509 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Bürgermeister Christoph Schultz und Rat der Stadt Erkrath
Sie, Herr Bürgermeister, und Sie, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, haben es in der Hand, hier eine kluge, zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung voranzubringen. Sie können mit Ihrer Entscheidung diese wertvolle Fläche für die Zukunft bewahren, damit die nachfolgenden Generationen auch weiter diese landwirtschaftlich wertvolle Fläche nutzen können und die zahlreichen Besucherinnen und Besucher des Neandertals die wunderbare Natur genießen können.
Begründung
Ratsmehrheit und Stadtverwaltung wollen auf der Neanderhöhe in unmittelbarer Nähe zum benachbarten FFH- und Naturschutzgebiet Neandertal sowie zur Fundstätte des Neandertalers ein weiteres großes Gewerbegebiet errichten. 80.000 Quadratmeter Freifläche würden dadurch vernichtet. Die Bürgerinitiative „NSG Neandertal“ wendet sich entschieden gegen dieses unsinnige Vorhaben: Es ist ökologisch schädlich, wirtschaftlich unnötig und beeinträchtigt die weltbekannte Fundstätte des Neandertalers. Wir fordern die Stadtverwaltung und die politischen VertreterInnen im Erkrather Stadtrat auf, ihre Haltung zu überdenken, und von dem Vorhaben abzurücken.
Erkrath ist mit über 40 % Siedlungs- und Verkehrsflächen schon heute eine der Städte mit dem höchsten Versiegelungsgrad in ganz Nordrhein-Westfalen. Die verbleibenden Freiflächen wollen wir für Natur und Menschen schützen und dadurch die Lebensqualität in unserer Stadt erhalten. Dies ist gerade für die gewünschte Ansiedlung von jungen Familien mit Kindern ein wichtiges Argument.
Schon heute gehört Erkrath zu den steuerstärksten Kommunen in unserem Land. Weitere neue Gewerbeflächen „auf der grünen Wiese“ sind nicht notwendig. Im Gewerbegebiet Unterfeldhaus und an anderen Stellen gibt es ausreichend freistehende Gewerbeimmobilien. So kann die Erweiterung und Neuansiedlung gewährleistet werden, ohne immer neue Freiflächen in Anspruch zu nehmen.
Die weltbekannte Fundstätte des Neandertalers liegt in unmittelbarer Nähe der Neanderhöhe und würde durch die Bebauung verschandelt. Archäologisch wertvolle Bereiche würden für immer vernichtet.
Natur- und Artenschutz sowie das Landschaftsbild im unmittelbar angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebiet Neandertal (höchste Europäische Naturschutzkategorie!) würden erheblich beeinträchtigt. Der Biotopverbund zwischen Bruchhauser Feuchtwiesen, Schlackenhalde und Neandertal würde unterbrochen und zerstört, das Artensterben befördert.
Freiflächen wie die Neanderhöhe sind wichtig für das Kleinklima in unserer Stadt und mindern die Belastung etwa bei Hitzewellen wie in diesem Sommer.
Die Hochwasser und Überflutungsgefahr in Hochdahl würde durch die Versiegelung der Fläche insbesondere bei Starkregenereignissen weiter steigen.
Der Boden auf der Neanderhöhe ist besonders fruchtbar und gehört zur höchsten Bodenqualitätsstufe. Durch die geplante Bebauung würde er der Landwirtschaft unwiderruflich entzogen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung Bürgernitiative NSG Neandertal http://nsgneandertal.de
Link zur Petition
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 22.05.2019Wie bereits mitgeteilt, wurde der Bebauungsplan beschlossen. Vom Rat der Stadt Erkrath ist das Bürgerbegehren als unzulässig erklärt worden und einer Bürgerbefragung wurde ebenfalls nicht zugestimmt.
Ich ziehe die Petition daher zurück und bedanke mich für Ihre Unterstützung. -
Zahlreiche Erkrather Bürgerinnen und Bürger sind der Einladung gefolgt und waren am 21.3.2019 in der Ratssitzung. Dafür herzlichen Dank.
Leider wurde in der Ratssitzung die Fragestellung für das Bürgerbegehen als unzulässig abgelehnt. Dennoch hat das Bürgerengagement Wirkung gezeigt. Es gibt 2 Vorschläge, um den Bürgerinnen und Bürgern doch noch die Möglichkeit zu geben, über die Frage der Nutzung der Neanderhöhe abzustimmen. So soll in der kommenden Ratssitzung am 10.4.2019 über ein Ratsbürgerentscheid entschieden werden. Mit einer 2/3 Mehrheit kann der Rat beschließen, dass die Erkrather Bürgerinnen und Bürger über die Frage des Verkaufs der Flächen abstimmen können. Sollte die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden, so wird als zweite... weiter -
Bislang sind wir von der Naturschutzgemeinschaft davon ausgegangen, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben ist und nur die Frage des Abstimmungstermins offen ist. In dieser Fragen vertreten wir die Auffassung, dass der Bürgerentscheid mit der EU-Wahl am 26.05.2019 zusammengelegt werden sollte, da ein separater Termin erheblich mehr Kosten verursachen würde.
Zwischenzeitlich haben wir aber über Umwege erfahren, dass die Fraktion Bürger mit Umweltverantwortung (BmU) erneut um eine rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens gebeten hat. Bürgermeister Christoph Schultz (CDU) soll daraufhin den Städte- und Gemeindebund befragt haben und die Auskunft bekommen haben, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei eine „Ermessensentscheidung“.
Im... weiter
Debatte
Die Petition bzw. Argumentation fällt für mich schon dadurch zusammen, dass gesagt wird "es sei wirtschaftlich nicht sinnvoll". Komisch. Ich dachte immer, dass höhere Einnahmen immer wirtschaftlich sinnvoll sind. Aber da muss ich mich wohl irren.