Region: Bayern
Migration

Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge aller Herkunftsstaaten bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens

Petition richtet sich an
Joachim Herrmann, MdL, Innenminister Bayern

64.182 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

64.182 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Joachim Herrmann, MdL, Innenminister Bayern

Im Dezember 2016 erließ die bayerische Staatsregierung eine Weisung, Geflüchteten aus Afghanistan, Pakistan und Nigeria keine Arbeitserlaubnis mehr zu erteilen, da sie zur Gruppe derer zählen, die keine positive Bleibeperspektive haben.

Wir ersuchen Herrn Joachim Herrmann, diese Weisung wieder zurückzunehmen und Asylsuchenden aus den vorgenannten Ländern dieselben Rechte zur Aufnahme einer Tätigkeit zuzusprechen wie Asylbewerbern aus anderen Ländern wie Eritrea und Syrien.

Im Regelfall dauert ein Asylverfahren in Deutschland Monate, oftmals sogar Jahre. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese Zeit für erste Integrationsmaßnahmen zu nutzen und die Geflüchteten an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Unser Asylgesetz basiert auf dem Grundsatz der Einzelfallprüfung. Durch das pauschale Arbeitsverbot für Geflüchtete aus vorgenannten Ländern sehen wir diesen Grundsatz für diese Volksgruppen ausgehebelt.

Rund 50 Prozent aller afghanischen Asylbewerber erhalten nach wie vor ein Bleiberecht in Deutschland, was unserem Verständnis nach einer nicht geringen Bleibeperspektive entspricht.

Begründung

Das deutsche Asylrecht beruht auf dem Grundsatz der Einzelfallprüfung. Dies bedeutet, dass jeder Asylbewerber – ungeachtet seines Herkunftslandes und ungeachtet dessen, wie sein Sicherheitsstatus von den Behörden generell eingestuft wird – im Rahmen eines definierten und meist langwierigen Prozederes seine persönlichen Fluchtgründe vorbringen darf. Danach fällen die zuständigen Behörden eine individuelle Entscheidung über den jeweiligen Asylantrag.

Bezüglich der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit gilt die Regel, dass eine Arbeitserlaubnis nach einer Frist von drei Monaten ab Einreichen des Asylantrags erteilt werden darf. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis beruht auf dem Prinzip der Einzelfallprüfung und darf – mit Ausnahme von Menschen aus sicheren Herkunftsländern – grundsätzlich jedem Asylsuchenden erteilt werden. Zu den vorgenannten sicheren Herkunftsstaaten zählen bis heute laut Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, die Mitgliedsstaaten der EU sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Für Asylsuchende aus diesen Ländern, die ihren Asylantrag nach dem 31.8.2015 gestellt haben, gilt ein Arbeitsverbot.

Auch in Bayern wurden die oben ausgeführten Regelungen bis Ende 2016 angewandt. Mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer und aufgeschlossener Betriebe wurden in den vergangenen Monaten viele Asylbewerber in Lohn und Brot gebracht. Im Dezember 2016 jedoch erließ die bayerische Staatsregierung eine Weisung, nach der nur noch Geflüchtete mit „positiver Bleibeperspektive” eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen. Nicht darunter fallen laut Staatsregierung Asylbewerber aus Afghanistan, Pakistan und Nigeria.

Die Landratsämter in Bayern setzen diese neue Weisung seit Jahresbeginn konsequent um. In der Folge wird Asylbewerbern, die bereits in einem festen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis standen bzw. ein solches in Aussicht hatten, die Arbeitserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen. Durch diese neue Regelung bleiben alle Betroffenen auf der Strecke:

Allen voran natürlich die betroffenen Flüchtlinge, die sich nach Kräften bemüht haben, unsere Sprache zu lernen und sich mit unseren Werten vertraut zu machen, um arbeiten zu können und dem deutschen Staat nicht auf der Tasche liegen zu müssen. Statt den Integrationswillen und -erfolg durch Arbeit zu fördern, werden Antragsteller zur Untätigkeit verdammt.

Weiterhin bleiben die vielen bayerischen Unternehmer auf der Strecke, die nun nach jahrelanger, erfolgloser Suche nach arbeitswilligen und zuverlässigen Arbeitskräften endlich Unterstützung gefunden hatten und bereit waren, in diese geflüchteten Menschen zu investieren und deren Integration zu fördern. Sie stehen nun plötzlich ohne ihre Mitarbeiter da.

Auf der Strecke bleibt auch der deutsche Steuerzahler, von dessen Geld nun wieder Sozialhilfe gezahlt wird für eine Vielzahl von Personen, die bereits in Lohn und Brot standen, um nicht dem Staat zur Last zu fallen.

Auch auf der Strecke bleiben die vielen ehrenamtlichen Helfer, die seit Monaten und oft zu Lasten der eigenen Familien einen Großteil ihrer Freizeit investieren um den Geflüchteten unsere Sprache, Kultur und Werte näher zu bringen und sie nicht zuletzt bei der Arbeitssuche und den damit verbundenen bürokratischen Hürden zu unterstützen. Ohne ihren unermüdlichen Einsatz wäre seit 2015 in Sachen Integration nichts voran gegangen, da staatliche Strukturen fehlten bzw. bis heute nicht ausreichen. Ihre Bemühungen werden nun durch die bayerische Staatsregierung konterkariert.

Schließlich bleibt auch das deutsche Asylrecht auf der Strecke, nach dem jeder Asylsuchende das Recht auf eine individuelle Prüfung seines Asylantrages hat und nach dem das Verfahren erst nach der finalen Entscheidung als abgeschlossen gilt.

Wenn man bedenkt, dass die Asylverfahren häufig mehrere Jahre andauern und nach wie vor rund 50 Prozent aller afghanischen Asylbewerber mit dem Abschluss ihres Asylverfahrens ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zugesprochen wird, kann man die Weisung des bayerischen Innenministeriums nur kontraproduktiv nennen.

Erhalten Asylbewerber aller nicht sicheren Herkunftsländer bis zum Abschluss des Asylverfahrens im Normalfall eine Arbeitserlaubnis, so stärkt dies deren Integration, aber auch den Wirtschaftsstandort Bayern indem bislang nahezu unbesetzbare Arbeitsstellen endlich besetzt werden können. Zu guter Letzt profitieren die deutschen Steuerzahler ebenfalls von der Arbeitserlaubnis auch für Afghanen, Nigerianer und Pakistani. Anstatt Sozialgelder an Geflüchtete auszuzahlen, die in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren, können die eingesparten Gelder auf vielfältige Weise anders investiert werden.

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung, Geflüchteten aus allen nicht sicheren Herkunftsländern einschließlich Afghanistan, Pakistan und Nigeria bis zum Abschuss ihres Asylverfahrens wieder eine Arbeitserlaubnis zu erteilen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Helferkreis der Gemeinde Hörgertshausen aus Hörgertshausen
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.02.2017
Petition endet: 23.05.2017
Region: Bayern
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    vor Wochen haben wir informiert, dass wir die Petition im Bayerischen Landtag eingereicht haben. Noch immer warten wir auf Neuigkeiten diesbezüglich - und werden Sie natürlich umgehend informieren.

    Inzwischen hat sich Thomas Kreuzer, MdL und Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag, per E-Mail bei uns gemeldet und zu unserer Petition Stellung bezogen. Herr Kreuzer argumentiert für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen, und verteidigt die Haltung, bis zum Abschluss des Asylverfahrens Geflüchteten aus sicheren Herkunftsländern die Arbeitserlaubnis grundsätzlich zu versagen. Auch wenn wir Herrn Kreuzer in einigen Punkten übereinstimmen (zügige Bearbeitung von Asylanträgen Bekämpfung... weiter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    am 31.05.17 haben Susanne Göschl und Dirk Habenschaden vom Helferkreis Asyl der Gemeinde Hörgertshausen im Bayerischen Landtag die Petition „Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge aller Herkunftsstaaten bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens“ sowie vier Leitz-Ordner voll mit Unterschriften an Barbara Stamm, Präsidentin des Bayerischen Landtags (CSU), übergeben. Leider konnte ich selbst nicht dabei sein; Dennoch gibt es nun natürlich einen ausführlichen Bericht.

    Neben Frau Stamm und ihrem persönlichen Referenten Herrn Preis waren auch Frau Hiersemann (SPD), Christine Kamm (Grüne), Herr Becher (Grüne) und Benno Zierer (Freie Wähler) anwesend. Alle Anwesenden zeigten sich von dem Engagement des Helferkreises... weiter

Arbeitserlaubnis und Asylantrag werden hier keineswegs vermischt. Gerade weil das Asylverfahren in Deutschland sehr lang dauert, sollte es in unserem Interesse liegen, dass die Menschen während dieser Zeit die Erlaubnis erhalten, eigenes Geld zu verdienen. Das hat nichts mit Zuwanderung in unsere Sozialkassen zu tun. Im Gegenteil: einige werden hier Steuern, Krankenkasse und Rentenversicherung zahlen, im Ungewissen über den Ausgang ihres Asylverfahrens. Es steht mir nicht zu, zu beurteilen, wer hier zu recht oder unrecht Asyl beantragt hat, ABER: Wer arbeiten will, soll dürfen!

Auf gar keinen Fall! Nicht, weil ich nicht möchte, dass Asylbewerber arbeiten - ganz im Gegenteil - sondern weil das Missbrauch Tür und Tor öffnen würde. Die Signalwirkung einer Aussage wie "Ihr dürft in D sofort arbeiten" auf Menschen in den Herkunftsländern wäre fatal und würde den Migrationsdruck noch erhöhen. Denn davon würden in erster Linie diejenigen profitieren, die ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen einreisen, deren Antrag also keine Chance auf Annahme hat und die über keine nennenswerten berufl. Kentnisse verfügen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern