18.03.2019, 20:33
Bislang sind wir von der Naturschutzgemeinschaft davon ausgegangen, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben ist und nur die Frage des Abstimmungstermins offen ist. In dieser Fragen vertreten wir die Auffassung, dass der Bürgerentscheid mit der EU-Wahl am 26.05.2019 zusammengelegt werden sollte, da ein separater Termin erheblich mehr Kosten verursachen würde.
Zwischenzeitlich haben wir aber über Umwege erfahren, dass die Fraktion Bürger mit Umweltverantwortung (BmU) erneut um eine rechtliche Prüfung des Bürgerbegehrens gebeten hat. Bürgermeister Christoph Schultz (CDU) soll daraufhin den Städte- und Gemeindebund befragt haben und die Auskunft bekommen haben, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei eine „Ermessensentscheidung“.
Im Vorfeld ist von Seiten des Bürgermeisters und der Verwaltung den Initiatoren des Bürgerbegehrens mehrfach schriftlich mitgeteilt worden, dass das Bürgerbegehren rechtlich ohne Einschränkung zulässig ist.
Die NSG ruft nun alle Bürgerinnen und Bürger auf zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag, 21. März, 17 Uhr, in die Halle des Bürgerhauses Hochdahl zu kommen, um das Bürgerbegehren weiter kräftig zu unterstützen. Wenn die BMU oder der Bürgermeister Bedenken über die Zulässigkeit haben, hätten sie diese im Vorfeld äußern müssen.