10.06.2022, 21:10
Liebe Mitzeichner/innen!
Der Petitionsdienst hat auf die wiederholte Ergänzung & Anfrage an den Petenten geantwortet. Dazu wurde auf den K13online-Webseiten das folgende News publiziert:
krumme13.org/news.php?s=read&id=4807
Am 18. Juli 2020, also noch vor dem Inkrafttreten der Strafverschärfungen am 1. Juli 2021, wurde diese Petition an den Deutschen Bundestag eingebracht. Am 18. Juli 2022 wird sich dieses Petitionsverfahren zum 2. Mal jähren. Noch immer nicht hat der Petitionsausschuss über diese Petition eine Beschlussfassung abgegeben. Beide Optionen sind weiterhin möglich und werden mit der Ampel-Mehrheit im Petitionsausschuss & Bundestag begründet sein. Sollte der Petition in keinem Punkt entsprochen werden, so rufen wir schon jetzt und weiterhin zu Verfassungsbeschwerden der Betroffenen beim BVerfG auf. Auch auf diese Weise kann der Gesetzgeber zum politischen Handeln gezwungen werden. Denn: Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand...
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking