Sicherheit

Verschärfung der Strafe bei Kindesmissbrauch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

76 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

76 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten


21.09.2022, 18:02


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


02.07.2021, 12:09

StGB §184d ist weggefallen. Das ist die einzige Änderung


Neuer Petitionstext:

Wir möchten die Strafen bei sexuellen Vergehen an Kindern verschärfen.(§176, §176a, §184b, §184c, §184d§184c StGB).

Wir fordern in §176 und §176a die Abschaffung der Bewährungsstrafe.

Des Weiteren fordern wir, dass nach §176 Absatz 1 die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und bis zu 12 Jahren beträgt. Bei Wiederholungstätern fordern wir nach §176a Absatz 1 eine Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren. Wir möchten das in jedem Fall dem Täter eine Therapie verordnet werden muss.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 30 (30 in Deutschland)


23.06.2021, 10:59

Rechtschreibfehler wurden verbessert. Keine Kontextveränderung


Neue Begründung:

Die momentane Gesetzeslage bezüglich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei Kindern ist unzureichend.

Wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt und dafür nur 6 Monate, eventuell sogar auf Bewährung bekommt, ist in keiner Weise resozialisiert und auch nicht abgeschreckt davor seine Tat zu wiederholen.

Eine Strafe muss auch präventiv wirken, daher die Forderung ein Jahr ohne Bewährung als Mindeststrafe bei einem solchen Vergehen zu verhängen. Ebenso abschreckend wirkt es, im Falle einer Wiederholung der Tat nicht weniger als 3 Jahre ins Gefängnis gehen zu müssen, diese Maßnahme ist ebenfalls eher zuzur PräventionszweckenAbschreckung gedacht.gedacht, aber auch, weil es der Schwere der Tat angemessen ist.

Eine TherapieEine Therapie ist ebenso sinnvoll um dem Täter ganz klar bewusst zu machen, dasdass er seine Neigungen nicht ausleben darf und daher lernen muss siesich selbst und andere vor der Auslebung seiner Begierden zu unterdrücken. schützen.

Nach dieser Therapie ist das Urteil eines Sachverständigen von Nöten, um zu beweisen das es einen Therapieerfolg gab, dann sind auch Verkürzungen der Haftdauer möglich. Des weiterenWeiteren ist es durchaus unangebracht einer Person die ein Kind womöglich für das Leben traumatisiert hat eine Strafe auf Bewährung zu ermöglichen, diese Person ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und daher ist einedie geforderte verlängerte Haftstrafe angemessenund die begleitende verpflichtende Therapie gerecht und ebenfallsder dieSchwere obender genannteTat Therapie.angemessen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Deutschland)


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