01.03.2015, 10:16
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Menschen zweiter Klasse!
Das Grundgesetz unseres Landes wird mit den Worten angeführt, die Würde des Menschen sei unantastbar und jeder sei dem Nächsten gleichgestellt. Die Entwicklung unserer Gesetzgebung im Zeitalter der so viel propagierten Energiewende spiegelt jedoch augenscheinlich einen anderen Gedanken wieder, der in keinster Weise einem demokratischen gleicht.
Wie im Artikel „Ein Blick in die Energie-Zukunft?“ zu lesen war, werden die Planungen mit der verbleibend möglichen Anzahl von 14 Windenergieanlagen weitergeführt, welche nach Inkrafttreten der 10H-Regelung über eine Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich noch realisierbar sind. Mit einer geplanten Anlagenhöhe von 200 Meter würde das bei dem geplanten Windpark am Wagensonnriegel einem Mindestabstand von etwa 2000 Meter zur nächsten Wohnbebauung (Wohnbebauung ist nicht gleich Wohnhaus!) entsprechen. Die 10H-Regelung soll dem Schutz der Menschen vor den unübersehbaren Beeinträchtigungen dieser Industrieanlagen dienen – aber nicht alle Menschen können sich auf diese Schutzmaßnahme berufen.
Da diese Regelung jedoch ausschließlich für Gebiete gilt, die sich auf einen Bebauungsplan berufen können oder aber für die eine Außenbereichssatzung besteht, entfällt diese Schutzregelung für sämtliche Weiler, Einödhöfe, Splittersiedlungen sowie Wohnbebauungen mit Gewerbenutzung um den geplanten Windpark Wagensonnriegel – sind diese Menschen nicht wertig genug um den anderen gleichgestellt zu werden?
Der Regionalplan Donauwald empfiehlt lediglich einen Abstand von 500 Meter zu den nächsten Wohnhäusern im Außenbereich ohne entsprechende Satzung, gesetzlich hingegen existiert keine Mindestvorgabe und demnach kein Schutz dieser „Art“ Menschen.
Neben der fatalen Wertminderung der Grundstücke, der nachweisbaren gesundheitlichen Gefahren und der unübersehbaren Minderung der Lebensqualität werden diese Menschen in keinster Weise, den durch die 10H-Regelung in Schutz genommenen Menschen, gleichgestellt.
Diese Gegebenheiten lassen sich nicht in einem demokratischen Grundgedanken vereinbaren, wenn Menschen aufgrund ihrer Sesshaftigkeit unterschiedlich klassifiziert werden. Sollte die Nutzung der Windkraft für die Deckung unseres Energiebedarfes tatsächlich unabdingbar sein, so ist es in einem demokratischen Land in keinster Weise abwegig zu fordern, diese Tatsache nicht der Würde und Gleichberechtigung der Menschen überzuordnen.
Daher die bitte nachfolgende Kampagne zu unterstützen! Danke!
secure.avaaz.org/de/petition/Bundeskanzlerin_Angelika_Merkel_10_Fachen_Abstand_zu_Windkraftanlagen_fuer_jeden_Buerger/?cESdXhb