25.10.2012, 17:34
Liebe Fluglärmgeplagte,
unsere Petition ist inzwischen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen und wird dort unter der o.a. neuen Petitionsnummer geführt.
Das folgende Schreiben wurde mir vom Petitionsausschuss zugesandt:
Petitionsausschuss, Platz der Republik 1,
11011 Berlin, 19.10.2012
Fernruf (030)227-32997, Telefax (030)227-30057
Betr.: Verkehrsflughäfen und Landeplätze
Bezug: Ihr Schreiben vom 12.09.2012 an den Hessischen Landtag, hier eingegangen am 04.10.2012
Sehr geehrte Frau Franz,
Ihr Schreiben ist dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Bitte um Bearbeitung zugeleitet worden.
Zu Ihrem Anliegen ist zunächst das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten worden.
Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen.
Dieses Verfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maria Oltmanns
11.10.2012, 18:32
Liebe Fluglärmgeplagte,
mit Schreiben vom 01.10.2012 habe ich vom Hessischen Landtag, Bereich Petitionen die folgende Mitteilung erhalten:
"Sehr geehrte Frau Franz,
nach Prüfung der Sach- und Rechtslage in Ihrer Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass Ihre Petition zuständigkeitshalber wie folgt weitergeleitet wurde:
Deutscher Bundestag
-Petitionsausschuss-
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ich bitte darum, etwaige weitere Zuschriften direkt dorthin zu richten."
Die Petition wurde unter einer gesonderten (neuen) Petitionsnummer nach Berlin abgegeben:
Petition Nr. 03850/18
Viele Grüße
Gabriele Franz
29.09.2012, 20:00
Liebe Fluglärmgeplagte,
heute möchte ich Sie auf eine neue Petition zum Schutz vor Fluglärm aufmerksam machen:
"Der Lärmaktionsplan zum Flughafen Frankfurt ist ungenügend! Wir brauchen wirksamen Schutz! "
www.openpetition.de/petition/online/der-laermaktionsplan-zum-flughafen-frankfurt-ist-ungenuegend-wir-brauchen-wirksamen-schutz
Auch ich möchte heute nochmals an Sie appellieren, eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan abzugeben. Dies ist noch möglich bis zum 19. Oktober 2012 (auch online) beim RP Darmstadt
www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=2d71916e519e75eccde1e04a5a1d813f
Viele Grüße
Gabriele Franz
12.09.2012, 14:46
Liebe UnterstützerInnen,
gerade erreicht mich die Nachricht, dass der link in der Email, die Sie von mir erhalten haben unvollständig wiedergegeben wurde. Deshalb ein neuer Versuch:
docs.google.com/file/d/0Bys6UtbyfOL-NThCTlFfUGV3U3M/edit?pli=1
Im Petitionsblog werden alle Nachrichten von mir an Sie eingestellt, dort finden Sie ebenfalls den korrekten link.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Franz
12.09.2012, 14:04
Liebe UnterstützerInnen,
der hessische Landtag hat mit der Mehrheit der Stimmen von CDU und FDP beschlossen, dass die Petenten vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung über die Sach- und Rechtslage informiert werden. Diese Information liegt mir inzwischen vor. Meine Bemühungen dieses Antwortschreiben auf der Seite des Hessischen Landtages online zur Verfügung stellen zu lassen, waren erfolglos. Auf openpetition kann ich leider keine Dateien hochladen, so dass ich Ihnen nur einen link zu einer öffentlichen Plattform senden kann. Dort können Sie das Schreiben einsehen:
docs.google.com/file/d/0Bys6UtbyfOL-NThCTlFfUGV3U3M/edit?pli=1
Im Ergebnis ist diese Entscheidung und die Antwort des HMWVL ein Schlag ins Gesicht der rund 40000 Unterstützer (online und in Papierform) die sich durch diese Petition eine Verbesserung ihrer Lärmbelastung durch den Flughafen Frankfurt erhofft haben. Die Sach- und Rechtslage war im September 2011 bis auf das ausstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig bekannt und von uns Petenten als unzureichend für den Lärmschutz betrachtet worden.
Mit dieser Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage signalisieren die CDU und FDP Fraktionen des Landtags und auch die Landesregierung vertreten durch das HMWVL, dass sie sich nicht für weitere Verbesserungen des Schutzes vor Fluglärm einsetzen werden.
Bei den Punkten 4 (passiver Schallschutz) und 5 (Festlegung von Maximalpegeln) hat sich die Landesregierung als nicht zuständig erklärt. Ich habe deshalb das Petitionsbüro gebeten, diese beiden Punkte an den Petitionsausschuss des Bundestages weiterzuleiten. Dies wird im Moment geprüft – d.h. die Petition ist noch nicht abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Franz
09.09.2012, 19:54
Entwurf des Lärmaktionsplans Flughafen Frankfurt/Main
„Keiner, der diesen Plan liest und von Fluglärm betroffen ist, sollte schweigen“
(Zitat Joy Hensel)
Liebe Unterstützer/innen der Petition zum Schutz gegen Fluglärm,
In unserer Petition ist die Reduzierung der ansteigenden, gesundheitsschädigenden Belastung durch Fluglärm in unserer Heimat eine zentrale Forderung. Deshalb ist auch für uns die seit 2002 verbindliche EU-Umgebungslärmrichtlinie zur konkreten Verminderung der Belastung durch Lärm von Bedeutung.
Das Regierungspräsidium in Darmstadt hat jetzt am 3.Sept. 2012 mit über 4-jähriger Verspätung zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie einen Entwurf zum Lärmaktionsplan des Flughafens Rhein-Main veröffentlicht.
www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?rid=HMdI_15/RPDA_Internet/sub/aec/aec40079-4fac-2731-79cd-aa2b417c0cf4,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm
Dieser Lärmaktionsplan ist eine völlig falsche Darstellung der aktuellen Situation:
1. Datenbasis und Lärmkartierung stammen aus 2005/2007, daraus berechnete Prognosen sind falsch.
2. Die aufgezählten und zum Teil bereits seit 1999 ergriffenen Maßnahmen tragen heute und in Zukunft
nicht zur Lärmminderung bei; im Gegenteil, es wird immer lauter! Aktuelle Routen kommen nicht vor!
3. Die absurde Berechnungsgrundlage von Dauerschallpegeln durch Mittelwertbildungen ohne
Berücksichtigung häufiger, kurzfristiger, stresserzeugender Einzelschallereignisse verharmlost die Situation zum Schaden der Betroffenen.
4. Es werden die empfohlenen Lärmobergrenzen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Umweltbundesamtes und des Deutschen Ärztetags unterlaufen. Noch nicht einmal die ebenso ungenügenden Standards des neuen Flughafens Berlin/Brandenburg werden berücksichtigt.
5. Die schädlichen Auswirkungen von weniger als 5 ½ Stunden effektiver Nachtruhe und deren Unterbrechung
durch permanente Ausnahmegenehmigungen wird nicht betrachtet!
6. Es kann nicht sein und es ist unethisch, dass hier und in Zukunft die Auswirkungen auf die Gesundheit erst nach langjähriger, krankmachender Lärmbelastung der Menschen untersucht wird, d. h. Experiment am
lebenden Subjekt, und nicht vorher.
Jeder kann mit seiner Stellungnahme zu dieser völlig realitätsfernen Fassung wirksame Verbesserungen jetzt und für die Zukunft bis auf EU-Ebene einfordern (konkret oder unter Allgemeine Hinweise/Angaben):
www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=2d71916e519e75eccde1e04a5a1d813f
Klare Konsequenzen aus Aktionsplänen wurden schon erfolgreich bspw. bei der Luftverschmutzung gezogen.
Zusätzlich können Sie Ihre Stellungnahme an den Präsidenten des Europäischen Parlamentes Martin Schulz
martin.schulz@europarl.europa.eu
oder den Direktor der Generaldirektion Umwelt bei der EU Kommission Karl Falkenberg
karl.falkenberg@ec.europa.eu
senden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Franz
14.05.2012, 16:47
Liebe UnterstützerInnen,
schon heute sind von Ihnen derart viele mails zu dem Verfahren der "Planklarstellung" geschrieben worden, dass die Postfächer der drei angegebenen Zeitungen und vermutlich das Postfach unseres Ministerpräsidenten lahmgelegt worden sind.
Ich denke, unsere Meinung zur Planklarstellung ist damit bekannt geworden und ich möchte Sie bitten, das Versenden des Mustertextes zu beenden, da es nicht unsere Absicht sein kann, die Arbeit von Zeitungsredaktionen zu behindern.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Franz
13.05.2012, 22:23
Liebe UnterstützerInnen,
protestieren Sie gegen die von der Hessischen Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Nachtflugverbot geplante "Planklarstellung ohne Bürgeranhörung" mit einer Email an Ministerpräsident Bouffier:
post@volker-bouffier.de
Bitte setzen Sie auf CC
leserbrief@fr-online.de
leserbriefe@faz.de
leserbriefe@fnp.de
damit die Medien über die zahlreichen Protestbriefe informiert werden.
Sie können den folgenden oder einen ähnlichen Text verwenden:
Betr. Planklarstellung nach dem Urteil des BVG Leipzig
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
wie Sie wissen, hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Hessischen Landesregierung genehmigten Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung zudem festgestellt, dass die hessische Landesregierung die Bürger im Planfeststellungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Es hat die Landesregierung deshalb verurteilt, den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Nachtflüge zu korrigieren.
Des Weiteren hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass in den Nachtrandstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) „die Nacht nicht zum Tag gemacht werden“ dürfe und die Landesregierung verpflichtet, über die Zulassung von Flügen in dieser Zeit neu zu entscheiden.
Das Verwaltungsrecht sieht für solche Fälle ein Planänderungsverfahren vor. Davon sprachen auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, und bereits der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte in erster Instanz entschieden, dass die Landesregierung verpflichtet ist, „ein Planänderungsverfahren bezüglich der vom Verwaltungsgerichtshof beanstandeten Regelungen einzuleiten“ (Presseinformation vom 21. August 2009).
Die von Ihnen geführte Landesregierung will dagegen das Nachtflugverbot und die Flüge in den Nachtrandstunden innerhalb sehr kurzer Frist außerhalb eines Planänderungsverfahren im Wege einer „Planklarstellung“ regeln, ohne die Urteilsbegründung abzuwarten.
Damit würden zum einen an der Neuregelung die Bürgerinnen und Bürger, deren Gesundheit und Lebensqualität infolge der Zunahme des Flugverkehrs erheblich leidet, nicht beteiligt. Eine solche Vorgehensweise „im stillen Kämmerlein“ – man könnte auch sagen: Mauschelei! – ist dem Verwaltungsrecht fremd und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.
Zum anderen würden damit nicht die Vorgaben – insbesondere zur Gestaltung der Nachtrandstunden – berücksichtigt werden können, die das Bundesverwaltungsgericht in der Urteilsbegründung geben wird. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass damit rechtsverbindliche Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung nicht Bestandteil des geänderten Planfeststellungsbeschlusses werden. Das Eingehen eines solchen rechtlichen Risikos steht genau im Widerspruch zu Ihrer Behauptung, das Nachtflugverbot „rechtssicher“ ausgestalten und nur zu diesem Zweck das Revisionsverfahren in Leipzig durchführen zu wollen. Es ist ein weiterer Beleg darauf, dass die hessische Landesregierung bei ihrer Revisionseinlegung andere Motive als das der „Rechtssicherheit“ hatte.
Wir fordern Sie deshalb auf, das Nachtflugverbot und die Flüge in den Nachtrandstunden in dem rechtlich vorgesehenen, transparenten und rechtssicheren Planänderungsverfahren zu regeln und dadurch die Bürgerinnen und Bürger am Verfahren zu beteiligen. Mit der beabsichtigen „Planklarstellung“ würde die hessische Landesregierung die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger (erneut) mit Füßen treten. Es würde zudem die Gelegenheit verpasst, in einem Planergänzungsverfahren die neuesten medizinischen Erkenntnisse zu den schädlichen Auswirkungen des Fluglärms zu berücksichtigen.
In den letzten Wochen haben Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, öffentlich mehrfach Verständnis für die unter Fluglärm leidenden Menschen geäußert. Lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen!
Mit freundlichen Grüßen
22.03.2012, 18:11
Liebe MitstreiterInnen,
die folgende Nachricht habe ich am 20.03.2012 von Herrn Kaufmann, MdL Hessen erhalten (im 1. Absatz der Nachricht geht es um die US airbase Erbenheim):
Sehr geehrte Frau Franz,
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich zum Thema Erbenheim am 15. März die beigefügte Kleine Anfrage eingereicht habe; die Antwort (kann sechs Wochen oder gar länger dauern) lasse ich Ihnen dann gern zukommen.
Darüber hinaus darf ich Ihnen auch im Namen meines Fraktionsvorsitzenden Tarek Al-Wazir nochmals für die Mühe danken, die Sie sich mit der Petition gemacht haben, bei deren Übergabe an den Landtagspräsidenten wir ja anwesend sein konnten. Im förmlichen Petitionsverfahren führt ein Kollege aus einer Regierungsfraktion das Verfahren, desungeachtet möchte ich hier einige Anmerkungen aus GRÜNER Sicht zu Ihrer Eingabe machen, nachdem die Landtagskanzlei die Eingaben uns jetzt auch zugeleitet hat.
(1) Wie Sie aus beigefügtem Text von mir ersehen, ist § 29 b LuftVG keineswegs hinreichend, um die Priorität des Lärmschutzes durchzusetzen. Deshalb gehört es unserer Meinung nach auf die Agenda, hier zu wirksamen Änderungen zu kommen.
(2) Erst ab einer Höhe von ca. 8.000 ft kann man mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen, dass eine Lärmbelastung am Boden ausgeschlossen ist; deshalb sollten die Abflugrouten erst danach freigegeben werden dürfen.
(3) Ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gehört zu den uralten Forderungen der hessischen GRÜNEN in diversen Wahlkämpfen und somit auch aktuell weiterhin auf die Agenda (siehe beigefügtes Plakatmotiv aus dem Kommunalwahlkampf 2006).
(4) Passiver Schallschutz ist zwar nur die zweitbeste Lösung, aber realistischer weise unverzichtbar; Ihre Forderung zielt insoweit auch auf eine Änderung des Fluglärmgesetzes und wird von uns unterstützt. Unabhängig davon fordern wir die Einordnung auch des Fluglärms unter das Regime des Bundesimmissionsschutzgesetzes, welches von dem Grundgedanken ausgeht, die Menschen bzw. die Umwelt wirksam zu schützen. Somit müsste es ähnlich wie z. B. bei Baumaschinen, Rasenmähern und dem Straßenverkehr auch beim Fluglärm um Betriebsverbote gehen, wenn die Emissionen zu hoch sind.
(5) Wir halten in der konkreten Situation des Flughafens die Festlegung eines Pegels für Fluglärm für schwierig – sofern sie einen Maximalpegel für einzelne Schallereignisse meinen. Damit stellt sich nämlich das Problem der möglichen Sanktion bei einer Überschreitung ebenso wie physikalische Fragestellungen der Schallausbreitung und schließlich das Problem der individuell durchaus unterschiedlichen Wahrnehmung von Schall. Wir halten eine Festlegung von Obergrenzen der Lärmbelastung (durchaus mit errechneten Durchschnittswerten) allerdings auf jeden Fall verbunden mit einer Obergrenze der Zahl der Flugbewegungen für wirksamere Möglichkeiten des Schallschutzes, die auch leichter zu kontrollieren sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Anmerkungen deutlich gemacht habe, dass wir uns als hessische GRÜNE Landtagsfraktion wie schon seit vielen Jahren für mehr Fluglärmschutz engagiert einsetzen und dies auch weiterhin tun werden. Schließlich gibt es leider zunehmend weitere Auseinandersetzungen mit der Luftverkehrswirtschaft, die ihre Interessen rücksichtslos durchzusetzen versucht und bislang dabei leider sehr erfolgreich war. Aus der Verhandlung in Leipzig bringe ich allerdings jetzt eine zarte Hoffnung mit, dass dies auf Dauer nicht so bleiben muss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen als Initiatorin der Petition gern unsere Position erläutern, den Tausenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Unterschriftssammlung können wir naturgemäß nicht einzeln antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kaufmann MdL
Sprecher für Haushaltspolitik
und Finanzcontrolling sowie
Landesentwicklung und
Regionalplanung
Fachsprecher für die Problematik
Flughafenausbau Frankfurt
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
fp.kaufmann@ltg.hessen.de
www.gruene-fraktion-hessen.de
www.frank-kaufmann-mdl.de
08.03.2012, 22:44
Liebe MitstreiterInnen,
in meiner letzten Mitteilung an Sie vom 24. Januar 2012 hatte ich Sie gebeten, sich nach dem Bearbeitungsstand unserer Petition bei den Fraktionen im Hessischen Landtag, dem Ministerpräsidenten und dem Wirtschaftsminister zu erkundigen.
Heute habe ich vom Petitionsbüro die folgende Benachrichtigung erhalten:
Sehr geehrte Frau Franz,
in der o.g. Petition darf ich Sie als Petentin über folgenden Sachverhalt informieren. Die von den Unterstützern zu Ihrer Petition eingereichten Schreiben, gerichtet an die Fraktionen im Hessischen Landtag, den Hessischen Ministerpräsidenten sowie den Hessischen Wirtschaftsminister, wurden an die zuvor genannten weitergeleitet. Aufgrund der hohen Anzahl an Zuschriften ist eine individuelle Information über die Weiterleitung unmöglich. Eine entsprechende Information findet sich auf der Homepage des Hessischen Landtags unter www.hessischer-landtag.de. Es steht Ihnen frei, die Unterstützer Ihrer Petition hiervon in Kenntnis zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rost
Weitergehende Informationen zur Petition auf dem angegebenen link habe ich nicht gefunden. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Viele Grüße
Gabriele Franz