Region: Hessen
Verkehr

Besserer Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor Fluglärmbelastung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag

32.586 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

32.586 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

13.05.2012, 22:23

Liebe UnterstützerInnen,

protestieren Sie gegen die von der Hessischen Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Nachtflugverbot geplante "Planklarstellung ohne Bürgeranhörung" mit einer Email an Ministerpräsident Bouffier:

post@volker-bouffier.de

Bitte setzen Sie auf CC

leserbrief@fr-online.de
leserbriefe@faz.de
leserbriefe@fnp.de

damit die Medien über die zahlreichen Protestbriefe informiert werden.

Sie können den folgenden oder einen ähnlichen Text verwenden:

Betr. Planklarstellung nach dem Urteil des BVG Leipzig

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wie Sie wissen, hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Hessischen Landesregierung genehmigten Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung zudem festgestellt, dass die hessische Landesregierung die Bürger im Planfeststellungsverfahren nicht ordnungsgemäß beteiligt hat. Es hat die Landesregierung deshalb verurteilt, den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Nachtflüge zu korrigieren.

Des Weiteren hat das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass in den Nachtrandstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) „die Nacht nicht zum Tag gemacht werden“ dürfe und die Landesregierung verpflichtet, über die Zulassung von Flügen in dieser Zeit neu zu entscheiden.

Das Verwaltungsrecht sieht für solche Fälle ein Planänderungsverfahren vor. Davon sprachen auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts, und bereits der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte in erster Instanz entschieden, dass die Landesregierung verpflichtet ist, „ein Planänderungsverfahren bezüglich der vom Verwaltungsgerichtshof beanstandeten Regelungen einzuleiten“ (Presseinformation vom 21. August 2009).

Die von Ihnen geführte Landesregierung will dagegen das Nachtflugverbot und die Flüge in den Nachtrandstunden innerhalb sehr kurzer Frist außerhalb eines Planänderungsverfahren im Wege einer „Planklarstellung“ regeln, ohne die Urteilsbegründung abzuwarten.

Damit würden zum einen an der Neuregelung die Bürgerinnen und Bürger, deren Gesundheit und Lebensqualität infolge der Zunahme des Flugverkehrs erheblich leidet, nicht beteiligt. Eine solche Vorgehensweise „im stillen Kämmerlein“ – man könnte auch sagen: Mauschelei! – ist dem Verwaltungsrecht fremd und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.

Zum anderen würden damit nicht die Vorgaben – insbesondere zur Gestaltung der Nachtrandstunden – berücksichtigt werden können, die das Bundesverwaltungsgericht in der Urteilsbegründung geben wird. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass damit rechtsverbindliche Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung nicht Bestandteil des geänderten Planfeststellungsbeschlusses werden. Das Eingehen eines solchen rechtlichen Risikos steht genau im Widerspruch zu Ihrer Behauptung, das Nachtflugverbot „rechtssicher“ ausgestalten und nur zu diesem Zweck das Revisionsverfahren in Leipzig durchführen zu wollen. Es ist ein weiterer Beleg darauf, dass die hessische Landesregierung bei ihrer Revisionseinlegung andere Motive als das der „Rechtssicherheit“ hatte.

Wir fordern Sie deshalb auf, das Nachtflugverbot und die Flüge in den Nachtrandstunden in dem rechtlich vorgesehenen, transparenten und rechtssicheren Planänderungsverfahren zu regeln und dadurch die Bürgerinnen und Bürger am Verfahren zu beteiligen. Mit der beabsichtigen „Planklarstellung“ würde die hessische Landesregierung die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger (erneut) mit Füßen treten. Es würde zudem die Gelegenheit verpasst, in einem Planergänzungsverfahren die neuesten medizinischen Erkenntnisse zu den schädlichen Auswirkungen des Fluglärms zu berücksichtigen.

In den letzten Wochen haben Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, öffentlich mehrfach Verständnis für die unter Fluglärm leidenden Menschen geäußert. Lassen Sie Ihren Worten endlich Taten folgen!

Mit freundlichen Grüßen


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