Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Einzelhändler unter 800m2 dürfen seit heute wieder öffnen, Ausnahme Einzelhändler im Einkaufszentrum. Das stellt einen klaren Wettbewerbsnachteil der Einzelhändler im Einkaufszentrum dar! Ich fordere hier die Gleichberechtigung aller Geschäfte unter 800m2 im Saarland.
In folgenden Bundesländern ist dies Einzelhändlern unter 800m2 in Einkaufszentren erlaubt: Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg. In Schleswig-Holstein mit der Auflage, dass Zentren mit über 10 Läden dem Gesundheitsamt ein Sicherheitskonzept erstellen.
Begründung
Klarer Wettbewerbsnachteil der Einzelhändler in Einkaufszentren gegenüber den Einzelhändlern in Fußgängerzonen. Die Händler in Zentren erleiden dadurch großen Schaden. Hier muss Gleichheit für alle Händler bestehen und nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 27.04.2020..
Debatte
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