09.02.2015, 09:46
Kürten.
Das Verfahren um das Wohnhaus von Christa Liedtke in Kürten-Breibach spitzt sich zu: Mit Datum vom 5. Januar hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Kommunalaufsicht der Gemeinde Kürten die Aufhebungsverfügung zur Außenbereichssatzung Breibacher Weg zugestellt.
Für die Gemeinde gilt jetzt formal eine Frist von vier Wochen, während der sie Klage gegen die Verfügung am Verwaltungsgericht Köln einreichen kann. Die Vorgeschichte: Am 17. September hatte der Gemeinderat einstimmig die Satzung beschlossen, am 5. November den Beschluss bestätigt. Diese Satzung würde das Liedtke-Haus legalisieren.
Bürgermeister Willi Heider hat aber bereits entschieden: Er will in den nächsten Tagen fristwahrend Klage am Verwaltungsgericht erheben. Er werde den Rat in seiner Februar-Sitzung darüber informieren.
Die Fraktionen sollten dann auch entscheiden, ob die Klage bestehen bleibt. Aufgrund der Unterstützung für Christa Liedtke ist davon auszugehen.
Der Kreis macht seine Verfügung erneut mit der Art der Bebauung am Breibacher Weg fest. Es mangele an der erforderlichen „Bebauung von einigem Gewicht“. Landrat Hermann-Josef Tebroke begründet sein Einschreiten zusätzlich mit „öffentlichem Interesse“ an der Einhaltung des Baurechts. Andernfalls würde ein Präzedenzfall geschaffen. (cbt)
www.rundschau-online.de/rhein-berg/schwarzbau-in-kuerten-kreis-hebt-satzung-zu-breibach-auf,16064474,29568074.html
www.ksta.de/kuerten/haus-in-kuerten-12-700-unterschriften-fuer-einen-schwarzbau,15189230,29441126.html
www.ksta.de/kuerten/schwarzbau-in-kuerten-kreis-bietet-christa-liedtke-lebenslanges-wohnrecht-an,15189230,29412514.html