Region: Bayern
Migration

Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge aller Herkunftsstaaten bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens

Petition richtet sich an
Joachim Herrmann, MdL, Innenminister Bayern

64.182 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

64.182 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

01.08.2017, 16:53

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

vor Wochen haben wir informiert, dass wir die Petition im Bayerischen Landtag eingereicht haben. Noch immer warten wir auf Neuigkeiten diesbezüglich - und werden Sie natürlich umgehend informieren.

Inzwischen hat sich Thomas Kreuzer, MdL und Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag, per E-Mail bei uns gemeldet und zu unserer Petition Stellung bezogen. Herr Kreuzer argumentiert für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen, und verteidigt die Haltung, bis zum Abschluss des Asylverfahrens Geflüchteten aus sicheren Herkunftsländern die Arbeitserlaubnis grundsätzlich zu versagen. Auch wenn wir Herrn Kreuzer in einigen Punkten übereinstimmen (zügige Bearbeitung von Asylanträgen Bekämpfung von Fluchtursachen in Herkunftsländern etc.), bleiben wir bei unserer Haltung: Bis zum Abschluss des Asylverfahrens sollten alle Geflüchteten grundsätzlich arbeiten dürfen, solange sie Arbeit finden und kein wichtiger Grund entgegensteht, denn: Im deutschen Asylrecht gilt der Grundsatz der Einzelfallprüfung. Auch aus sogenannten "sicheren" Herkunftsländern kommen regelmäßig Menschen zu uns, die schwere individuelle Fluchtgründe vortragen und entsprechend asylberechtigt sind. Diesen Menschen auf Grund ihres Herkunftslandes grundsätzlich die Arbeitserlaubnis zu versagen, widerspricht unserer Meinung nach diesem Grundsatz der Einzelfallprüfung und stellt eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar.

Bevor Sie nun den E-Mail-Text von Herrn Kreuzer lesen, möchten wir Sie noch auf zwei Petitionen aufmerksam machen, die uns besonders am Herzen liegen:

Herr Landrat Göbel: Geben Sie jungen, motivierten Menschen die Chance eine Ausbildung zu machen!
www.openpetition.de/petition/online/herr-landrat-goebel-geben-sie-jungen-motivierten-menschen-die-chance-eine-ausbildung-zu-machen
Ebuka Ofoma und Isaac Aja haben bereits einen Ausbildungsplatz sicher - in der Theorie. Denn obwohl die beiden alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeits- und Ausbildungserlaubnis erfüllen, wird ihnen diese von Amts wegen versagt. Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition, damit die beiden jungen Männer ihre Ausbildung machen und einen Teil zur Gesellschaft beitragen können. Vielen Dank.

Viele Grüße und bis zum nächsten Update
Denise Acker

*** E-Mail von Thomas Kreuzer ***

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Mai 2017, die Sie an mich und an weitere Kolleginnen und Kollegen gerichtet haben, in der Sie sich kritisch mit der Frage der Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge auseinandersetzen. Sie können versichert sein, dass wir diese Kritik sehr ernst nehmen.
Gerne will ich als Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hierzu Stellung nehmen:
Auf dem bisherigen Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 sind fast eine Million Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Staat, Kommunen und unzählige ehrenamtliche Helfer, zu denen wir dankenswerterweise auch Sie zählen dürfen, haben gerade in Bayern enorme Anstrengungen unternommen, um diese Rekordzahl an Flüchtlingen menschenwürdig unterzubringen und angemessen zu versorgen. Dazu kommt der großartige Einsatz, um diejenigen Flüchtlinge, die gute Bleibeperspektiven haben, zu integrieren. Für Ihr persönliches Engagement möchte ich Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken!
Allein der Freistaat Bayern gibt in vier Jahren - von 2015 bis 2018 - rund 9 Milliarden Euro für die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge aus. Zugleich steigern wir auch unsere Anstrengungen, den Menschen in den Krisengebieten vor Ort zu helfen und damit Fluchtursachen wirksam zu bekämpfen.
Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung gegenüber den Menschen, die auf ihrer Flucht vor politischer Verfolgung oder Bürgerkrieg bei uns Aufnahme gefunden haben, und sind bereit, den Menschen zu helfen, die von Krieg und Gewalt bedroht sind. Das gebietet nicht zuletzt auch unser christlicher Glaube. Allerdings gehört auch zur Realität, dass viele Menschen sich schlicht aus wirtschaftlichen Gründen auf den Weg nach Deutschland gemacht haben. Selbst ein erheblicher Teil der Bürgerkriegsflüchtlinge kam nicht unmittelbar aus den betroffenen Kriegsgebieten in Syrien, sondern hat sich aus relativ sicheren Gebieten bzw. aus den Aufnahmelagern in den Nachbarländern zu uns auf den Weg gemacht. Natürlich müssen wir auch diesen Menschen im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen. Ich bin aber überzeugt, dass diese Hilfe vor allem vor Ort stattfinden muss, und dass es keine Lösung sein kann, alle Opfer des Bürgerkrieges in Syrien oder all diejenigen, die irgendwo auf der Welt unter Unterdrückung, Armut und Perspektivlosigkeit leiden, bei uns aufzunehmen und ihnen auf Dauer hier eine neue Heimat zu gewähren. Das gebieten weder das Asylrecht unseres Grundgesetzes oder das humanitäre Völkerrecht noch ist das auch nur ansatzweise leistbar.
Es liegt für uns auf der Hand, dass auch ein starkes und wohlhabendes Land wie Deutschland einen beinahe unbegrenzten Zustrom von Flüchtlingen, wie er 2015 zu verzeichnen war, auf Dauer nicht verkraften kann, wenn wir die Menschen, die auf absehbare Zeit bei uns bleiben werden, auch erfolgreich integrieren wollen, wenn wir für sie alle zeitnah Sprach- und Bildungsangebote, Wohnungen und Arbeitsplätze bereitstellen wollen, damit sie ihren Platz in dieser Gesellschaft finden können. Allein die Unterweisung in der deutschen Sprache, die berufliche Qualifizierung und die Vermittlung in den Arbeitsmarkt werden angesichts des eher geringen Qualifikationsniveaus vieler Flüchtlinge gewaltiger Anstrengungen bedürfen. Parallelgesellschaften oder eine Ghettoisierung in Perspektivlosigkeit verharrender Zuwanderer müssen wir unbedingt verhindern.
Genau auf dieses Problem, dass eine Begrenzung des Flüchtlingszustroms auch die Voraussetzung für ein Gelingen der Integration ist und dass eine Überforderung unserer Gesellschaft droht, wenn jedes Jahr eine Million Zuwanderer nach Deutschland kommen sollte, haben wir als CSU von Anfang an hingewiesen und daraus auch unsere Forderung nach einer Obergrenze abgeleitet.
Es ist der falsche Weg, zunächst alle Personen für viele Monate aufzunehmen, um dann die vielen Nichtbleibeberechtigten unter großem Aufwand zurückführen zu wollen.
Die Unterscheidung von Schutzbedürftigen und Nichtschutzbedürftigen muss so früh wie möglich erfolgen. Deshalb setzen wir uns für Transitzentren in Grenznähe ein, die nicht nur eine lückenlose Registrierung, Identifizierung und erkennungsdienstliche Behandlung aller Migranten sicherstellen, sondern in denen auch sofort Asylschnellverfahren für Schutzsuchende mit geringer Bleibeperspektive durchgeführt werden können. Vom Bund fordern wir, in den Transitzentren die erforderlichen Einrichtungen (z.B. Bundespolizei, Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) vorzuhalten und die Asylverfahren prioritär zu betreiben.
Auch bei den bereits bei uns lebenden Schutzsuchenden müssen wir klar unterscheiden zwischen jenen, die ein Bleiberecht haben, und denjenigen, deren Antrag abgelehnt wurde. Ausreisepflichtige, abgelehnte Antragsteller müssen Deutschland schnellstmöglich verlassen. Wer nicht freiwillig in seinen Herkunftsstaat zurückkehren will, muss konsequent abgeschoben werden. Es gehört zu einem Rechtsstaat dazu, dass bestandskräftige Ablehnungsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch vollzogen werden. Für freiwillig Ausreisende muss eine ausreichende Rückkehrberatung sichergestellt sein. Dabei können Rückkehrhilfen - insbesondere in einem frühen Zeitpunkt - die freiwillige Rückkehr nicht nur motivieren, sondern auch ermöglichen. Wir fordern daher die Überprüfung und ggf. Anpassung der bayerischen Rückkehrhilfen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass nicht zusätzliche Pull-Effekte geschaffen werden.
Wir legen - genau wie Sie - einen großen Wert auf eine erfolgreiche Integration! Ein wichtiger Integrationsfaktor ist, wie Sie zutreffend angesprochen haben, eine Beschäftigung all derer, die bei uns bleiben dürfen. Die Grundlage für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist für die Bayerische Staatsregierung die Vereinbarung "Integration durch Arbeit", die im Herbst 2015 zwischen der Bayerischen Staatsregierung, Spitzenorganisationen der bayerischen Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen wurde und bis Ende 2019 60.000 erfolgreiche Arbeitsmarktintegrationen erzielen soll. Der Arbeitspakt bezieht sich auf anerkannte Asylbewerber sowie auf Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive.
Der Integration in Ausbildung und den Arbeitsmarkt kommt dabei eine besonders wichtige Rolle zu. Mit den Anerkannten und den Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive steht der bayerischen Wirtschaft ein großes Potential an überwiegend jungen Menschen für die Berufsausbildung zur Verfügung, der ausländerrechtlich in aller Regel keine Hindernisse entgegenstehen. Gerne möchten wir uns auf die Lösung der vor uns liegenden Integrationsaufgaben konzentrieren, anstatt den Fokus auf die abgelehnten Asylbewerber zu richten.
Sie dürfen aber nicht vergessen: Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Es hat in der Zeit das Bundesamt in der Zeit


03.06.2017, 16:13

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

am 31.05.17 haben Susanne Göschl und Dirk Habenschaden vom Helferkreis Asyl der Gemeinde Hörgertshausen im Bayerischen Landtag die Petition „Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge aller Herkunftsstaaten bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens“ sowie vier Leitz-Ordner voll mit Unterschriften an Barbara Stamm, Präsidentin des Bayerischen Landtags (CSU), übergeben. Leider konnte ich selbst nicht dabei sein; Dennoch gibt es nun natürlich einen ausführlichen Bericht.

Neben Frau Stamm und ihrem persönlichen Referenten Herrn Preis waren auch Frau Hiersemann (SPD), Christine Kamm (Grüne), Herr Becher (Grüne) und Benno Zierer (Freie Wähler) anwesend. Alle Anwesenden zeigten sich von dem Engagement des Helferkreises sowie der großen Zahl an Unterschriften beeindruckt. Ein Foto der Übergabe sehen Sie im Anhang (Bildnachweis: Bildarchiv Bayer. Landtag. Foto: Rolf Poss).

Während des Termins gab es die Gelegenheit, mit Frau Stamm, Herrn Preis und Herrn Becher über die Motivation der Petition zu sprechen, insbesondere über unsere lokalen Gegebenheiten und die Ermessungsspielräume der einzelnen Ausländerbehörden. Frau Stamm sagte offen, dass ihr die Probleme auf Grund von unterschiedlichen Auslegungen durch die verschiedenen Ausländerämter, was das Thema Arbeitserlaubnis angeht, durchaus bewusst sind. Sie sagte, dass in Diskussion ist, Arbeitsgenehmigungen für nicht anerkannte Geflüchtete zu gestatten, und dass im Herbst voraussichtlich ein neues Einwanderungsgesetz ausgearbeitet werden wird. Gegenwärtig müssten jedoch bereits rund 7.000 anerkannte Asylbewerber in Arbeit gebracht werden.

Im Anschluss hat Herr Becher über das weitere Prozedere informiert: Der Petitionsausschuss des Staatsministeriums hat die Petition eingegeben, und wird darüber beraten. Drei mögliche Ausgänge sind denkbar: Die Mappe geht in Beratung und wird a.) als Ideenspeicher für nächste Gesetzesentwürfe genutzt, oder b.) nach Paragraph 80, Absatz 4 als erledigt erachtet, oder c.) in einer öffentlichen Sitzung vorgetragen und diskutiert. Sollte es zu einer öffentlichen Diskussion kommen, werden wir selbstverständlich versuchen, dabei zu sein.

Es wird also noch einige Zeit dauern, bis die Politik über die Petition beraten und ggf. handeln wird. Im Beispiel des Freisinger Landschaftsgärtners Sven Schreiber und seinem Auszubildenden Christopher K. aus Nigeria gibt es leider keine guten Nachrichten: Nachdem die Presse intensiv über den Fall berichtet hatte, wurde es Christopher K. zwar gestattet, seine Einstiegsqualifizierung zu beenden; Die Ausbildung jedoch hätte er nicht beginnen dürfen. Die Begründung der Ausländerbehörde: nicht ausreichende Deutschkenntnisse – eine riesige Enttäuschung sowohl für Christopher K. als auch für Sven Schreiber. Auf Grund dieser schlechten Perspektive hat Christopher K. seine Einstiegsqualifizierung abgebrochen, um sich auf das Deutschlernen zu konzentrieren. Sven Schreiber hingegen hat inzwischen einen Geflüchteten aus Eritrea als Praktikant eingestellt, um Christopher K., der ja mitten in der Hauptsaison ausgestiegen ist, zu ersetzen. Leider wurde auch diesem Mitarbeiter nach dem dreiwöchigen Praktikum die Arbeitserlaubnis versagt, sodass der Landschaftsgärtner nunmehr zum zweiten Mal in diesem Jahr ohne Mitarbeiter dasteht. Die Begründung in diesem Fall: Probleme bei der Identitätsklärung. Schreiber sagt nun: „Ich hab inzwischen keine Lust mehr und arbeite erstmal alleine... das ist so frustrierend.“

Bis zur politischen Diskussion der Petition im Spätsommer werden die heutigen Schwierigkeiten wohl fortbestehen. Bis dahin bleibt den arbeitswilligen Geflüchteten, engagierten Unternehmern und ehrenamtlichen Helfern nur, an die Landräte zu appellieren, die derzeit geltenden Regelungen im Sinne der Vernunft auszulegen.

Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen allen für Ihre Unterstützung bedanken. Über Fortschritte werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten!

Bis es von unserer Seite wieder Neuigkeiten gibt, möchten wir Sie noch auf zwei sehr wichtige Petitionen aufmerksam machen:

1. Pro Asyl kämpft für eine vernünftige Regelung zum Familiennachzug. Bitte unterstützen Sie die Petition "Familien gehören zusammen! Flüchtlinge dürfen nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden!" unter folgendem Link: www.openpetition.de/!familiennachzug

2. Über das Schicksal der Schülerin Bivsi, die hier geboren und Anfang der Woche mit ihrer Familie nach Nepal abgeschoben wurde, wird seit Tagen intensiv berichtet. Bivsi's Lehrer und Mitschüler(innen) haben eine Petition ins Leben gerufen mit dem Ziel, sie und ihre Familie nach Deutschland zurückzuholen. Bitte unterstützen Sie auch diese Petition mit Ihrer Unterschrift: www.openpetition.de/!bivsi

Beste Grüße aus Hörgertshausen

Denise Acker, Susanne Gösch und Dirk Habenschaden sowie die weiteren Mitglieder des Helferkreises Asyl der Gemeinde Hörgertshausen


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