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Petition richtet sich an: Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde
Am 08.06.2020 hat die Obere Schulaufsichtsbehörde, vertreten durch Landesregierungsschuldirektorin Mertens-Billmann, der erweiterten Schulleitung und dem LehrerInnen-Kollegium des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth mitgeteilt, dass das laufende Besetzungsverfahren für die Stelle der Schulleitung abgebrochen wird und die Obere Schulaufsichtsbehörde aus nicht weiter erläuterten dringenden dienstlichen Gründen die Stelle im Wege einer Abordnung durch eine Person besetzt wird, die nicht zum Kreis der Bewerberinnen und Bewerber des laufenden Verfahrens gehört.
Wir fordern von der Oberen Schulaufsichtsbehörde:
dass sie diese Entscheidung zurücknimmt
dass ein neues reguläres Stellenbesetzungsverfahren mit den bereits einmal veröffentlichten Anforderungskriterien begonnen und mit höchster Priorität umgesetzt wird (da das laufende Stellenbesetzungsverfahren bereits offiziell für abgebrochen und beendet erklärt worden ist)
dass bis dahin die Schulleitung weiterhin kommissarisch durch den stellvertretenden Schulleiter ausgeübt wird.
Zum Hintergrund: Wir sind bestürzt darüber, dass die Obere Schulaufsichtsbehörde am Montag, den 08. Juni 2020, gegenüber dem Kollegium des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth hat verlauten lassen, dass das derzeit laufende Verfahren zur Besetzung der Stelle der Schulleitung abgebrochen wird und die Schulaufsicht die Schulleitung unter Berufung auf §61 Abs. 4 SchulG NRW durch Abordnung zum 1.8.2020 besetzt.
Wir möchten in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass wir aus unserer elterlichen Verantwortung für ein gedeihliches Miteinander und das Fortkommen unserer Schule dieses Vorgehen in höchstem Maße missbilligen.
Wir haben begründeten Anlass zu der Sorge, dass durch die nun angekündigte freihändige Besetzung der Schulleitungsstelle am Albert-Schweitzer-Gymnasium die Obere Schulaufsichtsbehörde unserer Schulgemeinde ein gravierendes Personalproblem aufbürdet. Der Schulfriede ist bereits durch die Mitteilung der Inanspruchnahme massiv gestört: Bei unzähligen Eltern, Schülerinnen und Schülern hat die Nachricht über diese Form der Besetzung der Schulleitungsstelle Empörung und Irritationen ausgelöst.
Wir bitten, im Besonderen zu berücksichtigen, dass es sich um den vierten Schulleitungswechsel in den vergangenen zehn Jahren am ASG handelt und es durch diese Entscheidung nunmehr zum dritten Mal zu einer Besetzung der Schulleitung durch eine Lehrkraft kommt, die ohne jegliche Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten die Geschicke der größten Schule in Hürth und einer der größten Schulen im Rhein-Erft-Kreis lenken soll. Insofern sind wir sehr irritiert darüber, dass die Obere Schulaufsichtsbehörde im Rahmen eines mutmaßlich bestehenden Ermessensspielraums ausgerechnet das ASG für eine freihändige Besetzung ausgesucht hat. Dies erstaunt umso mehr, als dass diese Entscheidung auch zur Folge hat, dass Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Bewerbungsschluss am 27.11.2019 ihr Interesse bekundet haben, düpiert werden. Dabei gibt es gegenwärtig allein drei noch offene Bewerbungsverfahren für Schulleitungsstellen an Gymnasien im näheren Umkreis von Hürth; nämlich in Köln, Leverkusen und Grevenbroich; von zahlreichen weiteren Stellen abgesehen, die so wie die am ASG bereits vor geraumer Zeit ausgeschrieben, aber aus welchen Gründen auch immer noch nicht besetzt worden sind. Es scheint uns in höchstem Maße fragwürdig, warum die Schulaufsicht es vorzieht, Bewerberinnen und Bewerber vor den Kopf zu stoßen, die bereits vor Monaten ihr Interesse an einer entsprechenden Stelle am ASG bekundet und sich auf ein Bewerbungsverfahren eingestellt haben, als andernorts ein erst jüngst begonnenes Verfahren abzubrechen.
Insbesondere in Anbetracht der erheblichen Herausforderungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie-Vorkehrungen mutmaßlich auch im kommenden Schuljahr auf die Schulgemeinde zukommen werden, halten wir es zudem für grob fahrlässig anzunehmen, dass eine Lehrkraft, die bis dato nachweislich kein gesteigertes Interesse an der Übernahme der ASG-Schulleitungsstelle an den Tag gelegt hat, die Motivation und Handlungseffektivität unter Beweis stellen wird, derer es bedarf, um das entsprechende Krisenmanagement in einer Schule unserer Größenordnung zu bewältigen.
Wir stellen mit großem Befremden fest, dass seit Bewerbungsschluss mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, in dem die Obere Schulaufsichtsbehörde den Gremien der Schulgemeinde nichts zum Fortgang des Bewerbungsverfahrens mitgeteilt hat und es allem Anschein nach auch unterlassen hat, dieses zügig voranzubringen. Mithin lässt sich nur mit Zynismus konstatieren, dass die Geduld der ASG-Schulgemeinde nun mit einer Besetzung durch Abordnung „belohnt“ werden soll, die sowohl das Interesse der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ignoriert als auch dem Schulträger wie der Schulkonferenz die Möglichkeit nimmt, ein zu würdigendes Votum wie bei einem regulären Verfahren abzugeben.
Begründung
Die Inanspruchnahme einer Schulleitungsstelle durch eine Schulaufsichtsbehörde gemäß §61 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW stand bereits im Zuge ihrer Einführung 2015 in der Kritik. Der Städte- und Gemeindebund NRW monierte, dass dieses Verfahren die Schulaufsicht ermächtigt, Schulleitungsstellen nach Gutdünken zu besetzen. Denn die Interessen von Schulträger und Schulkonferenz, denen der Gesetzgeber in einem regulären Verfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese zumindest zusichert, dass ihr Votum für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber in der Entscheidung gewürdigt wird, bleiben im Falle einer Inanspruchnahme einer Stelle quasi unberücksichtigt. Dem Schulträger wird zumindest gesetzlich die Möglichkeit einer Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen zugestanden. Jedoch ist nicht weiter definiert, welche rechtliche Konsequenz sich aus dieser Stellungnahme ergibt.
Bis zur Änderung des Schulgesetzes 2015 hatten Schulkonferenz und Schulträger gemeinsam das letzte Wort bei der Entscheidung, wer an der Spitze einer Schule stehen sollte. So weitreichend diese Regelung zugunsten derjenigen Institutionen war, die gewissermaßen am intensivsten die Konsequenzen dieser Personalentscheidung zu tragen haben, so deutlich wurden die Machtverhältnisse durch die Änderung des Schulgesetzes in NRW auf den Kopf gestellt. Durch die Inanspruchnahme einer Stelle kann die Schulaufsicht nach billigem Ermessen Schulleitungsstellen und für die Öffentlichkeit völlig intransparent besetzen. Durch die Berufung auf Dienstgeheimnisse und Beamtenrecht reicht es, wenn die Behörde dringende dienstliche Erfordernisse ins Feld führt. Im Einzelfall werden partikulare Interessen der Schulaufsicht und einer einzelnen beamteten Lehrkraft über die Interessen von hunderten oder gar tausenden Eltern, Schülern und Lehrern gestellt. Dabei sind es, die Tag für Tag mit den Konsequenzen der aus der Ferne einer Behörde getroffenen Personal-Entscheidung leben müssen. In Anbetracht des maßgeblichen Einflusses, den die Schulleitung auf das Wohl und Wehe der ganzen Schulgemeinde hat, liegt hier eine Unverhältnismäßigkeit vor. Es liegt nahe, dass durch eine Stellenbesetzung über die Köpfe von Schulträger und Schulkonferenz hinweg der Schulfriede massiv gestört wird und bei allen, die zur Akzeptanz einer solchen Entscheidung gezwungen sind, der Eindruck von Behördenwillkür und politischer Ohnmacht entsteht.
Wie problematisch und konfliktträchtig die Inanspruchnahme von Schulleitungsstellen nach §61 Abs. 4 ist, hat schon die amtierende Schulministerin bereits 2015 – damals noch als Landtagsabgeordnete und in politischer Opposition – in ihrer Kleinen Anfrage an die Landesregierung vom 14.08.2015 zum Ausdruck gebracht: Die damalige Abgeordnete Gebauer bezeichnete die Neuregelung als „Ermächtigung“ der Schulaufsicht und berief sich dabei auf die Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, die die Regelung abgelehnt hat und darauf verwies, dass Schulleitungsstellen „auf diesem Weg praktisch völlig ‚freihändig‘ besetzt werden“ können.
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Ein Sieg der Demokratie!
am 23.06.2020Alles Bangen und Hoffen hat heute, am Dienstag, den 23.6.2020, ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!
Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter Thorsten Jürgensen-Engl bleibt bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 23.06.2020Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
alles Bangen und Hoffen hat heute ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!
Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter, Thorsten Jürgensen-Engl, bleibt bis zum Abschluss des offiziellen... weiter
Debatte
Wir leben im 21.Jahrhundert. Die Vorgehensweise der Schulbehörde ein seit Monaten laufendes Bewerbungsverfahren einfach "par ordre du mufti"abzubrechen, ohne jegliche demokratische Mitwirkung der Gremien in der Schule, ist absolut aus der Zeit gefallen. Das ist ein Relikt der Adenauerzeit als man demokratische Mitwirkung der Bürger nicht so gerne sah.
Herr Jörgensen-Engl ist ja nicht aus der Welt, sondern kann doch auch als stellvertretender Schulleiter gestalten.