26.06.2020, 01:03
Die in der Petition monierten Ausgangsbeschränkungen und weitere - immer noch bestehende Maßnahmen - fußen im Wesentlichen auf zwei Gesetzen.
Dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Beide wurden in den Sitzungen eines reduzierten Bundestages und seiner Ausschüsse Ende März beschlossen, bzw. in wesentlichen Punkten geändert.
Eine gute Zusammenfassung der parlamentarischen Ereignisse findet sich hier:
www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-bundesregierung-gesetz-infektionsschutz-strafverfahren-krankenhaus-solo-selbststaendige/
Die im Link erwähnte Änderung bezüglich Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in §28 IfSG: Die entsprechende Textpassage wurde von ihrem vorherigen Zusammenhang und begrenzten Umfang entrissen und weiter vorne - diesmal in viel allgemeinerem Kontext - wieder eingefügt:
www.buzer.de/gesetz/2148/al88113-0.htm
Ein Jahr lang - bis März 2021 - wurden dem Gesundheitsminister weitreichende Entscheidungsbefugnisse ohne parlamentarische Mitsprache in die Hand gelegt. Manche Kritiker sprechen von einem Ermächtigungsgesetz!
Wie einschneidend und verfassungsrechtlich bedenklich die Selbst-Entmächtigungen der Parlamente sind, wird von zwei Jura-Professoren in Saarbrücken und Berlin bemängelt:
verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/
jean-monnet-saar.eu/?page_id=2498
Es wird Zeit, dass die Parlamente wieder Ihrer legislativen Aufgabe und Kontrollfunktion über die Regierung gerecht werden: Keine Einschränkungen der Grundrechte ohne wöchentlich einzuholende parlamentarische Zustimmung!