Region: Bayern
Migration

Ashot muss zurückkommen! Wir fordern sofort die Rückführung von Ashot aus Armenien einzuleiten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

721 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

721 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

13.02.2018, 18:03

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Petition für Ashot A. aus Neuhaus a.d.Peg.

Nach der sehr erfolgreichen Kundgebung am Oberen Marktplatz in Lauf an der Pegnitz mit über 150 Teilnehmern folgt nun der nächste Schritt, um Ashot A. wieder mit seiner Familie in Deutschland zusammen zu führen. Die Wählergemeinschaft Bunte Liste Bürgerdemokratie, sowie die Parteien DIE LINKE, PIRATEN PARTEI und MUT initiieren eine Online-Petition.

Unter dem Link openpetition.de/!ashot können Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland unter dem Motto „Ashot muss zurückkommen!“ ihre Stimme für den abgeschobenen Armenier erheben.

Die Initiatoren der Petition begründen Ihren Schritt wie folgt:

„Wir wissen, dass die Helferinnen & Helfer in Neuhaus schlichtweg unterbesetzt sind, um alles zu managen. Es gilt schließlich auch noch die schwer kranken Eltern zu betreuen. Da ist jede Hilfe, die auch die Öffentlichkeit erreicht von Nöten! Wir wollen, dass Ashot zurück kann, auch um sich von seiner Mutt er verabschieden zu können!“, schildert Christine Deutschmann, Bezirksvorsitzende der neuen Partei MUT.

„Als Bunte Liste Bürgerdemokratie stehen wir für eine Willkommenskultur. Wir wollen uns als unabhängige Bürgerinnen und Bürger, aber auch als parteifreundliche Wählergemeinschaft für unsere Mitmenschen stark machen - ungeachtet ihrer Herkunft “, erläutert Jonas Schwemmer, 2. Vorstand der Bunten Liste Bürgerdemokratie.

„Wir wollen diese Praxis, der rücksichtslosen Abschiebungen mit allen demokrati sch möglichen Mitteln bekämpfen. Nicht erst seit gestern, aber natürlich wird uns das auch als Imagekampagne untergeschoben, unser Interesse gilt aber der Familie von Ashot. Wenn sich niemand einsetzt (völlig ungeachtet der parteilichen Herkunft ) werden solche inhumane, rechtlich bedenkliche, unchristliche und unsoziale Vorgehen zur Gewohnheit“, erörtert Filgertshofer, stellv. Kreissprecher der Linkspartei im Nürnberger Land.

„Wir haben Unterstützung von diversen Asylhelferkreisen und Privatpersonen, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Durch diese Petition veröff entlichen wir auch deren Unmut über die Asylpolitik der bayerischen Landesregierung. Wir machen uns im Namen all derer, die sich bei „Neuhaus hilft “ oder anderer Flüchtlingshilfen engagieren stark. Wir wollen bundesweit ein solidarisches Miteinander!“, erklärt der Kreissprecher der Piratenpartei im Nürnberger Land Matthias Windisch.

Unterstützung erhalten die Initiatoren bereits von Herrn Kroder (Freie Wähler, Landrat Nürnberger Land), der evangelischen Landessynode, dem bayerischen Flüchtlingsrat, PRO ASYL, sowie diverser Helferkreise aus dem Landkreis.

+++ Zur Vorgeschichte:

Die Mutter G. kam im September 2014 aus Armenien in die Asylunterkunft in Neuhaus, der 15-jährige Sohn Ashot wenige Monate später. Die Mutter ist schwer krank. Sie leidet an einem fortgeschrittenen Tumor im Gehirn, der hier mit mehreren Chemotherapien behandelt wird.

Der Sohn Ashot besuchte hier die Schule, lernte schnell und legte 2017 in der Mittelschule in Auerbach seine mittlere Reife ab. Seit September 2017 besuchte er die FOS in Nürnberg mit dem Ziel Abitur und Studium. Sohn wie Mutter sind hochintelligent, insgesamt angenehme und sehr ruhige, zurückgezogene Menschen. Die Mutter war krankheitsbedingt bald nicht mehr in der Lage Sprachkurse zu besuchen

Der Junge managte die Krankheit seiner Mutter selbständig, machte Termine aus, übersetzte, begleitete zu Ämtern, Ärzten, Therapien. Ende 2016 kam der leberkrebskranke Vater ebenfalls nach Neuhaus. Die Asylanträge der Familie wurden abgelehnt, allerdings bekam zunächst die Mutter, später auch der Vater eine uneingeschränkte Duldung aufgrund schwerer Erkrankung.

Im Mai 2017 wurde Ashot volljährig und bald darauf wurde er zur Ausreise aufgefordert. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits ein Antrag auf amtliche Bestellung zum Betreuer der Mutter. Die Mutter wurde immer hilfloser, konnte kaum noch aus dem Haus, stand unter Morphium. Ashot kümmerte sich aufopferungsvoll, er konnte deshalb nicht freiwillig ausreisen und versuchte wegen der kranken Eltern ebenfalls eine Duldung zu erwirken.

Er legte seinen Betreuerausweis vor, hatte einen Anwalt, befolgte alle Auflagen. Es heißt auch im strengen Bayern werden keine Menschen, die für enge Familienmitglieder nachgewiesener Weise sorgen müssen, abgeschoben. Seine Duldung wurde letztmals mit Brief am 22.12.2017 bestätigt.

Dann geschah das Unfassbare: Am Dienstag (16.1.18) kamen nachts um 4 Uhr mehrere Polizisten und holten Ashot ab. Sie hatten ein Schriftstück dabei welches besagte, dass seine Duldung heute beendet sei und er um 8.55 Uhr das Land zu verlassen hat. Danach spielte sich Entsetzliches ab. Seine todkranke Mutter erlitt einen epileptischen Anfall, der Notarzt erwirkte, dass Ashot nochmals ins Zimmer zurück durfte um Medikamente und die Medikamentenliste zu holen.

Er legte seinen Betreuerausweis vor, hatte einen Anwalt, befolgte alle Auflagen. Es heißt auch im strengen Bayern werden keine Menschen, die für enge Familienmitglieder nachgewiesener Weise sorgen müssen, abgeschoben. Seine Duldung wurde letztmals mit Brief am 22.12.2017 bestätigt.

Dann geschah das Unfassbare: Am Dienstag (16.1.18) kamen nachts um 4 Uhr mehrere Polizisten und holten Ashot ab. Sie hatten ein Schriftstück dabei welches besagte, dass seine Duldung heute beendet sei und er um 8.55 Uhr das Land zu verlassen hat. Danach spielte sich Entsetzliches ab. Seine todkranke Mutter erlitt einen epileptischen Anfall, der Notarzt erwirkte, dass Ashot nochmals ins Zimmer zurück durfte um Medikamente und die Medikamentenliste zu holen.

Sein Betreuerausweis wurde konfisziert und er nach München zum Flughafen verbracht. Der Flieger nach Armenien hob wie geplant um 8.55 Uhr ab. Es gelang ihm noch jemanden aus dem Helferkreis zu verständigen, auch seinen Anwalt. Dieser konnte aber keinen Aufschub erwirken, der Richter erkannte keine Notwendigkeit, findet, dass man nicht in die Schule gehen und gleichzeitig für todkranke Eltern sorgen kann. Der Helferkreis bekam um 8.58h ein Foto aus der Luke des Fliegers.

Ashot A. wurde mit einer 30 monatigen Einreisesperre belegt. Dies kann zur Folge haben, dass er seine Mutter nie wieder sehen wird.


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