26.01.2024, 12:53
Liebe Unterstützer der Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank! Dank Ihrer und der anderen mehr als 12.000 Unterschriften ist die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer in Berlin erfolgreich abgeschlossen und nun an den Berliner Senat übergeben worden. Das Quorum von 11.000 Stimmen ist deutlich überschritten. Anbei ist die Pressemitteilung von vergangener Woche inklusive Foto.
In den anderen Bundesländern mit dem Bundesmodell läuft die Petition für eine sozial gerechte Grundsteuer weiter. Unter anderem benötigen wir in Brandenburg noch Stimmen. Sollten Sie in Brandenburg wohnen und dort Ihren Hauptwohnsitz haben, so können Sie die Petition noch zeichnen: www.openpetition.de/!mxqnw
Jede Stimme zählt, damit wir auch dort das Quorum erreichen und die Unterschriften ebenso an die Landesregierung in Brandenburg und an den Landtag in Potsdam übergeben können. Gerade vor der Landtagswahl in diesem Jahr wäre das ein wichtiges Signal für die Entlastung der Grundstückseigentümer, Pächter und Mieter.
Ihr VDGN-Team
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VDGN-Pressemitteilung vom 18.01.2024
Mehr als 12.000 Unterschriften: Grundsteuer-Petition an Senat überreicht
Berliner Senat und Abgeordnetenhaus müssen jetzt handeln und Grundsteuer sozial verträglich gestalten
VDGN-Präsident Jochen Brückmann hat heute die Unterschriftenlisten im Berliner Abgeordnetenhaus Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und Finanzsenator Stefan Evers übergeben und erklärte dazu „Die erfolgreiche Petition ist ein eindrucksvolles Votum dafür, dass der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus nun handeln müssen. Mit der Grundsteuerreform drohen Eigenheimern und anderen privaten Haushalten ab dem kommenden Jahr deutliche Mehrbelastungen. Das Land Berlin kann die Grundsteuerlasten über die Steuermesszahl und den Hebesatz immer noch anpassen. Es ist also noch Zeit, die Grundsteuererhöhungen abzufedern.“
Schon die kurzen Fristen und das komplizierte Verfahren bei der Abgabe der Grundsteuererklärung haben vor allem auch viele ältere Grundstückseigentümer überfordert. Mit der Wertermittlung für die neue Grundsteuer haben sich leider dazu in den vergangenen Monaten die Befürchtungen des VDGN bestätigt, dass sich die neue Grundsteuer bei vielen Eigenheimbesitzern bei einem unveränderten Hebesatz verdoppeln oder sogar verdreifachen würde.
Änderungen bei der Steuermesszahl zur Entlastung können auch nachträglich vorgenommen werden. Die Finanzämter haben durch einfache Anpassungen bei der Software dadurch keinen signifikanten Mehraufwand.
Der Hebesatz, der aktuell in Berlin mit 810 Prozent einer der höchsten in ganz Deutschland ist, wird dieses Jahr vom Land Berlin nach Abschluss der Wertermittlungen ohnehin neu festgelegt. Hier besteht ebenfalls Spielraum für den Berliner Senat, die Grundsteuer abzusenken.