194 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss
Änderung des § 4 Absatz 1 Punkt 1 LKWG M-V (Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V)) von derzeit:
"(1) Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,"
zu:
"(1) Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,"
Begründung
Mit 16 oder 17 Jahren darf man in Deutschland bereits eine Arbeit aufnehmen, Steuern und Sozialabgaben zahlen, Alkohol trinken, innerhalb von Parteien demokratisch mitbestimmen oder seine Kreuze bei der Kommunalwahl abgeben. Nur das eigene Landesparlament darf man nicht wählen und somit keinen Einfluss auf die für uns relevanten Dinge nehmen.
Diesen Zustand wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern ändern. Dazu muss der Landtag nur eine Zahl in einem Absatz eines einzelnen Gesetzes ändern. Hierfür bedarf es keiner Verfassungsänderung und kein politisches Zauberhandwerk. Um dies aber ändern zu können, benötigen wir die Unterstützung von möglichst vielen Menschen, um die Landesregierung und alle Mitglieder des Landtages von unserer Position zu überzeugen.
Mach mit und unterschreibe für mehr Demokratie!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.01.2019
Petition endet:
26.05.2019
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 02.07.2021Liebe Unterstützende,
der Petitionsausschuss des Landtages MeckPomm hat die Prüfung der Petition beendet. Er konnte der Petition nicht entsprechen, verweist aber darauf, dass es in der siebten Wahlperiode das Thema für eine qualifizierte Volksbefragung sein wird. Wir haben die Stellungnahme des Ausschusses dem Anhang hinzugefügt.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Neuigkeit zu eingereichter Petition
am 29.07.2020Liebe Unterstützende,
im Anhang finden Sie eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die eine Grundlage zur Standpunktbildung des Ausschuss sein wird. Sie finden diese zur Kenntnis im Anhang.
Beste Grüße das openPetition Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 24.06.2020Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2020/00160 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Debatte
16-jährige haben Interessen und können diese auch artikulieren und vertreten, deshalb sollten diese Interessen auch in der Politik berücksichtigt werden. Dies geschieht aber nicht, wenn 16-jährige nicht wählen dürfen.
Das Wahlalter sollte eher erhöht als gesenkt werden. Jugendliche können weder mit 16 noch mit 18 eine fundierte Wahlentscheidung treffen. Ihre Unreife wird ja entsprechend auch im Strafrecht gewürdigt. Kompromissvorschlag: Wahlalter an die Gültigkeit des Erwachsenenstrafrechts knüpfen.