1.223 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Dem ehemaligen Bürgermeister von Affing, Rudi Fuchs, soll seine komplette Pension aberkannt werden. Diese Entscheidung der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München kann nicht nachvollzogen werden. Rudi Fuchs hat sich weder persönlich bereichert noch ist der Gemeinde Affing ein Schaden entstanden. Unsere Eingabe richtet sich gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München vom 28.03.2017, Rudi Fuchs das komplette Ruhegehalt abzuerkennen. Durch diese Disziplinarmaßnahme nach Art. 13 BayDG verliert der Ruhestandsbeamte den Anspruch auf Versorgung einschließlich Hinterbliebenenversorgung.
Begründung
Nach unserem Rechtsempfinden ist das noch nicht rechtskräftige Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München unverhältnismäßig. Eine Vorteilnahme unseres ehemaligen Bürgermeisters liegt nicht vor. Als Bürgermeister hat er die langjährige Verfahrensweise seiner Vorgänger übernommen und fortgesetzt. Der Gemeinde Affing ist dadurch nachweislich kein finanzieller Schaden entstanden. Durch eine Selbstanzeige hat Rudi Fuchs das gerichtliche Verfahren erst ins Rollen gebracht. Eine Disziplinarmaßnahme für einen Beamten sollte nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen. Insbesondere ist sie nach der Schwere des Dienstvergehens, der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit, dem Persönlichkeitsbild und dem bisherigen dienstlichen Verhalten zu bemessen. Rudi Fuchs ist trotz der bevorstehenden Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Aichach von den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Affing mit 70 % der Stimmen wieder als Bürgermeister bestätigt worden. Ein eindeutiges Zeichen, dass die Einwohner hinter ihrem Bürgermeister standen, der im Laufe seiner Amtszeit vieles für das Wohl der Gemeinde geleistet hat. Zudem wurde er bereits für seine einzige Verfehlung - Stundung von Gewerbesteuern - vom Amtsgericht Aichach zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und 11 Monaten auf Bewährung verurteilt und somit hart bestraft. Der Entzug des Ruhegehalts ist die härteste Disziplinarmaßnahme, die einen Beamten im Ruhestand treffen kann. Soll heißen, ein härteres Mittel stünde nicht mehr zur Verfügung. Wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn er sich selbst bereichert hätte und durch Dritte angezeigt worden wäre? Mit der Entscheidung der Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht München wurde eine Maßnahme beschlossen, die nach unserer Ansicht unverhältnismäßig hart zu einer einmaligen Verfehlung von Rudi Fuchs steht. Es stellt sich für uns die Frage, ist sie geeignet, erforderlich und angemessen in Bezug auf das Verhalten von Rudi Fuchs? Reicht es noch nicht, dass Rudi Fuchs seinen Lebensinhalt und sein Amt verloren hat, gesundheitlich angeschlagen ist und am Boden liegt?
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herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Der Petition wurde nicht entsprochen
am 27.01.2018Der Ausschuss hat eine Stellungnahme des Staatsministeriums eingeholt. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Bürgermeister/innen ausschließlich das Verwaltungsgericht zuständig ist.
Trotzdem haben wir unser Ziel erreicht.
Wir wollten Rudi Fuchs, auch in aller Öffentlichkeit, den Rücken stärken, und zeigen, dass wir zu ihm und hinter der von im geleisteten Arbeit stehen.
Wir alle haben durch unser Mitwirken geholfen die Aktion zu einem Erfolg zu machen, der in aller Munde war.
Vielen Dank an alle. -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 30.10.2017Hallo zusammen,
unsere Eingabe wird voraussichtlich am Mittwoch, 08.11.2017 in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt.
LG
Götz-Schmiderer Marion -
Die Petition wurde eingereicht
am 23.07.2017Die Petition wurde heute online beim Bayrischen Landtag eingereicht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Debatte
Hier wird knallhart ein Exempel statuiert - Steuergeldverschwendung hingegen, scheint nicht strafbar zu sein!
Noch kein CONTRA Argument.