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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Im Bundesland Hessen hat die Landesregierung unter Führung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) zum 05. Dezember 2021 die verbindliche Einführung von 2G-Corona-Regeln für den Einzelhandel beschlossen.
Ausgenommen sind Branchen, die als sogenannte „Grundversorgung“ gelten. Zitat:
"Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für den Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, für Wochen- und Spezialmärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Buchhandlungen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte und für den Großhandel sowie für Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnliche Einrichtungen."
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Dokument „21-12-03-Auslegungshinweise_CoSchuV.pdf“
Gemäß dieser hessischen Liste fallen Schreibwaren nicht in die Kategorie der Grundversorgung. Diese Fehleinschätzung muss dringend korrigiert werden. Warum?
Seit tausenden von Jahren schreibt der Mensch. Ganz gleich in welcher Schrift und Sprache, ob als Keilschrift, Hieroglyphen in Steintafeln, mit dem Schilfrohr, Holzgriffel, mit Tinte aus Gläschen und mittelalterlichem Federkiel auf Papyrus, Leder oder Leinen oder mit modernen Gelschreibern ins satinierte Premiumnotizbuch – der Mensch denkt und schreibt.
Das Schreiben – eine der ältesten und wichtigsten Kulturtechniken überhaupt, noch heute von allen Schüler:innen erlernt. Gerade das Handschriftliche genießt einen hohen juristischen wie symbolischen Wert. Ob als Vertrag, Urkunde, Geständnis, Liebeserklärung oder literarische Fiktion – handschriftlich niedergeschrieben ist alles möglich – selbst ein Urwerk der deutschen Sprache – das „Grimmsche Wörterbuch“ – begann als lose Zettelsammlung auf rund 600.000 handgeschriebenen Notizblättchen. Für all dies ist der freie Zugang zu Schreibwaren zwingend notwendig.
Kann man sich Beamt:innen, Behörden oder Ministerien vorstellen, die ohne Schreibwaren dienstfähig bleiben? Krankenhäuser und Rettungsdienste? Gerichte und Anwält:innen? Wissenschaftler:innen und Forschungseinrichtungen? Hochschulen und ihre Studierenden? Schulen oder Kindergärten, Lehrer:innen oder Schüler:innen? Oder Firmen und Dienstleister?
Kurzum: niemand kommt ohne Schreibwaren aus, sie sind unverzichtbarer Teil unserer Grundversorgung!
Um dies der hessischen Landesregierung nachdrücklich zu verdeutlichen und eine Aufnahme der Branche Schreibwaren in die Liste der Grundversorgung zu erwirken und damit allen Menschen den freien Zugang zu ermöglichen, wird herzlich um Unterzeichnung der Petition gebeten!
Begründung
Niemand kommt ohne Schreibwaren aus, sie sind unverzichtbarer Teil unserer Grundversorgung!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.12.2021
Petition endet:
18.03.2022
Region:
Hessen
Kategorie:
Wirtschaft
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.