

Quellen:

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.03.2020
Petition endet: 23.05.2020
Region: Bayern
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Interessierte,

    Mitte Januar 2021 habe ich nun endlich eine offizielle, schriftliche Antwort des Bayerischen Landtages auf unsere Petition gegen die Ausgangsbeschränkungen in Bayern bekommen, welche von 1.046 Menschen zwischen 24.März und 24. Mai 2020 getragen wurde.
    Der Gesundheitsausschuss hat am 3. Dezember unsere Petition beraten und - abgelehnt.

    So, wie sich die Mehrheitsparteien im Verlauf des Corona-Jahres positioniert haben, war dies abzusehen. Verblüfft hat mich jedoch wieder einmal die argumentative Armut und geringe Reichweite des Denkens der Abgeordneten: Nur *drei Tage* bevor die bayerische Staatsregierung am 6. Dezember erneut weitreichende Einschränkungen der Grundrechte beschließt, argumentieren die Parlamentarier, dass... weiter

  • Liebe Mitunterzeichner,

    Zum Rahmen an der Wand hier noch die gescannte Antwort des bayerischen Landtages. Auf das man die Parlamentarier an Ihren Entscheidungen messen werde!

    LG, Andreas Turnwald

  • Liebe Unterstützende der Petition "Die Ausgangsbeschränkung in Bayern ist unverhältnismäßig".
    Nachdem unsere Petition vom Gesundheitsausschuss mit Verweis auf die Positionen der bayer. Landesregierung als "erledigt" erklärt wurde (schriftliche Antwort liegt mir noch nicht vor), möchte ich auf weitere Aktionen zum Thema hinweisen:

    1) Petition über ausgewogene Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, von Bastian Barucker. Mit lesenswerten Hintergrundinformationen:
    www.openpetition.de/petition/online/corona-debatte-im-oeffentlichen-fernsehen

    2) Mahnwache diesen Samstag am Münchner Stachus:

    1bis19 Bayern lädt ein zur Mahnwache für Grundrechte und Rechtsstaat am

    Samstag, den 12. Dezember 2020
    von 11:00 Uhr bis 14:00... weiter

Die Maßnahmen zu überarbeiten, da sie so nicht verhälnismäßig und daher rechtswidrig sind. Anstatt die Risikopersonen bei optimaler und maximaler Versorgung zu schützen, ruinieren wir die kleinen Leute und bringen Familien mit Kindern an den Rand des Nervenzusammenbruches. Alleinlebende Personen und gerade Rentner sind in Bayern in "Einzelhaft", da sie niemanden Treffen dürfen. Und wo ist die Solidarität der Risikogruppe? Diese Personen sollen gerne an die frische Luft gehen aber bitte nicht arbeiten. Fürs Einkaufen gibt es genügend Alternativen

Keiner weiß welche Spätfolgen eine Infektion durch das Covid-19 Virus haben können. Eine mögliche bekannte Spätfolge wäre zum Beispiel eine Lungenfibrose. Sollen wir wirklich "Leben" um uns dem risiko auszusetzen das wir nach einer Infektion an einer chronischen Krankheit leiden?

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