13.582 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Abgeordnetenhaus von Berlin und Berliner Senat
Bei der Reform der Grundsteuer wird in Berlin das wertorientierte Bundesmodell angewendet. Mit Stichtag 01. Januar 2022 wird der Wert des Grundstücks neu ermittelt und dann mit der Steuermesszahl sowie dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die jährliche Grundsteuerhöhe. Dieses Modell führt zu ungerechten Mehrbelastungen für Eigenheim- und Wohnungsbesitzer, die ihre Häuser oftmals für ihre Altersvorsorge über Kredite erworben haben. Bei der neuen Grundsteuer dürfen Eigenheim- und Wohnungsbesitzer nicht deutlich stärker belastet werden wie bisher.
Die Bürger brauchen zudem Transparenz bei der Festlegung der neuen Hebesätze und müssen dabei mit einbezogen werden. Denn die Aufkommensneutralität, also keine kommunalen Mehr- oder Mindereinnahmen, ist versprochen, aber leider nicht gesetzlich festgeschrieben.
Der Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus müssen jetzt handeln und ihrer Verantwortung für eine sozial gerechte und aufkommensneutrale sowie transparente Grundsteuerreform nachkommen:
Änderungen bei der Steuermesszahl
Änderungen bei der Steuermesszahl zur Entlastung der Eigenheim- und Wohnungsbesitzer können abweichend vom Bundesmodell nachträglich vorgenommen werden. Die Finanzämter haben durch einfache Anpassungen bei der Software dadurch auch keinen signifikanten Mehraufwand. Wir fordern deshalb bei der neuen Grundsteuer eine Absenkung der Steuermesszahl für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Diese Steuermesszahl wird für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert um 40 Prozent abgesenkt, danach gestaffelt um 25 beziehungsweise 15 Prozent bis zu einer Obergrenze von 1.000.000 Euro. Kleinere Häuser werden damit stärker entlastet, teurere Immobilien dagegen weniger stark.
Transparenzregister für alle Bürger
Wir fordern vom Land Berlin ein Transparenzregister über die Grundsteuereinnahmen und die dazugehörigen Hebesätze für alle Bürger. Ein solches Transparenzregister zeigt an, welcher Hebesatz das Grundsteueraufkommen in Berlin konstant halten würde zwischen dem Zeitpunkt der Verabschiedung der neuen Grundsteuer durch Bundestag und Bundesrat Ende 2019 und Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01. Januar 2025. Damit erhalten das Land Berlin wie Bürger zeitgleich und transparent eine Übersicht über die Einnahmen bei der Grundsteuer. So werden Bürger in die Lage versetzt, auf Augenhöhe mitzudiskutieren, damit die Hebesätze in Berlin nicht so verändert werden, dass die Grundsteuereinnahmen steigen.
Begründung
Mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 werden Eigenheim- sowie Wohnungsbesitzer vor allem in Berlin deutlich stärker belastet. Zwar haben sich Bund und Länder das Ziel gesetzt, durch die Reform der Grundsteuer insgesamt nicht mehr einzunehmen. Diese angestrebte Aufkommensneutralität errechnet sich jedoch immer über die Grundsteuereinnahmen aller Immobilien. Die Gefahr besteht, dass dies besonders einseitig zu Lasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern geht. Das Land Berlin kann aber über die Steuermesszahl und den Hebesatz immer noch die Grundsteuerlasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern anpassen. Es ist also noch Zeit, die Grundsteuererhöhungen abzufedern.
Mehr Informationen unter https://www.vdgn.de/grundsteuer/
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 06.08.2024Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Unterstützung und Zeichnung der erfolgreichen Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer in Berlin.
Damit wie schon in Berlin und Thüringen auch in Brandenburg das Quorum erreicht wird, werden für die Petition in Brandenburg noch rund 4.800 Stimmen benötigt. Gerade hinsichtlich der Landtagswahlen in Brandenburg am 22. September wäre ein Erfolg auch dieser Petition ein wichtiges Signal für die Entlastung der Grundstückseigentümer, Pächter und Mieter bei der neuen Grundsteuer.
In Brandenburg läuft die Petition noch bis zum 30. September. Sollten Sie dort wohnen, so können Sie die Petition über die Unterschriftenliste im Anhang oder über folgenden Link zeichnen:
www.openpetition.de/!mxqnw
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Die Petition wurde eingereicht
am 26.01.2024Liebe Unterstützer der Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank! Dank Ihrer und der anderen mehr als 12.000 Unterschriften ist die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer in Berlin erfolgreich abgeschlossen und nun an den Berliner Senat übergeben worden. Das Quorum von 11.000 Stimmen ist deutlich überschritten. Anbei ist die Pressemitteilung von vergangener Woche inklusive Foto.
In den anderen Bundesländern mit dem Bundesmodell läuft die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer weiter. Unter anderem benötigen wir in Brandenburg noch Stimmen. Sollten Sie in Brandenburg wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben, so können Sie die Petition noch zeichnen: www.openpetition.de/!mxqnw
Jede... weiter -
Liebe Unterstützer der Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank! Dank Ihrer und der anderen mehr als 12.000 Unterschriften ist die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer in Berlin erfolgreich abgeschlossen und nun an den Berliner Senat übergeben worden. Das Quorum von 11.000 Stimmen ist deutlich überschritten. Anbei ist die Pressemitteilung von vergangener Woche inklusive Foto.
In den anderen Bundesländern mit dem Bundesmodell läuft die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer weiter. Unter anderem benötigen wir in Brandenburg noch Stimmen. Sollten Sie in Brandenburg wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben, so können Sie die Petition noch zeichnen: www.openpetition.de/!mxqnw
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Debatte
Ich bin grundsätzlich gegen die Erhöhung der Grundsteuer. Der am heutigen Tag per Post vom Finanzamt eingegangene Bescheid über den Grundsterwert per 01.01.2022 ist nicht transparent und gibt keine Auskunft über die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Das Problem beim Bundesmodell ist, dass junge Häuser dreifach gestraft sind. Erst verteuern Bauvorschriften die Häuser. Als zweites kommt eine hohe Rohertragsmiete junger Häuser. Das Alter kommt dann nochmal in der Bewertungstabelle beim Vervielfältiger zum Tragen. In der Petition muss man die Entlastung fordern, nachdem ein aufkommensneutraler Hebesatz festgelegt wurde. Macht man das vorher, steigt die Belastung für junge Familienhäuser nochmal!