Erfolg
Bürgerrechte

Abschaffung Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein Keine staatlich angeordnete Existenzgefährdung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Landtag Schleswig-Holstein

21.418 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

21.09.2016, 13:44

Rechtschreibfehler


Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, noch in dieser Wahlperiode 18 mit namentlicher Abstimmung u. a. das Kommunale Abgabengesetz Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) entsprechend zu ändern:
1. Alle Paragraphen, die die Straßenbaubeiträge inklusive Verteilungsschlüssel betreffen, werden ersatzlos und auf Dauer abgeschafft. Das Gleiche gilt für wiederkehrende Beiträge, da sie den selben Zweck dienen.
2. Die Verwaltungen werden verpflichtet, zur Deckung des Aufwandes für den Aus- und Umbau, sowie die Erneuerung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen Steuermittel zu verwenden. Dafür ist ein Infrastrukturprogramm mit dem dazugehörigen Finanzierungsplan für einen festzulegenden Zeitraum im jeweiligen Haushaltsplan einzustellen. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind mit einzubeziehen.
3. Straßenbaubeiträge, die nach dem 30.11.2012 per Kostenbescheid erhoben und bereits gezahlt worden sind, werden auf Antrag zurückerstattet.
4. Diese Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 30.11.2012 in Kraft treten und eine Geltungsdauer von mindestens zwanzig Jahren haben.


Neue Begründung: Jeder von uns Haus- und Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein ist früher oder später davon betroffen, dass wir für teure kostenpflichtige Totalsanierungen herangezogen werden. Es gibt Beispiele für abenteuerlich hohe Kostenbescheide von weit über 100.000 Euro, gerade im ländlichen Bereich.
Der Grund liegt darin, dass die Verwaltungen es jahrzehntelang versäumt haben, nicht umlagefähige Reparaturen und Instandsetzungen an den Straßen und deren Infrastruktur durchzuführen. Diese skandalöse Vorgehensweise basiert leider auf bestehende Rechtsgrundlagen.
Nun werden seit Jahren immer wieder Änderungen am Kommunalen Abgabengesetz Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) vorgenommen, die sich noch nachteiliger für uns betroffene Bürger auswirken. Gerade die letzte Änderung zum 30.11.2012 hat die Situation weiter verschärft. Da wurde u.a. u. a. der Passus „Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht nicht“ gestrichen. Das gibt den Verwaltungen noch mehr Freiheiten, unsolide Sanierungsvorhaben durchzusetzen. Das hier staatlich angeordnete Existenzgefährdung von der Landespolitik billigend in Kauf genommen wird, ist ungerecht und höchst unsozial.
Nur ein Beispiel von Vielen:
Die Stadt Neumünster plant für nur einen Teil der Frankenstraße, die nachweislich jahrzehntelang von der Stadt nicht instandgehalten wurde, eine ca. 700.000 € teure Sanierung. Warum der ebenfalls sanierungsbedürftige Rest der Straße ausgespart wird, wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Sitz hat, dazu die Antwort der Verwaltung: „Da hier die Stadt und das BAMF beitragspflichtige Anlieger sind, ist die Sanierung für später angedacht“. Würde die Straße als Ganzes saniert, würden sich natürlich die Kosten ganz anders verteilen.
So geht es hier um geplante Kosten von 8.000 – 12.000 Euro pro Anlieger, die aber noch höher ausfallen können. Das treibt viele Anlieger, da sie mit 85% 85 % an den Kosten beteiligt werden, in den finanziellen Ruin.
Auf die Anfrage eines besorgten älteren Anwohners, wie er das bezahlen soll, kam die Antwort der Verwaltung: „Sie haben ja vier Jahre lang Zeit zum Sparen“. So eine Aussage ist blanker Hohn.
Es ist jedem bekannt, dass es heutzutage kaum noch Guthabenzinsen beim Sparen gibt. Betroffene Bürger, die für ihre Zukunftssicherung in ihr Eigenheim investiert haben, werden heute dadurch doppelt bestraft und von Altersarmut bedroht.
Das diese Willkür Methode hat, belegen die zahlreichen Medienberichte und auch Aussagen betroffener Bürger quer durch Schleswig-Holstein, denn die Verwaltungen beziehen sich auf die bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Wir sind der Ansicht, dass Ortsstraßen und deren Infrastruktur nach der Erschließung, wie auch Bundes- und Landstraßen, der Allgemeinheit dienen und damit auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit zu finanzieren ist.
Baden-Württemberg ist ein Musterbeispiel dafür, dass es auch anders geht. Dort wird alles aus Steuermittel finanziert.
Berlin hat die Straßenbaubeiträge abgeschafft. Dort wird auch alles aus Steuermittel finanziert und die zuvor erhobenen Kosten werden zurückerstattet.
Hamburg wird demnächst diesem unsäglichen Treiben auch ein Ende setzen. Sie haben erkannt, dass u. a. der hohe Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht. Da ja sehr enge partnerschaftliche Beziehungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bestehen, sollte auch in diesem Fall Einigkeit bestehen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wo ist Ihr soziales Gewissen gegenüber uns Bürger geblieben? Warum treiben Sie uns durch Ihre Gesetzgebung in die Existenznot?
Demokratie lebt davon, dass die gewählten Volksvertreter die Sorgen ihrer Bürger auch ernst nehmen. Daher fordern wir eine namentliche Abstimmung, damit jeder wahlberechtigte Bürger in Schleswig-Holstein nachvollziehen kann, wie sein Wahlkreisabgeordneter zu dieser Petition steht.
Hochachtungsvoll
gez. Andreas Gärtner



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