Region: Bayern
Erfolg
Bürgerrechte

Spritztouren mit Motorrad/ Auto wieder erlauben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Staatsregierung

45 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

45 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Bayerische Staatsregierung

Aufgrund der Ausgangsbeschränkung sind weiterhin "Spritztouren" verboten. Dieses Verbot soll aufgehoben werden.

Lasst die Menschen wieder mit ihren Cabrios, Roadstern, Coupes, Oldtimern und Motorrädern fahren.

Begründung

In den FAQ des Corona-Katastrophenschutz heißt es nach wie vor: Spritztouren mit dem PKW oder dem Motorrad sind nicht erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück!
Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!

Das ist mittlerweile absolut unverhältnismäßig! Bei Spritztouren mit dem Auto oder dem Motorrad besteht kein Ansteckungsrisiko mit Covid 19 und auch eine Überforderung von Intensivstation ist mittelfristig nicht zu erwarten. (Corona - Stationen werden bereits abgebaut)

Es gibt keinen sachlich, begründeten Grund mehr, dieses Verbot aufrechtzuerhalten, und den Menschen die Ausübung ihres Hobbys zu verbieten.

Bei allen Lockerungen, die es bisher gab, entsteht ein Ansteckungsrisiko. Das ist hier nicht so. Gleichzeitig führt jede erlaubte Zerstreuung dazu, dass wir unsere psychische Gesundheit fördern und so die notwendigen Kontaktbeschränkungen besser durchhalten. Nicht zuletzt müssen Grundrechtseinschränkungen sachlich begründet sein. Das ist hier nicht mehr der Fall.

Deswegen fordern wir: Sofortige Aufhebung des Verbots von Spazierfahrten/Spritztouren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.05.2020
Petition endet: 01.07.2020
Region: Bayern
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

Es ist dringend notwendig, dass das bayerische Innenministerium seine Hinweise über angebliche Verbote bestimmter Tätigkeiten aus seinen FAQs streicht. Dort stand auch wochenlang, Verweilen in Parks, Sonnenbaden, Reifenwechsel und Autowaschen sei verboten, was alles trotz unveränderter Rechtslage revidiert wurde. Ein Gerichtsurteil von letzter Woche aus Ansbach legt nahe, dass auch alle anderen Einschränkungen mittlerweile als ungültig ansehbar sind (so lange die Tätigkeiten kein deutlich erhöhtes Infektionsrisikomit sich bringen).

Gretchen mag aber das ihr weiterhin nicht die Umwelt unnötig verpestet.

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