539 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landrat Thomas Hendele
Keine Abschiebung von M. I. Bahadur aus Mettmann / Abschiebungen nach Dublin-Verordnung stoppen / Für ein gerechtes und solidarisches Flüchtlingssystem in Europa
Der pakistanische Flüchtling M. I. Bahadur, welcher seit mehreren Monaten in Mettmann lebt, soll am Dienstag, dem 13.01.2015, nach Italien abgeschoben werden. Grund für die drohende Abschiebung ist das „Dublin-Verfahren“. Wir setzen uns dafür ein, dass der Flüchtling weiterhin in Mettmann leben darf und bitten um ihre Mithilfe.
Bitte unterstützen und teilen Sie unsere Online-Petition!
Der 23-jährige pakistanische Flüchtling M. I. Bahadur lebt seit mehreren Monaten in der Flüchtlingsunterkunft an der Kleberstraße 9 in 40822 Mettmann. Vor einigen Wochen hat er, genauso wie viele andere Flüchtlinge, die Möglichkeit erhalten, an einem Sprachkurs teilzunehmen. Die Sprache ist ein wichtiger Baustein, über den sich Flüchtlinge integrieren können, wie auch in unserer Bürgeranregung „Konzept zur Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen in Mettmann“ dargestellt. Die hier lebenden (?) Flüchtlinge sind ausnahmslos gewillt Sprachkenntnisse zu erwerben. Besonders durch ehrenamtliche Arbeit kann ihnen der triste Alltag erleichtert werden und ihnen Unterstützung zu einem eigenen ständigen und integrierten Leben gegeben werden. Diese Hoffnung, diese Perspektive hat auch M. I. Bahadur. Nun soll er am 13.01.2015 aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Italien abgeschoben werden.
Ineffektiv, ungerecht, menschenrechtswidrig: Das Dublin-System
Die Dublin-Verordnung gilt in allen EU-Staaten. Sie sieht vor, dass Flüchtlinge ausschließlich in dem EU-Staat Asyl beantragen können, über den sie zuerst in das „Dublin-Gebiet“ eingereist sind. In der Praxis sieht das so aus: EU-Staaten wie Italien, Spanien, Griechenland werden aufgrund ihrer Grenznähe zuerst von Flüchtlingen aufgesucht. Diese sehen sich den Flüchtlingsströmen meist alleine ausgesetzt und können diese nicht bewältigen. Überfüllte Flüchtlingslager, mangelnde Ernährung, schlechte medizinische Versorgung, keine Unterstützung und Hilfestellung, kein faires Asylverfahren, Perspektivlosigkeit und Flüchtlinge, die im Freien schlafen müssen, prägen dort den Alltag. Anstatt Flüchtlinge gerecht auf alle EU-Staaten zu verteilen, sorgt das Dublin-Verfahren dafür, dass Flüchtlinge in jene EU-Staaten zurückgeschickt werden, welche ohnehin überfordert mit der Situation sind.
Schon auf Grundlage des bestehenden Rechts könnte die Bundesregierung handeln: Die Dublin III-Verordnung sieht vor, dass jeder Staat ein Asylverfahren (mit Zustimmung des Flüchtlings) auch dann einleiten kann, wenn ein anderer Staat zuständig wäre, aber die Überstellung im Einzelfall zu Härten führen würde. Derzeit übernimmt das BAMF im Rahmen dieses „Selbsteintrittsrechts“ die Durchführung von Asylverfahren von Syrerinnen und Syrern mit Familienangehörigen in Deutschland. Auch bei Asylsuchenden, denen eine Abschiebung nach Bulgarien droht, prüft das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) wegen der scharfen Kritik des UNHCR im Einzelfall die Übernahme. Von diesem Selbsteintrittsrecht könnte aber viel großzügiger Gebrauch gemacht werden.
Verfassungsrichter rügen Abschiebepolitik nach Italien / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stoppt Abschiebung nach Italien aufgrund unmenschlicher Behandlung
Das höchste deutsche Gericht erkennt an, dass in Italien „Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer“ vorhanden sind. Karlsruhe problematisiert außerdem, dass die Betroffenen in Italien regelmäßig weder auf verwandtschaftliche Hilfe noch auf ein soziales Netzwerk bei der Suche nach einer Unterkunft zurückgreifen können. In seinem Urteil zur Dublin-Verordnung hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof einer Familie mit sechs Kindern aus Afghanistan Recht gegeben und entschieden, dass sie nicht nach Italien abgeschoben werden darf. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat am 04.11.2014 entschieden, dass Flüchtlingsfamilien in Italien eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung (Art. 3 EMRK) drohen kann und dass deswegen keine Abschiebungen dorthin erfolgen dürfen, wenn nicht zuvor eine individuelle Zusicherung Italiens über eine adäquate Unterbringung eingeholt wurde. Nach der Dublin-Zuständigkeitsverordnung wird Italien für zuständig erklärt, wenn dies das Land der Einreise in die EU ist. Allerdings hat der EGMR bereits in seiner MSS-Entscheidung zu Griechenland im Januar 2011 entschieden, dass die EU-Staaten sich nicht blind für die reale Situation der Flüchtlinge stellen dürfen. Im Fall von Griechenland wurde 2011 festgestellt, dass generell eine Abschiebung von Flüchtlingen dorthin unzulässig ist.
Begründung
Wir unterstützen M. I. Bahadur und sprechen uns für ein Bleiberecht in Deutschland aus
M. I. Bahadur hat inzwischen einen neuen Freundeskreis gefunden, er befindet sich gerade in einem Sprachkurs und beteiligt sich an ehrenamtlichen Aktionen von und für Flüchtlinge. Nach seiner Flucht aus Pakistan sieht er hier wohl das erste Mal wieder eine Perspektive in seinem Leben. Seine drohende Abschiebung nach Italien zerstört nicht nur seine Fortschritte in Deutschland und seine Perspektive, die er sich hier beginnt aufzubauen, sondern es ist auch ein Schlag ins Gesicht für all jene Menschen, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagieren und dann mit ansehen müssen, wie Menschen aufgrund eines europäischen Systems von einem EU-Land ins andere verschoben werden. Dieses System ist unsolidarisch, ungerecht und es zerstört die Perspektive vieler einzelner Menschen, die sie sich in den Monaten zuvor aufzubauen versucht haben. Die Dublin-Verordnung sieht nun vor, jenen Flüchtling in ein Land abzuschieben, welches mit der Situation der Flüchtlinge vollends überfordert ist. Ihm drohen dort menschenrechtswidrige Zustände. Er wird dort auf sich alleine gestellt sein, fernab seiner hier neu gewonnen Freunde, und sieht sich dort einer Situation ausgesetzt, die keinerlei Chance und Perspektive bietet.
Der Beschluss der Abschiebung des Flüchtlings wurde durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ende Oktober 2014 verschickt. Wenige Tage später urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine Abschiebung nach Italien nicht ohne die Zusicherung einer menschenwürdigen Unterbringung und Behandlung geschehen darf. Diese Zusicherung liegt im vorliegenden Fall nicht vor. Deshalb sollten die Behörden des Kreises Mettmann der Vollstreckung der Abschiebung nicht nachkommen.
Mettmann gegen Rechts – Für Menschenwürde e.V. sowie alle Unterstützer und Unterzeichnenden bitten deshalb darum, die geplante Abschiebung aufzuheben und M. I. Bahadur auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich hier in Mettmann ein Leben mit Perspektive aufzubauen. Wir bitten darum, vom „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch zu machen und dem Flüchtling hierzulande ein faires Asylverfahren zu ermöglichen.
Wir haben noch 1 Woche Zeit, um die drohende Abschiebung von M. I. Bahadur zu verhindern. Bitte helfen Sie uns dabei. Unterschreiben Sie unsere Petition und schicken Sie eine Email an die unten aufgeführten Adressen. Des Weiteren fordern wir Mettmanns Bürgermeister Bernd Günther, Landrat Thomas Hendele, sowie alle Mitglieder des Rates der Stadt Mettmann und des Kreistages Mettmann dazu auf, sich für ein Bleiberecht des Flüchtlings M. I. Bahadur einzusetzen und die ungerechte und unsolidarische Abschiebepolitik innerhalb Europas zu unterbinden.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
04.01.2015
Petition endet:
31.01.2015
Region:
Kreis Mettmann
Kategorie:
Minderheitenschutz
Debatte
Ein wenig mehr Menschlichkeit wäre schön! Wieso werden Flüchtlinge in Europa hin- und hergeschoben wie Waren? Dublin II ist unsozial und unchristlich.
Wir wünschen gute Heimreise.