01.04.2015, 19:21
Werte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Nach zähem Ringen haben wir nun am 27.03. eine umfangreiche Dokumentation und Gegendarstellung im Sächsischen Landtag übergeben.
Da es zu weit führen würde, den kompletten Inhalt als „Neuigkeit“ zu verschicken, hier eine verkürzte Zusammenfassung.
1. Haben wir deutlich gemacht, dass es uns nicht nur um „den Rundfunkbeitrag ab 2013“ geht, sondern
um umfassende Reformen am Dualen Rundfunksystem.
2. Stützt sich unsere Argumentation auf die „behauptete Umsetzung“ des Kirchhoff Gutachtens.
Dieses wurde nämlich entgegen der Darstellung vom Petitionsausschuss nicht in allen Punkten umgesetzt. Bei Kirchhoff heißt es eindeutig:
"[...] erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten,
eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine
allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen
Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen."
("Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS", Kirchhof, S. 62)
Diese "gebotene Widerlegbarkeit" wurde in den rundfunkstaatsvertraglichen Vereinbarungen zwischen den Ministerpäsidenten unterschlagen und seitens der ratifizierenden Landesparlamente - einschließlich des Sächsischen Landtags - ebenfalls nicht beachtet bzw. nicht darauf hingewirkt.
3. Fordern wir den sächsischen Landtag auf, umfassend Aufklärung über den Vorgang „Änderung der Geschäftsordnung zur Petitionsvorprüfung “ zu geben.
4. Behalten wir uns natürlich weiteren Sachvortrag und Unterschriftsnachreichungen vor.
5. Haben wir auf mindestens 8 weitere renommierte Gutachten/ wissenschaftliche Arbeiten sowie auch mindestens 2 weitere fundierte Aufsätze verwiesen. Diese führen detailliert aus, weshalb die aktuellen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" verfassungswidrig sind. Es gibt faktisch keine nennenswerten Ausarbeitungen oder Meinungen in der Rechtswissenschaft, die gegenteiliger Auffassung wären.
Allein schon aus vorgenannten Gründen ist eine Auseinandersetzung mit dem (nicht vom Bund „beauftragten“ sondern in autonomer Themenwahl verfassten und insofern auch allgemeingültige Vorschläge beinhaltenden) Gutachten der 32 renommierten und unabhängig agierenden Professoren des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen unerlässlich und Handlungsbedarf überfällig.
Soweit zu unserer Stellungsnahme in Kurzform,
Bereits zum 2. Mal fand am 28.3. ein Infostand und Diskussionsangebot zur Reformbedürftigkeit des ö.r. Rundfunksystems am Dr.-Külz-Ring in Dresden statt. Bei der überwiegend positiven Resonanz, werden wir dieses Angebot wiederholen und hoffen dafür auch weitere Mitstreiter zu gewinnen. Am selben Tag haben wir uns es auch nicht nehmen lassen, erneut die Möglichkeit eines „Runden Tisch“ Gespräches mit Verantwortungsträgern und betroffenen Bürgern auszuloten.
Gesprächspartner war ein Mitarbeiter der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Unabhängig der Tatsache, das dieser Mitarbeiter bis 13.April im Urlaub ist, hoffen wir auf eine positive Resonanz unserer Anfrage.
Jeden Donnerstag findet ab 20.15 Uhr im „Teegadrom“ Louisenstraße 44 auch unser „Reformstammtisch“ statt und dazu sind weitere Mitstreiter herzlich willkommen.
Soweit erst mal der aktuelle Stand der Dinge, ein paar schöne Osterfeiertage, mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera