8.670 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Bundesregierung plant ein Gesetzespaket, um ausscheidende Kunden bei Ablauf oder Kündigung ihres Vertrages nicht mehr an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Auf Druck der Versicherungs-Lobby will die Große Koalition ein höchstrichterliches Gebot zur "angemessenen Beteiligung" unterlaufen und die seit 2008 geltende Verpflichtung zur 50-%-Beteiligung zum Nachteil der Kunden aushebeln.
Begründung
Die sog. Stillen Reserven wurden mit den Prämien der Kunden erwirtschaftet. Daher müssen diese auch spätestens beim Ausscheiden aus dem Vertrag daran angemessen beteiligt bleiben. Die Bewertungsreserven dürfen nicht dazu missbraucht werden, selbstverschuldete Probleme der Versicherer wie überhöhte Provisionen und andere Kosten zu kaschieren. Die Politik darf sich hier nicht vor den Karren der Versicherungswirtschaft spannen lassen.
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Petition gestartet:
10.03.2014
Petition endet:
09.09.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Wirtschaft
Neuigkeiten
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Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 21.04.2016Sehr geehrte Mitstreiter,
bekanntlich ist unserere Petition leider in erster Instanz gescheitert und das Gesetz zur geminderten Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde im August 2014 mit der Unterschrift des Bundespräsidenten besiegelt.
Seither wurden viele tausend Versicherungskunden um hohe Beträge geprellt, die teils über 10% der Auszahlungssumme lagen. Viele halten das neue Gesetz für verfassungswidrig und so hat der Bund der Versicherten am 15.02.2016 beschlossen, den Gang zum Verfassungsgericht zu beschreiten (www.bundderversicherten.de/Medieninformationen/Bund-der-Versicherten-geht-gegen-gesetzliche-Kuerzung-der-Ueberschuesse-vor).
Persönlich hatte ich das Glück, dass meine Police am 1.8.2014 und damit vor Inkraftreten... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 17.09.2014Liebe Unterstützer,
ich bedanke mich herzlich für Ihre geleisteten Unterschriften zu unserer gemeinsame Petition zum Erhalt des Bewertungsreserven-Vermögens, das ja zum Großteil mit unseren Prämien erwirtschaftet wurde. Zwar wurde das von uns abgelehnte Gesetz zwischenzeitlich verabschiedet und in Kraft gesetzt, dennoch sind die Auswirkungen auf auslaufende oder gekündigte Verträge noch völlig unklar. Dazu gehört z.B., in welcher Form die Versicherer ihren
erhöhten Sicherungsbedarf anmelden müssen, bevor sie die Bewertungsreserven einbehalten dürfen. Auch die Verfassungsmäßigkeit dieses Enteignungs-Gesetzes steht in Zweifel, so dass ich von einer Klagewelle in nächster Zukunft ausgehe.
Auch wenn unsere Petition gegen die Verabschiedung... weiter -
Die Petition wurde Online eingereicht
am 12.09.2014
Debatte
Die Versicherer wollen sich verfassungswidrig Kundenvermögen im Umfang von 50 bis 75 MILLIARDEN Euro aneignen. Diese Enteignung kann 1000e von Euro Verlust für den einzelnen Kunden bedeuten.Europawahl ist Denkzettelwahl. Keine Stimme der CDU, die diesen Angriff auf die kleinen Leute politisch unterstützt.
Eine Ausschüttung von Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien ist grundsätzlich richtig. Es war ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung, auch die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einzubeziehen. Dieser Fehler soll nun korrigiert werden. Es ist ökonomisch völlig unsinnig, für die Beteiligung an den Bewertungsreserven hochverzinste Wertpapiere verkaufen zu müssen. Kunden, deren Verträge zufällig in dieser Phase auslaufen erhalten sog. Windfallprofite, der Rest geht leer aus. Entgegen der landläufigen Meinung steigert das Ende der Bewertungsreservenbeteiligung n