22.02.2019, 18:44
Liebe Unterstützer der Petition „Gegen die Aufweichung des Abtreibungsrechts“,
vor gut einem Jahr haben wir unsere Petition für die Beibehaltung des Werbeverbots von Abtreibungen an alle Bundestagsfraktionen und die entsprechenden Ministerien gesendet. Jeder Vorsitzende bekam einen deftigen Ordner mit einer über 13.000 Unterschriften schweren Liste von Bürgern zugesendet, die die Forderung erheben, die Würde und das Leben ungeborener Kinder auch weiterhin gegen explizite oder subtile Werbung zu schützen.
Der Streit wurde lange und heftig geführt. Die CDU und die AfD lehnen eine Abschwächung des Werbeverbots ab, die FDP hatte zunächst eine Reform des Paragrafen vorgeschlagen, hat sich nun aber doch zu den Befürwortern einer gänzlichen Streichung gesellt, zu denen von Anfang an auch SPD, Grüne und Linke gehören.
Gestern nun, am 21.02.2019, wurde ein mühsam ausgehandelter Kompromiss zwischen SPD und CDU als Gesetz verabschiedet, über den wir nicht glücklich sein können, aber erleichtert.
Die gute Nachricht der Reform:
Das Werbeverbot bleibt bestehen!
Damit bleiben auch weiterhin sog. „Informationen“ strafbar, wie jene der verurteilten Ärztin, Kristina Hänel, aus Gießen, die in ihren Ausführungen den ungeborenen Menschen zum „Gewebe“ oder „Schwangerschaftsgewebe“ degradiert und damit den Eingriff auf unerträgliche Weise verharmlost.
Ärzte dürfen aber künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Für weitere Informationen müssen sie auf neutrale Informationsstellen im Internet verweisen, die nun eingerichtet werden (Bundesärztekammer). Besorgniserregend daran ist, dass nun in den Listungen ärztlicher Leistungen immer wieder der Schwangerschaftsabbruch auftauchen wird, wodurch nach und nach der allgemeine Eindruck erweckt werden könnte, es handele sich um eine unproblematische medizinische Leistung, die sich ethisch nicht von den anderen Behandlungen auf der Liste unterscheidet.
Wie geht es nun weiter?
Die Chancen stehen nicht schlecht, dass nun erst einmal Ruhe einkehrt.
Zwar erwägt die FDP einen Gang zum Bundesverfassungsgericht gegen den Kompromiss (Normenkontrollantrag), aber ich wage die laienhafte Vorhersage, dass sie vor Karlsruhe scheitern würden.
Auch müssen wir festhalten, dass die SPD weiterhin die gänzliche Streichung von §219a als das Wünschenswerteste vertritt. Wir können voraussehen, dass das Thema spätestens dann wieder hochkommen wird, wenn es einmal eine Regierung bzw. Koalition ohne die CDU(CSU geben wird. Die SPD würde diese Chance sofort nutzen und ebenso die anderen bürgerlich-liberalen Kräfte des Bundestags.
Hoffen und wirken wir weiter für das Leben! Es ist hart umkämpft: Die Jugendorganisation der SPD (Jusos) möchte Abtreibungen bis kurz vor der Geburt legalisieren (ähnlich auch Teile der Linken), in New York wurde ein solch furchtbares Gesetz gerade verabschiedet. Ebenso hat auch Justizministerin Katarina Barley unlängst in einem Grußwort anlässlich einer Preisverleihung an Kristina Hänel geäußert, dass die Abschaffung des §218, was die Abtreibung bis kurz vor der Geburt legalisieren würde, etwas Selbstverständliches sein sollte.
Es gilt wachsam zu sein, den Mund aufzumachen – bestimmt, respektvoll und (wenn nötig) laut. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Das muss immer wieder gesagt werden, dass müssen sie immer wieder hören.
Mit ganz herzlichen Grüßen
Bertram Lenke