19.04.2020, 22:08
Mit Fristablauf der verlängerten vorübergehenden Ausgangsbeschränkung zum 19. April stellt sich heraus, dass "vorübergehend" nur ein Euphemismus war, und es sich in Wahrheit um einen Grundrechteentzug "auf unbestimmte Zeit" handelt.
Ob da die Gerichte in Zukunft aber noch mitspielen werden?
www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/
Die Corona-Maßnahmen werden lediglich ein wenig gelindert, wobei der Hauptanteil der Lockerungen den Einzelhandel betreffen. Lediglich dort, wo die Polizeikontrollen sowieso von Anfang an sinnlos (weil nicht objektiv nachprüfbar) waren, wurde die Verordnung der Realität angepasst: Wer draußen zu zweit unterwegs ist, muss nicht zwangsläufig mehr zusammen wohnen oder Lebenspartner sein.
Der Bereich der eingeschränkten Grundrechte hingegen wurde nicht gelockert und so setzt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf Zwang statt auf Überzeugung und Freiwilligkeit der Bürger!
Zur Überzeugungsarbeit müsste jedoch auch die Kommunikation einer Strategie gehören.
Strategie scheint es zu sein, Kinder weiterhin lediglich als Virenträger und nicht als Menschen mit einem Recht auf Entfaltung zu betrachten. Spielplätze und Kindertagesstätten bleiben weiterhin im Regelfall geschlossen, während man die Eltern wieder arbeiten schicken will (Stichwort: Einzelhandel). Wie das zusammenpassen soll, bleibt vorerst ein Geheimnis.
Weiterhin drückt sich die Staats- und Bundesregierung auch darum, die Bürger mit der Notwendigkeit von Patientenverfügungen für den Ernstfall vertraut zu machen. Dazu müssten aber auch die Risiken intubierter Beatmung benannt werden, deren Verfügbarkeit allerorten als entscheidend kommuniziert wird. Dr. Thöns, Notfallarzt und Palliativmediziner, und damit als einer der wenigen derzeit vernehmbaren Stimmen wirklich "an der Front" tätig, weist bereits auf die ethischen Probleme hin, wenn aus Palliativpatienten plötzlich Covid-Intensivfälle gemacht werden:
www.dud-magazin.de/2020/04/03/corona-sprechen-wir-%C3%BCber-ethik-und-gerechtigkeit/
Wer die Infektionszahlen unbedingt niedrig halten will, sollte auch ehrlich darüber sprechen, wie lange die dafür notwendigen Maßnahmen dauern müssten. Das eine ohne das andere zu nennen ist manipulativ. Dennoch verbreitet die Bundesregierung zu diesem Thema Grafiken ohne Skalierung der Zeitachse, welche von großen Teilen der Presse unreflektiert und unkommentiert übernommen werden:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausbreitung-coronavirus-1716188
Kleiner Spoiler: "Die Kurve verflachen" klappt nur über einen Lockdown von mindestens einem ganzen Jahr!
Zum 1. Mai wird sich zeigen, inwiefern die Versammlungsfreiheit weiterhin als ein hohes Gut der Demokratie angesehen werden kann.
Mit unverhältnismäßig freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Turnwald