wie bereits angekündigt, haben wir im Beisein von ca. 60 Unterstützern die Petition an den Ausschussvorsitzenden Uli König übergeben. Er geht davon aus, dass bei dieser Anzahl von Stimmen unser Anliegen im Ausschuss beraten wird.
Die endgültigen Zahlen für Schleswig-Holstein sehen so aus:
Gesamtunterstützer 20.929
Sammellistenunterschriften 7.724
Onlineunterschriften 13.205.
Dafür ein nochmals ein großes Lob und einen herzlichen Dank von uns.
Zumindest haben wir es geschafft, dass das Thema im Landtag angekommen ist. Wir haben die Gelegenheit wahrgenommen und erste Gespräche mit Vertretern der FDP- und CDU- Landtagsfraktion geführt. Einigen von unseren Gesprächspartnern war gar nicht so richtig bewusst, mit welchen Summen wir Anlieger zur Kasse gebeten werden. Da liegt noch viel Überzeugungsarbeit vor uns.
Wir haben aus dem Unterstützerkreis schon einige Beispiele erhalten, suchen aber noch weitere (Ort/Straße/Gesamtvolumen/Kosten pro Anlieger
Einen herzlichen Dank an alle Unterzeichner dieser Petition. Die erreichte Zahl ist gewaltig und beeindruckend. Hoffentlich wird das nicht nur von uns so gesehen.
Wir sind jetzt in der Aufbereitung der Daten, damit am Mittwoch bei der Übergabe alles in Ordnung geht.
Bitte an den Übergabetermin denken:
Mittwoch, den 9.11.2016
16.00 Uhr
Landeshaus in Kiel
openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter von Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holstein geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 5 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
nach Erreichen des Quorums am 20.10.2016 von 13.000 Stimmen wurden die Parlamentarier zur Stellungnahme aufgefordert. Hierfür waren 14 Tage angesetzt. Bedingt durch die Ferien wurde das verlängert. Parallel dazu haben wir uns um einen Übergabetermin für unsere Petition bemüht. Der steht jetzt fest:
Tag: Mittwoch, den 9.11.2016
Zeit: 16.00 Uhr
Ort: Landeshaus in Kiel
Besucheradresse:
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Der Petitionsausschussvorsitzende Uli König wird die Petition mit über 19.000 Stimmen allein aus Schleswig-Holstein persönlich in Empfang nehmen.
Da mit Medieninteresse zu rechnen ist, bitten wir um eine möglichst rege Teilnahme bei der Übergabe. Wer also Zeit und die Möglichkeit hat, sollte diesen Termin wahrnehmen und die Info auch an Nachbarn und über Facebook, Mail etc. verbreiten. Ein Flyer (A5/A4) ist beigefügt.
Eine Bitte an alle Unterstützer, die selbst Listen hochgeladen haben: Alle noch offenen Unterschriftenlisten sollten bis spätestens Freitag, den 4.11.2016, 17.45 Uhr hochgeladen sein. Die Zeichnungsfrist werden wir um 18.00 Uhr beenden. Der Status wird dann auf „Petition ist bereit zur Übergabe“ gesetzt. Dann beginnt die Aufbereitung für die Abgabe.
Wer eine E-Mailadresse angegeben hat, wird über den weiteren Petitionsverlauf automatisch informiert.
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern von Schleswig-Holsteinischer Landtag Schleswig-Holstein eine persönliche Stellungnahme eingefordert, weil die Petition das Quorum von 13.000 Unterschriften aus Schleswig-Holstein erreicht hat.
Damit verstärken wir die Wirksamkeit der Petition, stoßen die öffentliche Debatte an und sorgen für mehr Transparenz.
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
ich bedanke mich bei Euch, auch im Namen unserer Interessengemeinschaft der Stadtteile von Neumünster für die zahlreiche Unterstützung.
Viele werden sich fragen, warum plötzlich die Verlängerung. Ich habe die Petition mit juristischer Hilfe eines großen Verbandes erstellt und da gibt es auch einen Plan für die Vorgehensweise. Die Herbstferien und die damit verbundene Verlängerung waren natürlich mit eingeplant.
Wir wollen mit Erreichen vom Quorumziel vor oder nach den Herbstferien die Stellungnahmen der Parlamentarier einfangen. Das ist nach Abgabe der Petition nur noch bedingt möglich, weil dann der nötige Druck fehlt. So ist er aber immer noch gegeben.
Wir bitten Euch, weiterhin für die Abschaffung zu werben.
Die nächsten Schritte werden wir zeitnah mitteilen.
Jeder, auch wahlberechtigte Familienangehörige, Partner oder Freunde die mitmachen, haben eine Stimme und können entweder im Onlineverfahren oder mithilfe eines Unterschriftenformulares abstimmen
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, noch in dieser Wahlperiode 18 mit namentlicher Abstimmung u. a. das Kommunale Abgabengesetz Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend zu ändern:
1. Alle Paragraphen, die die Straßenbaubeiträge inklusive Verteilungsschlüssel betreffen, werden ersatzlos und auf Dauer abgeschafft. Das Gleiche gilt für wiederkehrende Beiträge, da sie den selben Zweck dienen.
2. Die Verwaltungen werden verpflichtet, zur Deckung des Aufwandes für den Aus- und Umbau, sowie die Erneuerung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen Steuermittel zu verwenden. Dafür ist ein Infrastrukturprogramm mit dem dazugehörigen Finanzierungsplan für einen festzulegenden Zeitraum im jeweiligen Haushaltsplan einzustellen. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind mit einzubeziehen.
3. Straßenbaubeiträge, die nach dem 30.11.2012 per Kostenbescheid erhoben und bereits gezahlt worden sind, werden auf Antrag zurückerstattet.
4. Diese Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 30.11.2012 in Kraft treten und eine Geltungsdauer von mindestens zwanzig Jahren haben.
Neue Begründung: Jeder von uns Haus- und Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein ist früher oder später davon betroffen, dass wir für teure kostenpflichtige Totalsanierungen herangezogen werden. Es gibt Beispiele für abenteuerlich hohe Kostenbescheide von weit über 100.000 Euro, gerade im ländlichen Bereich.
Der Grund liegt darin, dass die Verwaltungen es jahrzehntelang versäumt haben, nicht umlagefähige Reparaturen und Instandsetzungen an den Straßen und deren Infrastruktur durchzuführen. Diese skandalöse Vorgehensweise basiert leider auf bestehende Rechtsgrundlagen.
Nun werden seit Jahren immer wieder Änderungen am Kommunalen Abgabengesetz Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) vorgenommen, die sich noch nachteiliger für uns betroffene Bürger auswirken. Gerade die letzte Änderung zum 30.11.2012 hat die Situation weiter verschärft. Da wurde u.a. u. a. der Passus „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht“ gestrichen. Das gibt den Verwaltungen noch mehr Freiheiten, unsolide Sanierungsvorhaben durchzusetzen. Das hier staatlich angeordnete Existenzgefährdung von der Landespolitik billigend in Kauf genommen wird, ist ungerecht und höchst unsozial.
Nur ein Beispiel von Vielen:
Die Stadt Neumünster plant für nur einen Teil der Frankenstraße, die nachweislich jahrzehntelang von der Stadt nicht instandgehalten wurde, eine ca. 700.000 € teure Sanierung. Warum der ebenfalls sanierungsbedürftige Rest der Straße ausgespart wird, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Sitz hat, dazu die Antwort der Verwaltung: „Da hier die Stadt und das BAMF beitragspflichtige Anlieger sind, ist die Sanierung für später angedacht“. Würde die Straße als Ganzes saniert, würden sich natürlich die Kosten ganz anders verteilen.
So geht es hier um geplante Kosten von 8.000 – 12.000 Euro pro Anlieger, die aber noch höher ausfallen können. Das treibt viele Anlieger, da sie mit 85% 85 % an den Kosten beteiligt werden, in den finanziellen Ruin.
Auf die Anfrage eines besorgten älteren Anwohners, wie er das bezahlen soll, kam die Antwort der Verwaltung: „Sie haben ja vier Jahre lang Zeit zum Sparen“. So eine Aussage ist blanker Hohn.
Es ist jedem bekannt, dass es heutzutage kaum noch Guthabenzinsen beim Sparen gibt. Betroffene Bürger, die für ihre Zukunftssicherung in ihr Eigenheim investiert haben, werden heute dadurch doppelt bestraft und von Altersarmut bedroht.
Das diese Willkür Methode hat, belegen die zahlreichen Medienberichte und auch Aussagen betroffener Bürger quer durch Schleswig-Holstein, denn die Verwaltungen beziehen sich auf die bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Wir sind der Ansicht, dass Ortsstraßen und deren Infrastruktur nach der Erschließung, wie auch Bundes- und Landstraßen, der Allgemeinheit dienen und damit auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit zu finanzieren ist.
Baden-Württemberg ist ein Musterbeispiel dafür, dass es auch anders geht. Dort wird alles aus Steuermittel finanziert.
Berlin hat die Straßenbaubeiträge abgeschafft. Dort wird auch alles aus Steuermittel finanziert und die zuvor erhobenen Kosten werden zurückerstattet.
Hamburg wird demnächst diesem unsäglichen Treiben auch ein Ende setzen. Sie haben erkannt, dass u. a. der hohe Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht. Da ja sehr enge partnerschaftliche Beziehungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bestehen, sollte auch in diesem Fall Einigkeit bestehen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wo ist Ihr soziales Gewissen gegenüber uns Bürger geblieben? Warum treiben Sie uns durch Ihre Gesetzgebung in die Existenznot?
Demokratie lebt davon, dass die gewählten Volksvertreter die Sorgen ihrer Bürger auch ernst nehmen. Daher fordern wir eine namentliche Abstimmung, damit jeder wahlberechtigte Bürger in Schleswig-Holstein nachvollziehen kann, wie sein Wahlkreisabgeordneter zu dieser Petition steht.
Hochachtungsvoll
gez. Andreas Gärtner