Bildung

Wir fordern die strukturierte Anpassung der jahrgangsbezogenen Lehrpläne für die nächsten 10 Jahre

Petition richtet sich an
Landtag Nordrhein-Westfalen Petitionsausschuss Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf

235 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

235 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.10.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landtag Nordrhein-Westfalen Petitionsausschuss Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf

Wir fordern die strukturierte Anpassung der jahrgangsbezogenen Lehrpläne für die nächsten 10 Jahre aufgrund des massiven Unterrichtsausfall seit 2019/2020 für ganz NRW
Wir fordern, die Abschlussprüfungen der kommenden Jahre den Umständen entsprechend anzupassen (den neuen Abschlussklassen fehlen mehr Unterrichtsstunden als den letzten). Die diesjährigen Viertklässler haben andere Startvoraussetzungen für das letzte Grundschuljahr als der letzte Jahrgang oder der davor. Diese Reihe ließe sich ohne Probleme auf jede Jahrgangsstufe beziehen. Diese Rückstände sollen nach bisherigem Stand innerhalb des nächsten Jahres aufgeholt werden. Das ist erstens nicht nachhaltig und zweitens geht es zu Lasten derjenigen, die in der Pandemie bisher mit am stärksten von den Freiheitseinschränkungen betroffen waren. Das empfinden wir als ungerecht.
Die Politik sprach bereits in den Sommerferien davon, dass Schulschließungen / Wechselunterricht in den Herbst/Wintermonaten erneut nicht ausgeschlossen werden können. Die Inzidenzwerte im Altersschnitt der 4-15 jährigen Kinder sind bereits jetzt hoch und die Schule hat grade erst wieder begonnen.
Es wird immer nur darüber gesprochen das es für die Kinder "nicht schlimm sei", da der Krankheitsverlauf eher harmlos sei, aber hat sich jemand einmal Gedanken gemacht was das bildungstechnisch für unsere Schüler bedeutet?
1 Kind in der Klasse ist positiv getestet, egal ob in der Schule, beim Arzt oder zu Hause. Wir haben jetzt das infizierte Kind in der Klasse. Vor den Sommerferien wäre seine komplette Klasse in Quarantäne gegangen, an den weiterführenden Schulen wird jetzt nur noch das direkte Umfeld des Kindes in Quarantäne gebracht. Diese Kinder sitzen jetzt zu Hause und müssen den Lernstoff, den der Rest der Klasse vermittelt bekommt allein erarbeiten. Die Kinder haben zwar ihre Sachen zu Hause und Aufgaben online bekommen oder sich von Mitschülern organisiert, aber sie haben bereits zum Schuljahresbeginn andere Voraussetzungen als die Kinder die im Unterricht den Schulstoff vermittelt bekommen. Onlineunterricht ist keine Option, denn die Lehrkraft, wenn sie nicht selbst erkrankt ist, steht im Präsenzunterricht und unterrichtet. Und an genau diesem Punkt geht die Bildungsscheere immer weiter auseinander. Das Schuljahr ist noch ganz frisch und diese Kinder fallen bereits jetzt für Tage aus dem Präsenzunterricht heraus. Und wenn sie Pech haben passiert ihnen das noch ein paar Mal dieses Halbjahr/ Schuljahr.
Und aus genau diesem Grund haben wir die online Petition zur Lehrplananpassung ins Leben gerufen. Weil es nicht sein kann das sich die Kinder auf biegen und brechen an den Lehrplan anpassen müssen um im Zweifelsfall die Klasse zu wiederholen, sondern der Lehrplan für die Schuljahre angepasst werden muss an das was wirklich vermittelt werden kann/ wurde.
Jeder von uns war selbst einmal Schüler/in und weiß wie schwer oder leicht ihm die Schule gefallen ist. Zum laufenden Schulstoff noch den Extraschulstoff der durch Corona im Homeschooling nicht vermittelt werden konnte aufzuholen ist für die Kinder sehr schwer. Laut Schulgesetz sind übrigens nicht mehr als 2 Extrastunden pro Woche an Zusatzunterricht erlaubt (s. ausführliche Begründung).
Unsere Forderung nach einer strukturellen Anpassung der Lehrpläne, basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, anerkannter Kinderrechte und seit Jahren bestehenden Beschlüssen und Forderungen auch der Kultusministerkonferenz. Studien belegen, dass es in allen Gruppen des heterogenen Raumes Schule Rückstände und Nachholbedarf in allen Schulrelevanten Bereichen gibt. Daher ist es unserer Ansicht nach zwingend notwendig, den durch die vorhandenen Curricula entstehenden psychischen Druck anzupassen ohne das langfristige Erreichen der notwendigen Bildungsstandards aufzugeben (eine ausführliche Erläuterung unserer Beweggründe ist der folgenden Bitte anhängig)
Um dieses Vorhaben realisieren zu können, brauchen wir Ihre Hilfe!
Lassen Sie uns pandemiebedingt gemeinsam einen ersten Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit gehen und unterstützen Sie unsere Online-Petition an den Landtag für eine Umstrukturierung der Lehrpläne.
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass besondere Umstände zu außergewöhnlichen Taten führen.
Für Rückfragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Stadtschulpflegschaft Hagen
Kontakt: ssps-ha@web.de

Begründung

Ausführliche Begründung unserer Forderung:
Zuerst einmal scheint es, lt. zuletzt veröffentlichter Studien und Erfahrungsberichten der Schulen, um einen weitaus höheren förderbedürftigen Anteil unter den Schüler*innen in vielen Richtungen zu geben, als das bisher von den Kultusministerien kommuniziert wurde. Auch ist die seit Anfang der Pandemie vorhandene Einstellung der Ministerien ein reines „Macht mal“ an Schulträger, Schulleitungen und Lehrkräfte und das halten wir für absolut unangebracht. Die Verantwortung für das Erreichen von Bildungsstandards bei vollkommen veränderten Rahmenbedingungen kann nicht jeder einzelnen Schule und/oder Lehrkraft übertragen werden. Letztere dürfen bei vereinzelten Klassengrößen durch freiwillige oder gezwungen „Wiederholer“ von bis zu 38 Kindern/Jugendlichen auch an ihre Belastungsgrenzen kommen. All dies wird die Ungleichheit von Zugängen zur Bildung signifikant erhöhen und die persönlichen Lebensverläufe jedes einzelnen Kindes/jedes einzelnen Jugendlichen nachhaltig beschädigen und zum reinen Glückspiel machen.
Der Schuleintritt und die Übergänge müssen für die nächsten Jahre fließender und mit mehr Flexibilität ausgestattet werden. Abschlussprüfungen müssen den tatsächlich vermittelten Inhalten angepasst werden. Das Gießkannenprinzip und der Eigenmitteleinsatz der Schulträger muss überdacht und verändert werden, um den Kindern in den finanziell schwachen Kommunen, die lt. Studien besonders betroffen sind, auch die Möglichkeiten zu geben, ohne Verzicht auf Kinderrechte die notwendigen Kompetenzen erwerben zu können.
Dies alles ist nicht von heute auf morgen zu gewährleisten, die Rahmenbedingungen müssen aber zum Anfang des nächsten Schuljahres und nicht erst zum Ende der Fördermittel angepasst werden. Eine wissenschaftliche Begleitung durch die an Erziehung und Bildung beteiligten Hochschulen ist hierbei zwingend erforderlich.
Rechtliche Rahmenbedingungen und anerkannte Normen werden von der Landesregierung bei Beibehaltung des bisherigen Kurses nicht beachtet:
UN-Kinderrechtkonvention:
Die Unicef fasst die 54 Normen zum leichteren Verständnis in 10 signifikante Hauptrechte zusammen.
Die für unsere Argumentation relevanten Bereiche sind hier einmal aufgeführt:
1. Recht auf Gesundheit
2. Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
3. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
4. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
Die politischen Institutionen scheinen sich bei ihren Entscheidungen und Maßnahmen ausschließlich auf das Recht auf Bildung und Ausbildung zu beziehen. Alle anderen hier erwähnten Rechte fanden und finden in Erlassen, Gesetzen und Fördermittelrichtlinien seit der Pandemie kaum oder gar keine Berücksichtigung. Diese rein wirtschaftlich orientierte Denkweise wird unseres Erachtens nach zu defizitären Entwicklungen in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, zu psychischen und sozialen ungewünschten Auswirkungen und unkontrollierbaren Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Steueraufkommen führen.
In § 1 des BKiSchG (Gesetz zur Stärkung eines AKTIVEN Schutzes von Kindern und Jugendlichen) heißt es „Kinderschutz und staatliche Mitwirkung […] Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern". Bisher besteht die staatliche Mitwirkung ausschließlich aus Passivität und einem Ausschütten von Finanzmitteln mit gleichmäßiger den Umständen nicht angebrachter Verteilung. Zudem heißt körperliche, geistige und seelische Entwicklung und nicht ODER. Dies wird in den „Aufholprogrammen“ auch durch ihre Befristung nicht ausreichend bedacht. Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen finden in keiner Weise bisher Berücksichtigung.
Das Schulgesetz setzt einen weiteren engen Rahmen, dort ist sogar die maximale Beschulungszeit für jeden Schuljahrgang geregelt. Diese bietet je nach Jahrgang im Rahmen der bisherigen Anforderungen max. zwei Stunden in der Woche, die für Nachholaktivitäten im Jahr zu tragen haben, weil ihnen der Zugang zur Bildung in dieser Zeit durch verpasste Vorsorge des Staates verwehrt war. Sie sollen das „Verpasste“ innerhalb eines Jahres nachholen. Im schulischen Kontext wären dazu max. 80 Stunden während des gesamten Schuljahres nutzbar und das bei zwischen drei und sechs Monaten verpassten Inhalten. Das bedeutet, wenn das gelingen soll, werden diese Kinder in ihrer Freizeit und Erholungsmöglichkeiten zusätzlich eingeschränkt. Dies ist die denkbar schlechteste Verteilung der „Pandemiefolgen“.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich an diese bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu halten und ihren Pflichten im Hinblick auf die Rechte unserer Kinder und Jugendlichen endlich nachzukommen. Beginnen Sie mit dem Anpassen der Kompetenzanforderungen zum Wohle unserer Kinder. Lassen Sie unsere Kinder nicht weiter tatenlos im Regen stehen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Stadtschulpflegschaft Hagen aus Hagen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.06.2021
Petition endet: 31.12.2021
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

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