Umwelt

Bürgerinitiative gegen den Bau von Windrädern im Windparkgebiet Wagensonnriegel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Michael Adam

3.343 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

3.343 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

12.10.2018, 02:12

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


04.07.2015, 10:59

Bereits am 18. April endete die Sammlung von Unterschriften für die Petition gegen den Bau von Windkraftanlagen im Wagensonnriegelgebiet. Eine kleine Abordnung der sich aus allen Anrainergemeinden zusammengeschlossenen Bürgerinitiative übergab letzten Donnerstag nun die Petition an Landrat Adam, der zuvor als deren Empfänger vorgesehen war, bei einem Termin in dessen Büro.

Bei Infoständen in Regen, Zwiesel und Frauenau, sowie durch Auslagen von Unterschriftenlisten in verschiedenen Geschäften vor Ort und durch Mitzeichnungsmöglichkeit über das Internet gelang es der Bürgerinitiative insgesamt 3.344 Unterschriften zu sammeln. Im Landkreis Regen schrieben sich 2.366 in die Listen ein und hier besonders zahlreich die Bewohner aus den direkt an den Wagensonnriegel angrenzenden Gemeinden.

Aus den Kommentaren, welche Online zur Petition abgegeben werden konnten, wurden besonders häufig die massive Naturzerstörung beim Bau der 200 m hohen Anlagen im Wald und der gravierende Eingriff in das idyllische Landschaftsbild des Bayerischen Waldes als Grund für die Unterzeichnung genannt. Mit einer noch weitgehend unverbauten Mittelgebirgslandschaft hat die Region einen Trumpf für den Tourismus in der Hand den man nicht leichtfertig verspielen sollte.
Auch, dass es die Stadtwerke aus München sind, die mit ursprünglich 24 geplanten Windkraftanlagen im Bayerischen Wald die Ökostrombilanz der Stadt München aufbessern wollen, stößt bei vielen Unterzeichnern auf Unverständnis.

Bei einer kurzen Durchsicht der Gehefte erkannte Landrat Adam die Petition mit dem Anliegen das keine Windräder am Wagensonnriegel gebaut werden sollen an. Im anschließenden Gespräch, für das sich der Landrat ausgiebig Zeit nahm, erklärte er die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche gegeben sein müssen bevor überhaupt eine Genehmigung durch das Landratsamt erteilt werden könne. Nach Recht und Gesetz sind hier klare Vorgaben einzuhalten, damit die späteren Entscheidungen auch vor Gericht standhielten.

Der Regionale Planungsverband Donau-Wald musste bei der Ausweisung der Windkraftvorranggebiete im gesamten Planungsraum die gleichen Kriterien, wie z. B. definierte Abstandsradien zur Wohnbebauung ansetzen, was am Ende des Planungsprozesses dazu führte, dass letztendlich der Wagensonnriegel als eines der Windkraftvorranggebiete übrig blieb, dem damals auch die betroffenen Kommunen zugestimmt haben. Das im Regionalplan als Vorranggebiet 43 bezeichnete Waldgebiet rund um den Wagensonnriegel mit über 1.700 ha Fläche umfasst allerdings alleine knapp 40 % der 4.500 ha Gesamtfläche aller Vorranggebiete in der Planungsregion Donau-Wald, wodurch es zu einer unverhältnismäßig hohen Konzentration von Windkraftanlagen in unserem Landkreis komme, wie die Vertreter der Bürgerinitiative anmahnten.

Verständnis zeigte Landrat Adam auch für die betroffenen Anwohner des Vorranggebietes, die nicht unter den Schutz der 10-H-Regelung fallen, da diese leider nicht für Wohnhäuser im Außenbereich ohne eine entsprechende Außenbereichssatzung, wie dies meist bei Weilern oder Einzelgehöften der Fall ist, gilt.

Abschließend versprach der Landrat, die durch die Petition zum Ausdruck gebrachten Bedenken der Bürger sehr ernst zu nehmen. Das Landratsamt wird den Windkraftanlagen auf dem Wagensonnriegel keinen künstlichen Vorschub leisten, sondern über Genehmigungsanträge rein nach Rechtslage entscheiden.



01.03.2015, 10:18

Es gleicht einer Farce, mit welcher Kurzsichtigkeit und Unüberlegtheit gerade versucht wird, eine unausgereifte Idee mit Ausschöpfung nahezu aller Möglichkeiten durchzupressen.
Würde ein normal denkender Mittelständler sein Unternehmen mit gleichwertigen betrieblichen Strukturen aufbauen, wie es bspw. in der Windkraftbranche - mit politischer Unterstützung - gerade passiert, dann könnte sich Deutschland hinsichtlich seiner Wirtschaftskraft mit der Demokratischen Republik Kongo gleichstellen.

www.spiegel.de/wissenschaft/technik/das-ungewisse-schicksal-ausgedienter-windraeder-a-1016301.html#ref=veeseoartikel
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Déjà-vu im Bayerischen Wald aufgrund der in Frage zu stellenden Wirtschaftlichkeit, in Anlehnung an den Bayerischen Windatlas durchaus denkbar. Die Firmen heißen dann Stadtwerke München GmbH, wpd onshore GmbH & Co. KG, Bürgerenergie Freyung-Grafenau eG, OSTWIND AG oder einer der anderer Investoren die bereits angeklopft und ihr Interesse gezeitgt haben, das Gebiet um den Wagensonnriegel als Industriestandort für den Windwahn auszuschlachten.
Verlierer ist wie so oft der kleine Bürger, der den (oftmals haltlosen) Versprechen der Firmen und der politischen Lobpreisung Glauben geschenkt hat. Lug und Betrug in höchster Finesse ...

www.manager-magazin.de/finanzen/alternativegeldanlage/prokon-anleger-sollen-auf-die-haelfte-ihrer-einlage-verzichten-a-1005897.html
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01.03.2015, 10:16

+ + + Bitte um Unterstützung! + + +

Menschen zweiter Klasse!

Das Grundgesetz unseres Landes wird mit den Worten angeführt, die Würde des Menschen sei unantastbar und jeder sei dem Nächsten gleichgestellt. Die Entwicklung unserer Gesetzgebung im Zeitalter der so viel propagierten Energiewende spiegelt jedoch augenscheinlich einen anderen Gedanken wieder, der in keinster Weise einem demokratischen gleicht.

Wie im Artikel „Ein Blick in die Energie-Zukunft?“ zu lesen war, werden die Planungen mit der verbleibend möglichen Anzahl von 14 Windenergieanlagen weitergeführt, welche nach Inkrafttreten der 10H-Regelung über eine Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich noch realisierbar sind. Mit einer geplanten Anlagenhöhe von 200 Meter würde das bei dem geplanten Windpark am Wagensonnriegel einem Mindestabstand von etwa 2000 Meter zur nächsten Wohnbebauung (Wohnbebauung ist nicht gleich Wohnhaus!) entsprechen. Die 10H-Regelung soll dem Schutz der Menschen vor den unübersehbaren Beeinträchtigungen dieser Industrieanlagen dienen – aber nicht alle Menschen können sich auf diese Schutzmaßnahme berufen.

Da diese Regelung jedoch ausschließlich für Gebiete gilt, die sich auf einen Bebauungsplan berufen können oder aber für die eine Außenbereichssatzung besteht, entfällt diese Schutzregelung für sämtliche Weiler, Einödhöfe, Splittersiedlungen sowie Wohnbebauungen mit Gewerbenutzung um den geplanten Windpark Wagensonnriegel – sind diese Menschen nicht wertig genug um den anderen gleichgestellt zu werden?

Der Regionalplan Donauwald empfiehlt lediglich einen Abstand von 500 Meter zu den nächsten Wohnhäusern im Außenbereich ohne entsprechende Satzung, gesetzlich hingegen existiert keine Mindestvorgabe und demnach kein Schutz dieser „Art“ Menschen.

Neben der fatalen Wertminderung der Grundstücke, der nachweisbaren gesundheitlichen Gefahren und der unübersehbaren Minderung der Lebensqualität werden diese Menschen in keinster Weise, den durch die 10H-Regelung in Schutz genommenen Menschen, gleichgestellt.

Diese Gegebenheiten lassen sich nicht in einem demokratischen Grundgedanken vereinbaren, wenn Menschen aufgrund ihrer Sesshaftigkeit unterschiedlich klassifiziert werden. Sollte die Nutzung der Windkraft für die Deckung unseres Energiebedarfes tatsächlich unabdingbar sein, so ist es in einem demokratischen Land in keinster Weise abwegig zu fordern, diese Tatsache nicht der Würde und Gleichberechtigung der Menschen überzuordnen.

Daher die bitte nachfolgende Kampagne zu unterstützen! Danke!

secure.avaaz.org/de/petition/Bundeskanzlerin_Angelika_Merkel_10_Fachen_Abstand_zu_Windkraftanlagen_fuer_jeden_Buerger/?cESdXhb


26.02.2015, 21:35

Liebe Mitstreiter,

das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Konzept für die weitere Energiewende erstellt ("Grünbuch")


Hier der Link:
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gruenbuch-gesamt,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf


Zu diesem Konzept ("Grünbuch") kann jeder bis zum 1. März seine Meinung in Form einer Stellungnahme abgeben.
Wahlweise kann auch nur zu einzelnen Abschnitten Stellung genommen werden.
Diese Gelegenheit sollte jeder Einzelne nutzen, um seinen Unmut über den sinnlosen Ausbau der Subventionspropeller kund zu tun.


Bitte sendet Eure Stellungnahmen bis zum 1. März 2015 an die E-Mail Adresse:
gruenbuch-strommarkt@bmwi.bund.de


Um den Aufwand zu erleichtern, können auch gerne Absätze aus der VERNUNFTKRAFT. - Stellungnahme (im Anhang) verwendet werden.
Oder auch die Zusammenfassung "Zeit für eine nüchterne Bilanz" aus der Basler Zeitung vom 12. Dezember 2014 - (A. Wendt)


tablet.baz.ch/artikel/?objectid=5559DC14-EC4F-0EE1-72DDE53ABC84EDE6


Für Mitstreiter mit wenig Zeit haben wir nachfolgendes Muster vorformuliert, welches gerne verwendet werden darf:

***
Betreff: Stellungnahme zum Grünbuch


Sehr geehrte Damen und Herren,
als Stellungnahme zum Grünbuch möchte ich Ihnen auf diesem Wege Folgendes mitteilen:
Der über das EEG subventionierte Windkraftausbau gefährdet die Versorgungssicherheit,
treibt die Strompreise in die Höhe, verzerrt den Wettbewerb, deindustrialisiert Deutschland, zerstört Landschaft und Natur, tötet jährlich 100.000 Vögel (Quelle: Michael Otto Institut) und 200.000 Fledermäuse (Quelle: Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung). Menschen werden ungeklärten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt (vgl. UBA-Machbarkeitsstudie zum Infraschall) und Immobilien entwertet.

Trotz bereits mehr als 24.000 deutschen Windkraftanlagen haben diese den weltweiten CO2- Ausstoß um kein Gramm senken können. Wie u.a. die Bundestagsexpertenkommission Forschung und Innovation (EFI) feststellte, bringt das EEG und der dadurch ermöglichte Windkraftausbau nichts für den Klimaschutz, aber macht in deutlich teurer.

Da keines der mit dem EEG ursprünglich angestrebten Ziele erfüllt werden kann - fällt die Begründung für die Notwendigkeit des EEG und damit die Berechtigung für die Subventionierung der Windkraft weg.
Das Konzept "Propellerland Deutschland" wird im Ausland nicht nachgeahmt - sondern belächelt!

- Bitte stoppen Sie endlich diesen Irrsinn! -

Ausführliche Begründungen zu den angesprochenen Problemen finden Sie u.a. auf
www.VERNUNFTKRAFT.de

Ich bitte darum, meine Stellungnahme auf Ihren Seiten zu veröffentlichen und die darin
enthaltenen Empfehlungen zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß,
(Name)

***


Nur wenn sich viele an der Aktion beteiligen, können wir diese nutzen, um dem Bundeswirtschaftsministerium einen deutlichen Meinungsspiegel zu präsentieren.

Wir bitten jeden Einzelnen, sich an der Aktion zu beteiligen

Hier der Link zur Aktion des Bundeswirtschaftsministerium:
www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Strommarkt-der-Zukunft/Gruenbuch/stellungnahmen-gruenbuch.html


Gemeinsam sind wir stark!

Danke für Euer Engagement!



06.12.2014, 18:59

Allgemeine Information!

Die Dauer der Petition "Bürgerinitiative gegen den Bau von Windrädern im Windparkgebiet Wagensonnriegel" wird von drei auf nun sechs Monate verlängert.

Somit wird die maximal mögliche Laufzeit ausgeschöpft und soll auch denjenigen die Möglichkeit geben ihrer Stimme abzugeben, die sich bisher mit diesem brisanten Thema noch nicht auseinander gesetzt haben.
Nicht zu letzt durch die neue (umstrittene) 10H-Regelung kommt künfitg den Kommunen ein Stück mehr indirekte Kontrolle über möglich Windkraftanlagenprojekte in unserer Heimat zu und daher macht es durchaus Sinn derartige Petitionen als Sprachrohr der Bürger an die regionale Politik zu nutzen.

Reden bringt Menschen zusammen, gleich welche Meinung vertreten wird!
An dieser Stelle soll auch nochmal der Hinweis und die Bitte ausgesprochen werden, die Petition bzw. den Link zu teilen - sei es in sozialen Netzwerken oder durch den eigenen e-Mail Verteiler zu verschicken.
Auch der altbewährte und nach
Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


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