Klage Verwaltungsgerichtshof
tifr. MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bürger in Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab damit einem Eilantrag eines Passauer SPD-Politikers statt. Das Verbot verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Für die Betroffenen sei der Geltungsbereich des Verbots von Tagesausflügen über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus nicht genügend erkennbar. Die Befugnis bayerischer Kommunen, im Fall hoher Infektionszahlen eine Einreisesperre für Ausflügler anzuordnen, besteht fort.
Quelle: zeitung.faz.net/faz/seite-eins/2021-01-27/gericht-in-bayern-verwirft-15-kilometer-regel/563835.html