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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
Der Hessische Landtag möge beschließen, die in Artikel 56 der Verfassung des Landes Hessen verankerte Allgemeine Schulpflicht dergestalt umzuwandeln, daß diese keine Präsenzschulpflicht mehr darstellt, sondern auch durch gleichwertige alternative Lernformen, insbesondere häuslichen Unterricht, erfüllt werden kann. Die Änderung soll zum Beginn des Schuljahres 2023/2024, hilfsweise zum nächstfolgenden Schulhalbjahresbeginn in Kraft treten.
Begründung
1. „Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert.[55] Hochschulpräsident Dieter Lenzen kritisiert, Deutschland halte anders als sieben andere europäische Länder und die USA an einer rigiden Schulanwesenheitspflicht fest, anstatt es den Eltern zu überlassen, wie und durch wen die Kinder den Unterrichtsstoff lernen.[56] Dies verstoße auch gegen Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,[54][57] in dem festgeschrieben ist: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ sowie gegen die Versammlungsfreiheit.[58]“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Kritik, abgerufen 29.12.2021
2. Bereits seit März 2020 herrscht bedingt durch das Coronavirus ein stetiger Wechsel zwischen Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht, der alle Beteiligten permanent vor neue organisatorische Herausforderungen stellt.
3. Ein Konzept zum Aufholen des während schulischer Lockdowns im Abgleich zu den Lehrplänen versäumten Unterrichtsstoffes gibt es vielerorts nicht.
4. Mancherorts diskutierte Lernformate wie der „FreiDay“ der Initiative „Schule im Aufbruch“ können dabei keine Abhilfe schaffen, sondern allenfalls eine willkommene Abwechslung zu den Lehrplaninhalten darstellen.
5. Es besteht generell ein Mangel an Lehrern, so daß ein Aufholen versäumter Inhalte selbst bei vorhandenen Konzepten unmöglich erscheint.
6. Unter den verbleibenden Lehrern besteht trotz Bezahlung „kein großes Interesse“ an Mehrarbeit Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/lehrer-mehrarbeit-wenig-interesse-100.html, abgerufen 29.12.2021 Nach alledem wird deutlich, daß die bisher gültige Allgemeine Präsenzschulpflicht, die wegen Corona temporär ausgesetzt wurde und wird, nicht mehr haltbar ist, was eine Ergänzung um gleichwertigen Unterricht erforderlich macht.
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