Sicherheit

Verschärfung der Strafe bei Kindesmissbrauch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

76 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

76 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir möchten die Strafen bei sexuellen Vergehen an Kindern verschärfen.(§176, §176a, §184b, §184c StGB).
Wir fordern in §176 und §176a die Abschaffung der Bewährungsstrafe.
Des Weiteren fordern wir, dass nach §176 Absatz 1 die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und bis zu 12 Jahren beträgt. Bei Wiederholungstätern fordern wir nach §176a Absatz 1 eine Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren. Wir möchten das in jedem Fall dem Täter eine Therapie verordnet werden muss.

Begründung

Die momentane Gesetzeslage bezüglich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei Kindern ist unzureichend.
Wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt und dafür nur 6 Monate, eventuell sogar auf Bewährung bekommt, ist in keiner Weise resozialisiert und auch nicht abgeschreckt davor seine Tat zu wiederholen.
Eine Strafe muss auch präventiv wirken, daher die Forderung ein Jahr ohne Bewährung als Mindeststrafe bei einem solchen Vergehen zu verhängen. Ebenso abschreckend wirkt es, im Falle einer Wiederholung der Tat nicht weniger als 3 Jahre ins Gefängnis gehen zu müssen, diese Maßnahme ist ebenfalls eher zur Abschreckung gedacht, aber auch, weil es der Schwere der Tat angemessen ist.
Eine Therapie ist ebenso sinnvoll um dem Täter ganz klar bewusst zu machen, dass er seine Neigungen nicht ausleben darf und daher lernen muss sich selbst und andere vor der Auslebung seiner Begierden zu schützen.
Nach dieser Therapie ist das Urteil eines Sachverständigen von Nöten, um zu beweisen das es einen Therapieerfolg gab, dann sind auch Verkürzungen der Haftdauer möglich. Des Weiteren ist es unangebracht einer Person die ein Kind womöglich für das Leben traumatisiert eine Strafe auf Bewährung zu ermöglichen, diese Person ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und daher ist die geforderte verlängerte Haftstrafe und die begleitende verpflichtende Therapie gerecht und der Schwere der Tat angemessen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.06.2021
Petition endet: 17.06.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    gute Nachrichten: Der Petition wurde teilweise entsprochen. Den genauen Abschlussbericht des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang als PDF.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Aufgrund des auf der CONTRA-Seite immer wieder aufkommenden Arguments Wegsperren helfe nicht, wirke nicht abschreckend und erschwere sogar die spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft, möchte ich Folgendes klarstellen: 1. Ich stimme dieser Kritik am deutschen Strafvollzug zu, falls im Gefängnis keinerlei Straffälligenhilfe angeboten wird. 2. Für wirksame Straffälligenhilfe während eines Strafvollzugs gibt es aber glücklicherweise Beispiele wie das Seehaus in Leonberg, Baden-Württemberg.

einerseits erkennt der Petitionssteller an, dass Sexualstraftäter oft unter einer behandlungswürdigen Störung leiden, andererseits wird "länger einsperren" gefordert. Dass härtere Strafen, vor allem bei Triebtätern, keine abschreckende Wirkung haben, ist unter Experten unstrittig. Oder man schaue einfach mal in ein Land mit absurd hohen Strafandrohungen. Sind solche Länder frei von sexueller Gewalt? Nein Die Forderung nach "wegsperren" ist nichts als Rache. Und wenn schon Rache, dann doch lieber öffentlich auspeitschen - kostet zumindest nicht soviel Steuergeld.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern