Umwelt

Bürgerinitiative gegen den Bau von Windrädern im Windparkgebiet Wagensonnriegel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Michael Adam

3.343 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

3.343 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

04.07.2015, 10:59

Bereits am 18. April endete die Sammlung von Unterschriften für die Petition gegen den Bau von Windkraftanlagen im Wagensonnriegelgebiet. Eine kleine Abordnung der sich aus allen Anrainergemeinden zusammengeschlossenen Bürgerinitiative übergab letzten Donnerstag nun die Petition an Landrat Adam, der zuvor als deren Empfänger vorgesehen war, bei einem Termin in dessen Büro.

Bei Infoständen in Regen, Zwiesel und Frauenau, sowie durch Auslagen von Unterschriftenlisten in verschiedenen Geschäften vor Ort und durch Mitzeichnungsmöglichkeit über das Internet gelang es der Bürgerinitiative insgesamt 3.344 Unterschriften zu sammeln. Im Landkreis Regen schrieben sich 2.366 in die Listen ein und hier besonders zahlreich die Bewohner aus den direkt an den Wagensonnriegel angrenzenden Gemeinden.

Aus den Kommentaren, welche Online zur Petition abgegeben werden konnten, wurden besonders häufig die massive Naturzerstörung beim Bau der 200 m hohen Anlagen im Wald und der gravierende Eingriff in das idyllische Landschaftsbild des Bayerischen Waldes als Grund für die Unterzeichnung genannt. Mit einer noch weitgehend unverbauten Mittelgebirgslandschaft hat die Region einen Trumpf für den Tourismus in der Hand den man nicht leichtfertig verspielen sollte.
Auch, dass es die Stadtwerke aus München sind, die mit ursprünglich 24 geplanten Windkraftanlagen im Bayerischen Wald die Ökostrombilanz der Stadt München aufbessern wollen, stößt bei vielen Unterzeichnern auf Unverständnis.

Bei einer kurzen Durchsicht der Gehefte erkannte Landrat Adam die Petition mit dem Anliegen das keine Windräder am Wagensonnriegel gebaut werden sollen an. Im anschließenden Gespräch, für das sich der Landrat ausgiebig Zeit nahm, erklärte er die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche gegeben sein müssen bevor überhaupt eine Genehmigung durch das Landratsamt erteilt werden könne. Nach Recht und Gesetz sind hier klare Vorgaben einzuhalten, damit die späteren Entscheidungen auch vor Gericht standhielten.

Der Regionale Planungsverband Donau-Wald musste bei der Ausweisung der Windkraftvorranggebiete im gesamten Planungsraum die gleichen Kriterien, wie z. B. definierte Abstandsradien zur Wohnbebauung ansetzen, was am Ende des Planungsprozesses dazu führte, dass letztendlich der Wagensonnriegel als eines der Windkraftvorranggebiete übrig blieb, dem damals auch die betroffenen Kommunen zugestimmt haben. Das im Regionalplan als Vorranggebiet 43 bezeichnete Waldgebiet rund um den Wagensonnriegel mit über 1.700 ha Fläche umfasst allerdings alleine knapp 40 % der 4.500 ha Gesamtfläche aller Vorranggebiete in der Planungsregion Donau-Wald, wodurch es zu einer unverhältnismäßig hohen Konzentration von Windkraftanlagen in unserem Landkreis komme, wie die Vertreter der Bürgerinitiative anmahnten.

Verständnis zeigte Landrat Adam auch für die betroffenen Anwohner des Vorranggebietes, die nicht unter den Schutz der 10-H-Regelung fallen, da diese leider nicht für Wohnhäuser im Außenbereich ohne eine entsprechende Außenbereichssatzung, wie dies meist bei Weilern oder Einzelgehöften der Fall ist, gilt.

Abschließend versprach der Landrat, die durch die Petition zum Ausdruck gebrachten Bedenken der Bürger sehr ernst zu nehmen. Das Landratsamt wird den Windkraftanlagen auf dem Wagensonnriegel keinen künstlichen Vorschub leisten, sondern über Genehmigungsanträge rein nach Rechtslage entscheiden.


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