Region: Bayern
Bürgerrechte

Weg mit den veralteten Urgestein FFP2 Feinstaubmasken - wir wollen wieder durchatmen können

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

147 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

147 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

WIR WOLLEN ANTWORTEN!!! Hier muss gehandelt werden bevor Menschen an Folgeerscheinungen beim Tragen dieser Maske behandelt werden müssen! Die Ignoranz der Staatskanzlei als man von Seiten der Fränkischen Landeszeitung hinterfragte ist brutal und von purem Aktionismus geprägt.
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Zusammenfassung des Artikels in der Fränkischen Landeszeitung:
Laut einem Handwerksmeister dürfen FFP2-Masken max. zwei Stunden getragen werden. Für Vollbartträger kommen sie gar nicht in Frage. Es wird ein Lungenfunktionstest gefordert (Anm. des Verfassers: ..da vermutet wird das diese Dinger beim ausatmen Schwierigkeiten bereiten). Auf die einfache Frage des Redaktionsmitarbeiters wie sich die Vorgaben des Arbeitsschutzes vertragen mit der Verpflichtung vom 18.1. an FFP2 Masken zu tragen gab es keine schnelle Antwort. Diese Frage würde das Gesundheitsministerium beschäftigen können. Auf Anfrage dort wurde zwecks Zuständigkeit auf das Wirtschaftsministerium verwiesen. Dort entschied man das das Sozialministerium antworten solle. Vom Sozialministerium wurde die Zuständigkeit beim Gesundheitsministerium erkannt. Die Redaktionskollegen hatten ihre Freude bis dann ein Ministeriumssprecher Frage-Antwort-Listen vorlag indem NICHT auf die konkreten Fragen Bezug genommen wurden. Auf einer dieser Listen war ein Internet-Link zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Nach Recherche fand man die Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK "Covid-19" des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV2 - und erfährt, dass FFP2 Masken für den privaten Nutzen nicht empfohlen werden. Das Robert-Koch Institut schreibt in seinen Infektionsschutzmaßnahmen: "Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2 Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden." Und: "Beim Einsatz bei Personen mit zum Beispiel eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschliessen."
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Es gibt als Alternative UV Masken die mit FFP2 Filter ausgerüstet werden die man jederzeit austauschen kann. Im Gegensatz zu den FFP2 Masken wird das Atmen überhaupt nicht beeinträchtigt.

Begründung

DIE PETITIONER HABEN BESCHLOSSEN DIE PETITION ZU BEENDEN! DIESE PETITION VERFÜGT NICHT ÜBER EINE GROSSE ANZAHL VON PETITIONER ABER WIR FORDERN DIE LANDESREGIERUNG TROTZ ALLEDEM AUF DEM GEGENSTAND DER IN DEM FETTGEDRUCKTEN TEXT DER BEGRÜNDUNG AUSGEDRÜCKTEN FORDERUNG ZU ENTSPRECHEN UND UNVERZÜGLICH FÜR KLARSTELLUNG ZU SORGEN. MANGELT ES WEITERHIN AN EINER KLARSTELLUNG BEHALTE ICH MIR IN EINVERSTÄNDNIS ALLER PETITIONER VOR EINE ANSCHLUSS PETITION AUFZUSETZEN UND HIERBEI AUF DIE AGGRESSIVE WERBUNG BEI DEN MAINSTREAM MEDIEN ZU SETZEN!


DIE LANDESREGIERUNG HAT UNS NICHT AUFGEKLÄRT UND WIR FORDERN VON DER LANDESREGIERUNG UMGEHEND EINE UNBEDENKLICHKEITSBEURTEILUNG DIESER FFP2 "SCHUTZ"MASKEN. DIE EINFÜHRUNG EINER FFP2 MASKENPFLICHT IN BAYERNS GESCHÄFTEN UND AUF ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTEL ERFORDERT DIES! SOLANGE WIR KEINE UNBEDENKLICHKEITSBEURTEILUNG VON VERTRAUENSWÜRDIGEN QUELLEN HABEN, MÜSSEN WIR AN UNSERE EIGENEN QUELLEN GLAUBEN: DAS TRAGEN DIESER MASKEN KANN ZU FORTGESCHRITTENEM LUNGENKREBS FÜHREN - https://uncut-news.ch/studie-langfristige-verwendung-von-masken-erzeugt-mikroben-die-die-lunge-infiltrieren-und-zu-fortgeschrittenem-lungenkrebs-beitragen/ EINE SCHUTZMASKE IST ZUM ATMEN DA UND SOLL JEDEN BÜRGER (SICH SELBST UND AUCH ANDERE!) SCHÜTZEN KÖNNEN. DIE VERALTETEN FFP2 MASKEN ERFÜLLEN DEN ZWECK NICHT UND MAN KANN GESUNDHEITLICHE SCHÄDEN NICHT AUSSCHLIESSEN! WIR FORDERN UMGEHENDE AUFKLÄRUNG!
Den Bayern geht es um die Gesundheit und die neuerlichen Mutationen des Virus mit einer, wie man jetzt davon ausgeht, wahrscheinlich viel höheren Infektionsgefahr einhergehend, sorgt für Beunruhigung. Fälle wurden jetzt auch in Bayern festgestellt. Die Landesregierung kümmert sich um die Gesundheit aber das Atmen in diesen Masken wird beeinträchtigt, ob wir diese Masken nun 10, 20, 30 Minuten oder gar 2 Stunden tragen. Lanzeitschäden lassen sich nicht ausschliessen. Auch unsere Menschen in den Pflegeheimen und Krankenhäusern liegen uns am Herzen. Für sie ist zwar die FFP2 Maske unabdingbar aber auch hier ist der Atemwiderstand eine Zumutung. Wir müssen hochtechnisierte Maskenhersteller beauftragen, die Masken der Zukunft auf den Markt gebracht haben. Wir dürfen uns nicht die Atmung einschränken lassen. Weg mit den FFP2 Masken der alten Konstruktion!! und hin zu UV Masken mit FFP2 Filter* die mit der stärksten UV-C Technologie für totale Filterung und sicheres Atmen sorgen. Nur mit der richtigen Maske und dem Trump-geprüften-Antikörper-Cocktail sowie einer Impfung wird es uns gelingen dem SARS-CoV2 Erreger Paroli bieten zu können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.01.2021
Petition endet: 17.03.2021
Region: Bayern
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

tifr. MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bürger in Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab damit einem Eilantrag eines Passauer SPD-Politikers statt. Das Verbot verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Für die Betroffenen sei der Geltungsbereich des Verbots von Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus nicht genügend erkennbar. Die Befugnis bayerischer Kommunen, im Fall hoher Infektionszahlen eine Einreisesperre für Ausflügler anzuordnen, besteht fort.

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