10.06.2023, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
20.05.2021, 10:19
Ergänzung zum Thema "Dürfen Nicht-Volljährige unterschreiben" aufgrund vermehrter Anfragen (Quelle: FAQ Openpetition)
Neue Begründung:
Am 14. Mai hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berliner Eltern informiert, dass die Schulen trotz sinkender COVID-19-Inzidenzen vor den Sommerferien nicht in den Regelbetrieb zurückkehren.
Diese Entscheidung überrascht uns sehr. Die Inzidenzwerte sinken, Restaurants und Biergarten öffnen, Lehrinnen und Lehrer sind/werden geimpft – aber die Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin zum Teil zu Hause bleiben.
Besonders irritierend ist der Grund, den die Bildungsverwaltung anführt. Ziel sei es, „eine zusätzliche Belastung der Schulen zu vermeiden“. Nur: Die „Belastung der Schulen“ verschwindet nicht. Sie wird lediglich von den Schulen auf Kinder und Eltern übertragen.
Jede Mahlzeit, die die Schulen nicht kochen – für einige Kinder die einzige warme Mahlzeit am Tag, kochen die Eltern. Jede Aufgabe, die die Lehrinnen und Lehrer nicht erklären, erklären (nicht geschulte) Eltern. Stoff, den die Kinder jetzt nicht lernen, müssen sie später nachholen. Das Schlimmste ist dabei: Nicht alles können Eltern kompensieren. Einiges – die sozialen Interaktionen mit Gleichaltrigen, die Freundschaften – geht für immer verloren.
Der normale Schulbetrieb ist keine Belastung für die Schulen. Der normale Schulbetrieb ist Aufgabe der Schulen. Nur wenn es wirklich nicht anders geht, kann man ihn reduzieren. Kinder brauchen 100% Schule.
Deshalb fordern wir den Senat für Bildung, Jugend und Familie dazu auf, noch vor dem Sommer parallel zu den sinkenden Inzidenzwerten zum normalen Schulbetrieb zurückzukehren.
Quelle:
[1] berlin.de/aktuelles/berlin/6586939-958092-berlin-weiterhin-fuer-wechselunterricht-.html
DÜRFEN NICHT-VOLLJÄHRIGE UNTERSCHREIBEN?
- Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
- Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 681 (639 in Berlin)