24.06.2020, 01:42
Alles Bangen und Hoffen hat heute, am Dienstag, den 23.6.2020, ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!
Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter Thorsten Jürgensen-Engl bleibt bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens im Amt.
In zwei von drei Forderungen wurde damit exakt unserer Petition entsprochen. Eine marginale Änderung ergibt sich dadurch, dass die Bezirksregierung zu der Auffassung gekommen ist, dass der erklärte Abbruch keiner war und dass das im Herbst 2019 begonnene reguläre Bewerbungsverfahren einfach wiederaufgenommen werden kann.
Dieser für uns alle so erleichternden Nachricht ist eine intensive Aussprache in großer Runde vor dem Petitionsausschuss des Landtags NRW vorausgegangen. An dieser nahmen die ASG-Schulpflegschaftsvorsitzende Corine Vega und ihre Stellvertreterin Dr. Silvia Urban teil. Seitens der Stadt als Schulträger haben sich Dezernent Jens Menzel und die stellvertretende Leiterin des Hürther Schulamts, Claudia Neumann, auf den Weg nach Düsseldorf gemacht. Unterstützung aus der Politik gab es vom Hürther CDU-Landtagsabgeordneten Frank Rock und der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Sigrid Beer von den Grünen. Die Obere Schulaufsichtsbehörde war durch Landesregierungsschuldirektorin Inge Mertens-Billmann und die juristische Dezernentin Frau Faulenbach vertreten. Zusätzlich waren noch Vertreter des Schulministeriums zugegen – und natürlich die Mitglieder des Petitionsausschusses.
Corine Vega und Dr. Silvia Urban hatten den Eindruck, dass im Laufe der Debatte sehr deutlich geworden ist, dass aus unserer Sicht nie das Ob und nie das Wer, sondern immer nur das Wie in Frage gestellt worden ist: Es stand nicht zur Diskussion, ob das Vorgehen der Bezirksregierung juristisch zulässig war oder nicht. Es wurde auch nie danach gefragt, wer da eigentlich an die Spitze des ASG gesetzt werden soll. Nein, es ging und geht vielmehr darum, wie die Bezirksregierung das ganze Verfahren gestaltet hat. Denn die Behörde, die unter Berufung auf §61 Abs. 4 eine Schulleiterin oder einen Schulleiter einfach einsetzen will und darf, sollte dies mit ganz besonders viel Fingerspitzengefühl tun.
Erlaubt der Gesetzgeber in diesen Fällen doch der Behörde, sich über die Köpfe von Schulkonferenz und Schulträger einfach hinwegzusetzen und unter doppelt ungünstigen Voraussetzungen jemanden an der Spitze einer Schule zu installieren: Erstens wäre es schon ein ausgesprochen großer Zufall, wenn die eingesetzte Schulleitung lauteren Herzens von sich behaupten könnte, seit jeher gewünscht zu haben, an genau jener Schule zu landen. Und zweitens wird es wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen, dass eine Schulgemeinde eine „par ordre du mufti“ eingesetzte Schulleitung vorbehaltlos und mit offenen Armen willkommen heißt. Hätte man doch bei einer regulären Stellenausschreibung die Gelegenheit gehabt, 1. Vorschläge zum Anforderungsprofil einzubringen, 2. vorab mehrere Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und 3. schließlich ein Votum für einen Favoriten abzugeben. Dieses muss von der Schulaufsichtsbehörde in der Besetzungsentscheidung zumindest „gewürdigt“ werden, wie es im Gesetz heißt.
All diese Formen der demokratischen Beteiligung der Schulgremien gibt es im Falle von §61 Abs. 4 nicht. Eben darum hat das Schulministerium in weiser Voraussicht eine Handreichung eigens für diesen heiklen Fall herausgegeben. Darin wird den Schulaufsichtsbehörden ans Herz gelegt, doch rechtzeitig die Schulgremien und den Schulträger einzubinden und auf Dialog statt obrigkeitliches Bestimmertum zu setzen.
Das alles haben wir jedoch im Fall des ASG schmerzlich vermisst. Und wir haben bemängelt, dass wir keine Antworten auf wesentliche Fragen erhalten: Warum wurde ausgerechnet das ASG für diese Inanspruchnahme ausgesucht? Warum war man bereit, dafür sogar ein längst begonnenes, reguläres Verfahren abzubrechen? Welche Umstände genau steckten hinter den „dringenden dienstlichen Gründen“, die die Behörde ins Feld führte?
Konkrete Antworten auf diese Fragen blieb die Behörde auch heute im Petitionsausschuss schuldig. Doch in Anbetracht des Endergebnisses erscheint es müßig, dies noch weiter zu diskutieren. Was bleibt, ist ein Sieg: nicht der der Initiatorinnen und Initiatoren dieser Petition, auch nicht der von mehr als 3500 Bürgerinnen und Bürgern über eine Behörde oder der verschiedener engagierter Politikerinnen und Politiker über die Exekutive, sondern ein Sieg der Demokratie!