Ich finde das gewisse "Rahmenbedingungen" für die Änderung des Namens bzw. des Personenstandes gelten sollten, um eine gewisse "Willkür" oder "Laune" bei der Änderung zu vermieden. Es müsste dementsprechend einen begründeten Nachweis geben, um die Erfordernis der Änderung zu unterstreichen. Es muss dementsprechend nachgewiesen sein, dass der Wunsch der Änderung dem Betroffenen auch hilft, bzw. nachgewiesen werden, dass seine Geschlechtsdiysphorie anderen Ursprunges ist, um demjenigen auch die Hilfe zu geben die er benötigt, und nicht den Weg öffnet der das Problema gar nicht löst
Quelle: www.parentsofrogdkids.com/andere-ursachen-fr-geschlechterdysphorie