13.423 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Bundestag
Entgegen aktuell laut gewordenen Appellen, fordern wir hiermit: Der Bundestag darf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nicht aufweichen, insbesondere nicht §218 und §219a StGB. Etwaige Änderungen der Gesetzeslage dürfen nur erfolgen, wenn diese zum erhöhten gesetzlichen Schutz ungeborener Kinder beitragen. Solche von uns gewünschten gesetzlichen Veränderungen müssten dann auch einhergehen mit einer zunehmenden staatlichen Unterstützung für Frauen mit Kindern, insbesondere wenn diese alleinerziehend sind.
ANLASS DER PETITION
Das Gießener Amtsgericht hat am 24.11.2017 die Ärztin Kristina Hänel wegen unzulässiger Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Homepage zu einer Strafzahlung über 6000 € verurteilt. Grundlage dieses Urteils ist §219a StGB, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Die vorsitzende Richterin begründete ihr Urteil damit, dass der Gesetzgeber nicht möchte, dass über den Schwangerschaftsabbruch diskutiert werde, als wäre es eine ganz normale Sache. Der Prozess – und erst recht sein Urteil – lösten Proteste und Solidaritätsbekundungen für Frau Hänel und ihre Haltung aus. Die Abschaffung des §219a wird nun von vielen Seiten gefordert. Auch der §218, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland prinzipiell verbietet und nur unter bestimmten Bedingungen unter Straffreiheit stellt, soll nach Meinung vieler ersatzlos gestrichen werden. So fordern Politiker der Linken, der Grünen und der SPD des Wiesbadener Landtags die Abschaffung oder Änderung des Paragrafen 219a. Sahra Wagenknecht und andere forderten unlängst auch die Streichung des §218.
KURZ: Die Stimmen der Liberalisierung des Abtreibungsrechts sind aktuell sehr laut geworden. Diese Petition möchte dieser Haltung eine deutliche Stimme entgegensetzen - eine Stimme, die der Würde auch des ungeborenen Menschen und seiner Schutzbedürftigkeit Achtung entgegenbringt; Dies ist eine Petition die das Thema „Abtreibung“ nicht auf die Gesundheit und Souveränität der Frau beschränkt, sondern auch an die Kinder denkt, über deren Leben entschieden wird.
Begründung
BEGRÜNDUNG FÜR BEIBEHALTUNG DES § 218 StGB.
- Der §218 verbietet Schwangerschaftsabbrüche. Eine Abschaffung dieses Paragrafen, wie von vielen gefordert, würde ungeborene Kinder, egal welches Alters, allen gesetzlichen Schutz absprechen. Spätabtreibungen bis unmittelbar vor der Geburt würden ohne Dringlichkeit und Not möglich werden.
- Der §218 ist von dem Menschenbild getragen, dass auch ungeborene Kinder ein Recht auf Leben haben und ihre Würde nicht negiert werden darf – etwa aufgrund ihrer noch körperlichen Angewiesenheit auf die Mutter, aufgrund ihres noch frühen Entwicklungsstandes und dergleichen. Eine Streichung des §218 wäre damit eine Streichung der Würde des noch ungeborenen Menschen.
BEGRÜNDUNG FÜR BEIBEHALTUNG DES §219a StGB.
- Das ungeborene Kind hat „auch ihr [seiner Mutter] gegenüber ein eigenes Recht auf Leben“ (§219 Abs. 1). So wird im StGB die Geisteshaltung einer Schwangerschaftskonfliktberatung beschrieben. Diese Formulierung drückt ein Mindestmaß der Würde des ungeborenen Menschen aus. §219a, der die Bewerbung einer Abtreibung verbietet, ist damit nur folgerichtig. Niemand darf öffentlich Abtreibungen als etwas diskutieren, indem er das „Recht auf Leben“ des Ungeborenen ignoriert oder negiert (vgl. dazu auch Urteilsbegründung des Falles Kristina Hänel vom 24.11.2017, Gießener Amtsgericht) – vor allem dann nicht, wenn er an Schwangerschaftsabbrüchen verdient. Eine Streichung des §219a wäre damit ebenfalls eine Negierung der Würde und des Lebensrechts ungeborener Kinder.
(Als entsetzliches Gegenbeispiel kann Indien angeführt werden, wo an Arztpraxen aktiv für Abtreibungen geworben wird, insbesondere dann, wenn das ungeborene Kind ein Mädchen ist. Auch wenn die Frage des Geschlechts in Deutschland in kaum einem Fall einen Abtreibungsgrund für Eltern darstellt, so ist an diesem Beispiel doch die Entwicklung aufgezeigt, die die Streichung von §219a nehmen kann. In Deutschland könnten insbesondere ungeborene Kinder mit Behinderung der Streichung von §219a buchstäblich zum Opfer fallen. Schon jetzt werden z.B. ca. 90% der Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben).
- Der §219a schützt die Mütter davor, dass sie bei jeder Schwangerschaft mit der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs konfrontiert werden als wäre es etwas Normales. Auch Ärzte werden mit diesem Paragrafen gesetzlich daran gehindert, im Einzelgespräch aktiv gegenüber der Patientin für eine Abtreibung zu werben, etwa bei einer schweren Behinderung des Kindes.
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.11.2017
Petition endet:
26.01.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 22.02.2019Liebe Unterstützer der Petition „Gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts“,
vor gut einem Jahr haben wir unsere Petition für die Beibehaltung des Werbeverbots von Abtreibungen an alle Bundestagsfraktionen und die entsprechenden Ministerien gesendet. Jeder Vorsitzende bekam einen deftigen Ordner mit einer über 13.000 Unterschriften schweren Liste von Bürgern zugesendet, die die Forderung erheben, die Würde und das Leben ungeborener Kinder auch weiterhin gegen explizite oder subtile Werbung zu schützen.
Der Streit wurde lange und heftig geführt. Die CDU und die AfD lehnen eine Abschwächung des Werbeverbots ab, die FDP hatte zunächst eine Reform des Paragrafen vorgeschlagen, hat sich nun aber doch zu den Befürwortern einer gänzlichen Streichung... weiter -
Aktueller Stand der Debatte
am 18.06.2018Liebe Unterstützer gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts,
im Moment läuft in der Politik bzgl. der Abschaffung des §219a nicht viel Konkretes. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hält glücklicherweise an einem Werbeverbot bzgl. Abtreibungen fest. Die SPD will eigentlich eine komplette Streichung des §219a erreichen, wird aber durch ihren konsequenten Koalitionspartner daran gehindert. Es wird nun darüber diskutiert, ob in der Tat ein Informationsdefizit für Frauen in Schwangerschaftskonflikten bestehen könnte und wenn ja, wie dieses behoben werden kann. Informationen sollen auch nach Auffassung der Christsozialen zugänglich sein, Werbung jedoch ausgeschlossen werden. Der Präsident der Ärztekammer Montgomery hat eine zentral geschaltete... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 24.02.2018Liebe Unterzeichner der Petition gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts,
es ist nun einige Zeit vergangen, seitdem wir Unterschriften für unsere Initiative gesammelt haben. Deutlich über 13.000 Unterschriften kamen zusammen. Das wäre ohne Ihre Mithilfe nicht möglich gewesen. Haben Sie vielen Dank! Es ist so wichtig, dass wir unsere Stimme erheben – und sie wird gehört – ob gewollt oder ungewollt. Es gibt ein starkes Bewusstsein in Politik und Gesellschaft, dass es Menschen in unserem Land gibt, die für die stummen ungeborenen Kinder ihre Stimme erheben und das oft ungemütlich deutlich und sachlich.
Folgendes in Kürze:
- Petition an alle Fraktionen sowie an Maas, Barley und Merkel verschickt.
- Vorgestern erste Lesung im Bundestag – Zeichen... weiter
Debatte
Abtreibungen gab es schon immer, richtig. Aber auch Sklaverei und Folter gab es schon immer. Wenn ein schmerz- und berührungsempfindliches Kind bei einer Spätabtreibung ohne Betäubung in Stücke zerrissen wird (chirurgisch) oder bei medikamentöser Abtreibung durch Dauerkrämpfe der Gebärmutter zerquetscht wird, oder in 2 Tagen qualvoll langsam erstickt, weil nach Gabe einer Abtreibungspille sich die Plazenta ablöst, dann ist das Folter. Das Tierschutzgesetz verbietet jede Schlachtung ohne Betäubung. Ratten sind besser geschützt als ungeborene Kinder! Dafür darf es keine Werbung geben!
Als Reaktion auf Kontra-Argumente: Selbstverständlich kann gesagt werden, was ein Embryo bei einem Abbruch empfindet, weil wir genauestens wissen, welche neuronalen Anlagen vorhanden sind und welche nicht (und da fehlt sowohl ein Bewusstsein als auch Schmerzempfinden) Gerade WEIL Frauen die Entscheidung sowieso schon schwer genug fällt, sollte das Informationsrecht gewahrt bleiben, daher weg mit StGB §219a. Der Vergleich mit dem Holocaust ist ein Schlag ins Gesicht für die Opfer! Embryonen sind keine Menschen und das ist daher auch nicht vergleichbar.