Minderheitenschutz

Überstellung von Flüchtlingspaar nach Polen verhindern!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags

3.313 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

3.313 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags

Quarteera e.V. fordert den Landtag Nordrhein-Westfalens und die Zentrale Ausländerbehörde NRW dringend auf, das Überstellungsverfahren für Merim K. sowie das Feststellungsverfahren für Sezim A. einzustellen und das Asylverfahren für beide Frauen in Deutschland fortzusetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann und soll von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen.

Begründung

Merim K. (25) und Sezim A. (29) flohen Ende 2013 aus ihrer Heimat Kirgisistan. Ihr Leben als lesbisches Paar machte ihr Leben zur Hölle, die alltäglichen Diskriminierungen gipfelten in mehrfachen gewaltsamen Übergriffen auf der Straße, Verfolgung bis in die eigene Wohnung und Vergewaltigung durch die Sicherheitsorgane. Einen Ausweg sahen sie nur in der Flucht. Sie ließen alles zurück, um ohne Bedrohung zusammen leben zu können.
 Da sie als alleinstehende Frauen kein Visum nach Deutschland erhielten, wichen sie auf die polnische Botschaft aus und reisten schließlich über Polen nach Deutschland ein. Beim Asylantrag in Deutschland gaben sie an, ein Paar zu sein. Dennoch sollten sie in getrennten Flüchtlingsheimen untergebracht werden, das konnte nur in letzter Sekunde durch Intervention bei der zuständigen Bezirksregierung verhindert werden.

 Weil sie zwangsläufig über Polen eingereist waren (und diese Tatsache an keiner Stelle verheimlichten), ist Polen nach den Vorschriften des Dublin-Abkommens für ihren Asylantrag zuständig. Die Situation von LGBT-Flüchtlingen in Polen ist alarmierend, eine Ausweisung der beiden in das polnische Asylsystem würde ohne Frage eine weitere Traumatisierung der ohnehin stark traumatisierten jungen Frauen verursachen. In Polen hat noch keine Frau aufgrund der Verfolgung wegen ihrer lesbischen Orientierung Asyl erhalten, nur ein schwuler Mann aus Uganda. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass ihnen in Polen Asyl gewährt wird, wie polnische Menschenrechtler mitteilen. Da sich ihre persönliche Verfolgungssituation in Kirgisistan nicht verändert hat, stellt die Rückkehr dorthin eine Lebensgefahr dar.



Beide Frauen sind durch die massiven homophoben Übergriffe in ihrer Heimat traumarisiert und brauchen professionelle, LGBTI-sensible psychologische Betreuung. Sie sind außerdem auf eine funktionierende LGBTI-community angewiesen, in der sie sich frei bewegen können und psychologische Unterstützung erfahren können. Im Asylverfahren sind sie außerdem auf eine LGBTI-sensible juristische Beratung und Vertretung angewiesen. Auf keinen Fall dürfen sie getrennt werden, eine Trennung wäre eine massive Belastung. Alle Faktoren können nach einer Überstellung nach Polen nicht oder nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden.



Deutschland hat die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Überweisung in das Einreiseland zu verhindern, indem es den Fall selbst übernimmt (Selbsteintrittsrecht). Das liegt im Ermessen des Bundesamts, diese Möglichkeit wurde trotz Nachfrage ihrer Anwältin nicht genutzt. Für Sezim ist das Feststellungsverfahren eingeleitet, allerdings bisher noch ohne Rückmeldung aus Polen, so dass zusätzlich eine Trennung wahrscheinlich ist.



Der Eilantrag der Anwältin, die Entscheidung über die Überstellung nach Polen aufgrund der erschwerten Bedingungen für homosexuelle Flüchtlinge dort zu überprüfen, wurde vom Gericht abgelehnt. 

Weder ihre Anerkennung als Familie noch die Möglichkeit, weiterhin gemeinsam untergebracht zu werden, können im polnischen Asylverfahren garantiert werden. Eine Trennung könnte für beide Frauen dramatisch Folgen haben.



Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.06.2014
Petition endet: 28.06.2014
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Minderheitenschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    der Petitionsausschuss des Landtags NRW hat unsere Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags überwiesen, der sie nun unter dem genannten Aktenzeichen bearbeitet. Leider ist es so, dass das Bundeamt für Migration und Flüchtlinge die Nachfrage des Ausschuss als Auftrag für eine schnelle Entscheidung verstanden hat, nun liegt auch der Überstellungsauftrag nach Polen für S. vor. Die Anwältin wird fristgerecht Klage einreichen, wir hoffen gemeinsam mit beiden auf Erfolg. Der Überstellungsauftrag für M. und Ablehnung der Klage liegt ja bereits vor, allerdings gibt es noch keine Reaktion des zuständigen Ausländeramts. Wir wurden von der Anwältin gebeten, zunächst keinen weiteren öffentlichen Druck... weiter

  • Merim und Sezim haben durch die Petition sehr viel ermutigende Anteilnahme bekommen. Die Petition ist im Landtag NRW im Petitionsausschuss angekommen und zur Prüfung weitergegeben worden. Eine Kirchgemeinde hat den beiden Kirchenasyl zugesagt, sollte die Überführung nach Polen durch die Ausländerbehörde umgesetzt werden. Diese hat allerdings inzwischen zumindest bestätigt, dass Merim auf keinen Fall allein überführt werden soll, sondern zunächst auf die Entscheidung für Sezim gewartet wird. Mit der Anwältin gemeinsam bemühen wir uns weiterhin darum, dass beide ein Asylverfahren in Deutschland bekommen. Im Falle des Kirchenasyls werden beide auf finanzielle Unterstützung angewiesen sein. Um weiteren öffentlichen Druck zu erzeugen werden weitere... weiter

Es sind Menschen die Hilfe brauchen. Sichere Hilfe!

Sorry, vorige Message sollte als CONTRA dargestellt werden.: Völliges Quatsch, die beide wollten bloss nach Deutschland, die sind vielleicht gar nicht lesbisch. Ich sehe hier nur eine wirtschaftliche Migration. Ich komme selbst aus der Gegend, glaubt mir, einzige, die etwas gegen Lesben haben sind Eltern und Verwandten. Dass ist Schande für deren muslimischen Familien. Sonst wir die niemand diskriminieren. Na ja, es ist dort nicht erlaubt sich gesetzlich zu trauen.

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