13.01.2017, 16:56
Bereits 2013 hat der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfen im Auswärtigen Amt die in unserer Petition geforderte Handhabung beim Familiennachzug syrischer Konventionsflüchtlinge offiziell als geübte Praxis in den deutschen Auslandsvertretungen beschrieben:
www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Auslaenderfragen/130926_anl_5_schreiben_aa.pdf
Wenn dies heute so nicht mehr umgesetzt wird, obwohl sich die humanitären Bedingungen gerade für syrische Bürgerkriegsopfer seit 2013 deutlich verschlechtert haben, so lässt sich dahinter mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl nur politisches Kalkül vermuten.