87 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Die Präsidentin des Landtags NRW
Die Soforthilfe für durch Corona geschädigter Unternehmen in NRW ist heute (27.03.2020) gestartet. Sie ist für Unternehmer, die das Unternehmen NICHT im Hauptberuf betreiben, nicht antragsfähig. Gleichwohl werden Unternehmen wie beispielsweise Reisebüros auch im Nebenerwerb/ Zuerwerb betrieben. Dadurch entstehen den Unternehmern Kosten wie Miete, Strom, Telekommunikation, Technik etc.
Auch im Nebenerwerb/ Zuerwerb müssen diese Kosten beglichen werden. Durch verordnete Schließungen kann ein Einkommen nicht erzielt werden.
Ich fordere den Landtag NRW auf, auch für Unternehmer im Nebenerwerb/ Zuerwerb zumindest kostendeckende Ausgleichszahlungen im vereinfachten Verfahren zu leisten.
Begründung
Ich bitte dringend um Unterstützung dieser Petition!
Insbesondere die Reisebranche mit ca. 13.000 Reisebüros, die teilweise im Nebenerwerb/ Zuerwerb betrieben werden, ist durch verordnete Schließungen und der weltweiten Reisewarnungen derzeit nicht in der Lage, Einkommen aus Provisionen zu erzielen, um zumindest die Kosten decken zu können. Provisionen werden gezahlt, wenn Reisen angetreten werden. Teilweise auch schon vorher.
Einige Veranstalter fordern nun bereits gezahlte Provisionen zurück bzw. zahlen nicht aus, da die Reisen storniert wurden und daher keine Provision fällig ist. Ein Einkommen ist dadurch aktuell nicht zu erzielen.Dies möge vom Land NRW ausgeglichen oder mit Einmalzahlungen wie für Hauptberufler entschädigt werden.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.03.2020
Petition endet:
23.04.2020
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Wirtschaft
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.