12.07.2015, 04:21
Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Auch wenn es einen neuerlichen Rückschlag bezüglich der Vollstreckungen gibt, siehe juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=71634&pos=0&anz=116,
denn das BGH hat offenbar keinerlei Bedenken zur „Rechtmäßigkeit der Vollstreckung“ rückständiger Rundfunkbeiträge?! So sollten wir dessen ungeachtet nicht vergessen, der öffentlich rechtliche Rundfunk steht und fällt mit der Bereitschaft der Bevölkerung diesen auch zu finanzieren!! Und dies unabhängig davon, was Gesetzgeber oder Gerichte für vertretbar erachten.
Das es mit dieser Bereitschaft offenbar nicht besonders zum Besten steht, belegt der aktuelle Geschäftsbericht vom Beitragsservice: www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
Niemand vermag vorauszusagen, wie lange das hinterfragte Konstrukt „Rundfunkänderungsstaatsverträge“ angesichts der Steigerung der Forderungsausfallquote von
1,7 % auf 3,4 % noch Bestand haben wird. In nicht mehr ferner Zukunft werden die Ministerpräsidenten und Parlamentarier der Bundesländer vor dem Scherbenhaufen ihrer Jahrzehnte langen Versäumnisse stehen! Die Taktfrequenz der kosmetischen Korrekturen erhöht sich. Noch in diesem Jahr sollen Rundfunkstaatsverträge Nr. 17 und Nr. 18 unter Dach und Fach gebracht werden.
Am 28.09.2015 findet eine öffentliche Anhörung zu Nr. 17, dem ZDF Staatsvertrag vor dem Sächsischen Parlament statt. Es wäre schön, wenn auch die kritische Bevölkerung, allein durch ihre zahlreiche Anwesenheit - Interesse an der zukünftigen Gestaltung der Medienpolitik zeigen würde!
Wir werden die Gelegenheit auf alle Fälle beim Schopfe packen und am Ball bleiben.
Davor liegt ja, wie bereits erwähnt, auch noch ein Termin mit der Petitionsausschussvorsitzenden und weitere Gespräche mit potenziellen Verbündeten sind in Aussicht gestellt.
Soweit erst mal wieder der aktuelle Stand, mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera