Familie

3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

34.179 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

34.179 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Auch Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, sollen soviel Entgeltpunkte bekommen, wie die deren Kinder ab diesem Datum geboren wurden. Die oben dargestellten 3 Entgeltpunkte gelten für jedes Kind einzeln vom ersten Kind ab.

Begründung

Auch Mütter mit älteren Kindern haben mindestens so viel Erziehungsleistungen erbracht, wie die mit jüngeren Kindern. Dieser Stichtag mit einem so wesentlichen Unterschied bei der späteren Rente ist völlig willkürlich und sachlich nicht begründet. Außerdem verstößt dieser Unterschied nach meiner Ansicht gegen Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz. Diese Rente für Mütter ist trotzdem noch gering. Mit der Geburt ihrer Kinder und der Kinderbetreuung sorgen sie dafür, dass auch später noch Renten erwirtschaftet werden. Davon profitieren auch Kinderlose.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.01.2013
Petition endet: 01.11.2013
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt. Ich habe diese Stellungnahme trotz meiner Bitte nicht bekommen.
    Daraufhin hat der Petitionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die obige und weitere andere Petitionen mit Sammeldrucksache 18/5231 vom 17.06.2015 abzuschießen.

    Bei der 115. Sitzung, am Donnerstag, 02.07.2015 hat der Bundestag u. A. den 37. Tagesordnungspunkt mit einer Menge an Sammelübersichten durch nur wenige anwesende Abgeordnete auch die obige Petition im Paket mit vielen anderen Petitionen ohne Aussprache und in sehr kurzer Zeit abgeschlossen.

    Der Petitionsausschuss begründet das im Protokoll Nr.... weiter

  • Mütterrente – wann lohnt sich eine freiwillige Nachzahlung? ARD plusminus 01.10.2014
    Es war ein langes Gezerre um die Verbesserung der sogenannten Mütterrente. Seit Juli ist sie beschlossen. Wer schon Rente bekommt und seine Kindererziehungszeiten gemeldet hat, erhält die beschlossene Erhöhung automatisch. Sie brauchen sich nicht weiter zu kümmern. Aber das gilt eben nicht für alle Mütter und Väter. Wer nicht aufpasst, könnte eine ganze Menge Geld verschenken.
    Adelheid B. ist gelernte Industriekauffrau. Nach dem zweiten Kind war sie zuhause geblieben und hatte sich um die Familie gekümmert. Ihr Mann wollte das so. Die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge hatte sie sich auszahlen lassen.
    Die sogenannte Heiratserstattung. Das haben... weiter

  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

    die letzte Nachricht vom Petitionsausschuss war vom 07.07.2014. Dort wurde folgendes mitgeteilt:
    "Die Behandlung Ihrer Eingabe konnte noch nicht abgeschlossen werden.
    Da die weitere Prüfung wegen Art und Dauer des Verfahrens längere Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich Sie, sich zu gedulden.
    Sobald mir ein neuer Sachstand bekannt wird, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. m. fr. Gr. Sonja Schuffla, Oberamtsrätin, Referat Pet 3"

    Nach den obigen Informationen gehe ich davon aus, dass der weitere Entgeltpunkt bis zur vollständigen Angleichung auf 3 Entgeltpunkte eine schwierige politische Etappe wird.

    Deshalb schlage ich folgendes vor:
    Wenn bis in einem Jahr (2015)... weiter

3 Entgeltpunkte zusätzlich für Kinder vor 1992 geboren finde ich richtig!! konnte als alleinstehende Mutter nur Teilzeit arbeiten, daher stehe ich heute mit meine Rente unter der Armutsgrenze. Mein Kind zahlt ja schon seit Jahren Beiträge zur Rentenversicherung ein! somit auch für die Kinderlose!

Ich kann zwar einerseits den Unmut der Mütter (und Väter) der vor 1992 geborenen Kinder verstehen, aber wie steht es mit der jüngeren Elterngeneration? Diese kann nämlich in der Regel nicht mit 65 Lebensjahren in Rente gehen, sondern soll bis 67 oder bald gar bis 70 arbeiten gehen! Zudem muss die jüngere Generation immer mehr einzahlen, und bekommt beim Renteneintritt wesentlich weniger Rente! Vor einigen Jahren reichte oft ein Verdiener, um Frau und Familie zu ernähren. Das ist für die jüngere Generation kaum machbar! Wo ist Bitteschön hier die Gleichstellung aller Generationen???

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