Minderheitenschutz

Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) jetzt beschließen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss

1.070 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.070 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss

Wir bitten die Abgeordneten des deutschen Bundestags den Gesetzentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 18/12179 - hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/121/1812179.pdf)) mit den Änderungen, die das trans-alliance Projekt und andere Gruppen vorschlagen haben und die hier aufgelistet sind, zu beschließen.

Folgende Änderungen des Gesetzesentwurfs sind aus unserer Sicht noch nötig:

A. Name des Gesetzes … Geschlechtsidentität / Geschlecht (d.h. statt von Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität sollte im Sinn der Stuttgarter Erklärung (http://die-erklaerung.de/) von Selbstbestimmung des Geschlechts gesprochen werden.)

B. Bei §6 sollte der Satz hinzugefügt wird. „Dieses wird hiermit auch im SGB-V verankert.“

C. Bei §1 (2) keine Geschlechtsangabe, „- auch ein alternativer „X“ Eintrag ist möglich -“ sollte eingefügt werden.

D. Hinsichtlich der Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) bei Babies, Kindern und Jugendlichen, bedarf eines ferner ggf. einen separten Beschluss wonach IGM verboten wird, wenn nicht lebensnotwendige Massnahmen dieses erfordern. Oder man setzt es einfach als klares Statement mit in den Beschlusstext.

E. Bei §2 (1) Die Forderung nach einer Bescheinigung für Jugendliche sollte nur empfohlen werden und keine Grundsatzforderung sein. D.h. ein Beratungszwang ist aus menschenrechtlicher Sicht abzulehnen.

Fragen zur Petition werde ich hier (http://t1p.de/sbstg) vertiefen und beantworten, damit ich den Text der Petition nach Veröffentlichung nicht mehr ändern muss.

Begründung

Transsexuelle, transidenten Menschen und viele, die sich als Transgender bezeichnen, wollen ihren Vornamen und den Personenstand ändern und viele brauchen medizinische Unterstützung während einer Geschlechtsangleichung und danach. Die salutogenetische Sichtweise, die man bei trans-evidence beschrieben findet, sollte dabei die bisherige psychopathologische Sicht transsexueller Menschen ablösen (s. unten). Es braucht ein „Shared Decision Making“, zu deutsch etwas ungenau übersetzt mit „partizipative Entscheidungsfindung“ (Quelle: http://www.trans-health.info/2016/12/mogelpackungen.html)..) Derzeit gibt es dabei aber viele Schwierigkeiten. Das Transsexuellengesetz (TSG) ist seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1981 nicht mehr grundlegend reformiert worden, währenddessen mehrere Regelungen des TSG bereits für verfassungswidrig erklärt worden sind. Alle wesentlichen Fragen einer Reform sind durch mehrere, umfangreiche Gutachten die von der Regierung beauftragt wurden, geklärt (vgl. https://aufwind2012.wordpress.com/2017/02/17/ein-vernichtendes-urteil-ueber-die-gegenwaertige-alltagspraxis-des-tsg/)..)

Der Bundesrat hat am 2.6.2017 (vgl.: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/362-17%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1)) den Bundestag aufgefordert, "unverzüglich das TSG in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Gutachten" aufzuheben und "durch ein entsprechendes modernes Gesetz zur Anerkennung" des Geschlechts zu ersetzen. "Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung" des Geschlechts zu ersetzen.

Auch aus neurowissenschaftlicher Perspektive ist eine Änderung des Transsexuellengesetzes und der Leitlinien des MdK, das noch auf psychopathologisierenden Vorstellungen von Transsexualität beruhen, ein Gebot der Stunde (vgl. http://www.uni-frankfurt.de/55900763/1_home und http://www.uni-frankfurt.de/55900820/2_1_inhalt. "Es bedarf bei transsexuellen Menschen medizinischer Interventionen, um Leid zu vermindern. Da Gesundheit und Krankheit nicht eng assoziiert sind (s.o.), bedeutet die Verminderung des Leids nicht automatisch die Entfaltung von Gesundheitspotenzialen, zumal unter transfeindlichen, transphoben gesellschaftlichen Bedingungen." (Quelle: http://trans-evidence.com/wilkommen/salutogenesis-panel/))

Der Gesetzentwurf der Grünen enthält gegenüber dem bisherigen Transsexuellengesetz viele gute Gedanken, allerdings gab es in der Community auch Kritik an diesem Entwurf und Änderungsvorschläge. Diese wurden vom trans-alliance Projekt zusammengefasst: https://transallianceproject.wordpress.com/2017/06/09/geschlechtliche-vielfalt/

Als Theologin sehe ich die Vielfalt von Gottes Schöpfung als Geschenk. Jeder Mensch ist Gottes Ebenbild. Jedem gilt das, was die Stuttgarter Erklärung formulierte: "Nur der einzelne Mensch kann auf Grund seines Wissens über sich selbst über sein eigenes Geschlecht, seine Geschlechtszugehörigkeit, verlässlich Auskunft geben. Allein ihm obliegt es, sein Geschlecht zu bestimmen. Das Geschlecht und die Anerkennung desselben gehören zum Intimbereich und sind zentraler Bestandteil des Menschen, seines Selbstverständnisses und seiner Würde." Kein Mensch darf sich anmaßen zu beurteilen, wie Gott als Schöpfer sich einen anderen Menschen gedacht hat. Darum hoffe ich nun auf eine entsprechende Neufassung des Transsexuellenrechts und bitte um ihre Unterstützung dabei.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.06.2017
Petition endet: 09.12.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Minderheitenschutz

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Neuigkeiten

Ich bin dafür, dass im Gesetz Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM) ausdrücklich im SelbstBestG verboten werden, solange keine med. Notwendigkeit besteht!!!

Ich finde das gewisse "Rahmenbedingungen" für die Änderung des Namens bzw. des Personenstandes gelten sollten, um eine gewisse "Willkür" oder "Laune" bei der Änderung zu vermieden. Es müsste dementsprechend einen begründeten Nachweis geben, um die Erfordernis der Änderung zu unterstreichen. Es muss dementsprechend nachgewiesen sein, dass der Wunsch der Änderung dem Betroffenen auch hilft, bzw. nachgewiesen werden, dass seine Geschlechtsdiysphorie anderen Ursprunges ist, um demjenigen auch die Hilfe zu geben die er benötigt, und nicht den Weg öffnet der das Problema gar nicht löst

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