Region: Leipzig
Bild der Petition Petition gegen die Revision der Masterauswahlordnung vom 31.03.2010
Bildung

Petition gegen die Revision der Masterauswahlordnung vom 31.03.2010

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Senat der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
432 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

432 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Sehr geehrte Professoren, sehr geehrte Kommilitonen,

hiermit wollen wir uns gegen die Revision der Masterauswahlordnung vom 31.03.2010 wehren. Die Studienplätze werden nach der neuen Ordnung vorzugsweise an die Bewerber mit bereits abgeschlossenem Bachelor-Studium vergeben. Erst bei nicht ausreichenden Bewerberzahlen kommt es zur Berücksichtigung der Studenten, die bis zum 15.7. noch nicht ihre Bachelorarbeit verteidigt haben.

Begründung

Dementsprechend kann es zu folgendem Szenario kommen: Student A hat seinen Abschluss bereits gemacht und dabei eine Endnote von z.B. 4.0 erhalten. Student B hat noch nicht seine Bachelorarbeit verteidigt (wird dies aber noch fristgerecht tun) und sein bisheriger Notendurchschnitt beträgt 2.0. Wenn es genug Bewerber mit abgeschlossenem Studium gibt (zu denen auch Student A gehört), wird Student B nicht einmal berücksichtigt. Falls es nicht genug Bewerber mit abgeschlossenem Studium gibt, so wird dennoch Student A aufgenommen. Student B wird einem der Restplätze zugeordnet, sofern es nicht bessere Bewerber auf die restlichen Plätze gibt.

Folgende Formulierung befindet sich in der Bewerberinformation für Masterstudiengänge auf der Webseite der HTWK (www.htwk-leipzig.de/de/studieninteressierte/der-weg-zum-studium/bewerbung/bewerberinfos-alles-auf-einen-blick/)

„Die Vergabe erfolgt nach Rangfolge einer sich aus der Abschlussnote bzw. verbesserten Abschlussnote des ersten Hochschulabschlusses ergebenden Rangliste. Werden nicht alle zur Verfügung stehenden Studienplätze an Bewerber mit einem bis zum 15.07.2010 abgeschlossenem Hochschulstudium vergeben, so werden die verbleibenden Plätze an Bewerber vergeben, die unmittelbar vor Erwerb desselben stehen“.

Dies kann man in der Masterauswahlordnung (www.htwk-leipzig.de/fileadmin/kanzler/Ordnungen_der_Hochschule/AuswahlO_Master_31.03.2010.pdf) in Paragraph 3, Artikel 3 und 4 nachlesen.

Wir sehen das als ungerechtfertigt. Es kann nicht sein, dass nur zur Verringerung der Bürokratie von vornherein qualifizierte Studenten ausgeschlossen werden, vor allem, wenn diese mehr Zeit investieren, um eine qualitativ hochwertige Bachelorarbeit zu schaffen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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- zudem verstößt diese Regelung gegen das GG, denn es wird auf Basis nicht fachlicher Kriterien unter den Studenten selektiert

Noch kein CONTRA Argument.

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