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Migration

Keine Behördenwillkür beim legitimen Familiennachzug aus Syrien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung, Auswärtiges Amt

158 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Bundesregierung, Auswärtiges Amt

In Deutschland durch das BAMF nach Genfer Flüchtlingskonvention vollumfänglich anerkannte Flüchtlinge sind zweifelsfrei zum Familiennachzug berechtigt. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei stellen aber bei der Erteilung von Einreisevisa an berechtigte Angehörige syrischer Herkunft willkürlich formulierte Anforderungen an die vorzulegenden Dokumente, die nicht erfüllbar sind. So werden Auszüge aus dem elektronischen Familienregister in Damaskus gefordert, die zudem vom syrischen Außenministerium legalisiert sein müssen. Die Beibringung solcher Unterlagen ist z. B. für geflohene Regimegegner und bestimmte Volksgruppen, wie die syrischen Kurden sowohl unzumutbar als auch unmöglich, da mit Repressalien des Assad-Regimes gerechnet werden muss. Der "Danish Immigration Service" weist im September 2015 darauf hin, dass Deserteuren und ihren Angehörigen Haft und Todesstrafe drohe und Oppositionelle unter Sippenhaft genommen werden. Die deutschen Behörden müssen daher zwingend auf Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses oder sonstige Unterlagen verzichten, die eine direkte oder indirekte Mitwirkung von staatlichen Behörden oder Einrichtungen der Arabischen Republik Syrien erfordern.

Begründung

Nach Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 ist Flüchtling, wer aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Hat das BAMF in einem ordentlichen Asylverfahren einer Antragstellerin / einem Antragsteller eben aus diesen Gründen den vollumfänglichen Flüchtlingsstatus nach GFK ( und nicht nur subsidiären Schutz ) zuerkannt, ist es unbillig, die Mitwirkung gerade dieses Staates zu fordern, dessen Schutz man aus Angst vor Repressalien nicht in Anspruch nehmen will. Wenn vor diesem Hintergrund die Beibringung von Unterlagen als gleichermaßen unmöglich wie unzumutbar anzusehen ist, darf die deutsche Auslandsvertretung zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses alleine schon aus rein humanitären Gründen nicht auf aktuelle Auszüge aus dem staatlichen Zentralregister in Damaskus und deren Vorbeglaubigung durch das syrische Außenministerium bestehen. Der Nachweis der Familienzugehörigkeit kann in gleicher Weise durch eine qualifizierte Glaubhaftmachung geführt werden. Diese kann in aller Regel durch den syrischen Familienregisterauszug erfolgen, über den die meisten Familien ohnehin verfügen und der einfacher als Personenstandsurkunden beschafft werden kann. Ein Auszug aus dem staatlichen Zentralregister würde nur dann sinnvoll neue Erkenntnisse vermitteln, wenn ein Einreisevisum für Familienmitglieder beantragt wird, die im vorgelegten syrischen Familienregisterauszug noch nicht verzeichnet sind. Der Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses könnte ggf. auch durch qualifizierte DNA-Tests erfolgen, die von in Deutschland zertifizierten Instituten durchgeführt werden.

Wenn in Deutschland lebende Flüchtlinge auf Basis aktueller gesetzlicher Regelungen zweifelsfrei zum Familiennachzug berechtigt sind, darf diese Möglichkeit nicht alleine dadurch verhindert werden, dass im Visaverfahren eher willkürlich unüberwindbare bürokratische Hemmnisse formuliert werden. Der Familiennachzug ist nicht nur grundgesetzlich und völkerrechtlich geschützt, sondern stellt auch einen der wenigen legalen und sicheren Einreisewege für dringend Schutzbedürftige nach Deutschland dar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.01.2017
Petition endet: 01.03.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Migration

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer meiner Petititon,

    auf diesem Wege möchte ich mich sehr herzlich für die aktive Untertsützung meiner Petition bedanken. Sie war erfolgreich!!
    In dem konkreten Fall konnte erreicht werden, dass das Deutsche Generalkonsulat sich der in der Petition dargelegten Argumentation nach sehr langer Zeit angeschlossen hat und die beantragten Visa zur Familienzusammenführung ausgestellt hat.
    Seit kurzer Zeit ist diese Familie in Deutschland wieder vereint und überglücklich. Gerne sage ich auch im Namen dieser Familie ein aufrichtiges Dankeschön.
    Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat mir jetzt zudem auch mitgeteilt, dass man unser Anliegen mit Petitionen vergleichbarer Zielrichtung bündeln und entsprechend... weiter

  • Bereits 2013 hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfen im Auswärtigen Amt die in unserer Petition geforderte Handhabung beim Familiennachzug syrischer Konventionsflüchtlinge offiziell als geübte Praxis in den deutschen Auslandsvertretungen beschrieben:

    www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Auslaenderfragen/130926_anl_5_schreiben_aa.pdf

    Wenn dies heute so nicht mehr umgesetzt wird, obwohl sich die humanitären Bedingungen gerade für syrische Bürgerkriegsopfer seit 2013 deutlich verschlechtert haben, so lässt sich dahinter mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl nur politisches Kalkül vermuten.

  • Ein Mitarbeiter aus dem Arbeitsstab von Frau Aydan Özoguz, Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat per Email seine Unterstützung zugesagt. Er wird den Inhalt unserer Petition zum Gesprächsgegenstand mit den Verantwortlichen im Auswärtigen Amt machen.
    Mit diesem "interministeriellen" Gedankenaustausch haben wir einen ersten und wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan.
    Jetzt kommt es erst recht darauf an, die Petition durch Gewinnung weiterer Unterstützer zu stärken.

Integration kann nur dann funktionieren, wenn Menschen im Kreis ihrer engsten Familie leben können. Permanente Angst um das Wohlergehen von Frau und Kindern oder Eltern und Geschwistern führt zu immensen psychischen Belastungen, die kontraproduktiv für eine zügige Integration sind.

"Die deutschen Behörden müssen daher zwingend auf Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses oder sonstige Unterlagen verzichten,..." Man lässt ja sowieso schon alles und jeden mit und ohne Pass rein, was soll's? Ein Papier sagt eh nix aus, da bleibt wohl echt nur der Gentest. Dass hier bald der ganze Laden kollabiert, wenn man so weiter macht scheint einigen nicht bewusst zu sein. Dann können wir gar niemanden mehr helfen.

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