Gegen die Aufweichung des Abtreibungs"rechts"!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

13.423 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

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Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Keine Werbung für Spätabtreibungen

Abtreibungen gab es schon immer, richtig. Aber auch Sklaverei und Folter gab es schon immer. Wenn ein schmerz- und berührungsempfindliches Kind bei einer Spätabtreibung ohne Betäubung in Stücke zerrissen wird (chirurgisch) oder bei medikamentöser Abtreibung durch Dauerkrämpfe der Gebärmutter zerquetscht wird, oder in 2 Tagen qualvoll langsam erstickt, weil nach Gabe einer Abtreibungspille sich die Plazenta ablöst, dann ist das Folter. Das Tierschutzgesetz verbietet jede Schlachtung ohne Betäubung. Ratten sind besser geschützt als ungeborene Kinder! Dafür darf es keine Werbung geben!

Quelle: ungeborene.de/methoden-der-abtreibung

2.2

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Werbung für Abtreibung ermöglichen ist in D völlig unnötig. Frauen kennen ihre Rechte und wissen, dass und wie sie eine Abtreibung vornehmen lassen können. Aufklärung ist nicht dasselbe wie Werbung. Aufklärung halte ich für sinnvoll - sie muss aber auch die negativen Aspekte wie psychische Spätfolgen und Auswirkungen auf die Familiensysteme benennen!!! Werbung dagegen ist per se immer einseitig und betont die Möglichkeiten, während sie Risiken ignoriert. Eine Abtreibung ist außerdem sogar kostenlos, während Frauen selbst zahlen müssen um bspw. mit der Spirale zu verhüten!

Quelle:

1.9

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In jedem gerade gezeugten Menschen ist das gesamte notwendige Genmaterial vorhanden, dass einen Menschen auszeichnet: Haar- und Augenfarbe, spätere Größe des Menschen usw. stehen bereits ab diesem Zeitpunkt fest. Der Humanembryologe Prof. Erich Blechschmidt formulierte es so: “Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch, er ist Mensch von Anfang an.” Damit wird deutlich, dass bei jedem Schwangerschaftsabbruch ein Mensch getötet wird. Und damit darf man nicht leichtfertig umgehen.

Quelle: Prof. Blechschmidt

1.8

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Abtreibungen, egal in welchem Stadium, sind Mord. Wenn man davon absieht, dass man sich an einem Menschen vergeht und bestimmt, dass er oder sie nicht leben darf, wird es völlig ausgeblendet, dass eine Abtreibung für alle Beteiligten, aber vor allem für die schwangere Frau psychisch nicht ohne Folgen bleiben wird. Es ist ein traumatisches Erlebnis, eine Begegnung mit dem Tod. Stichwort: Posttraumatische Belastungsstörung. Die Stiftung 'JA ZUM LEBEN' hilft Schwangeren in Not. Kinder sind ein Geschenk des Schöpfers. Wir sind Treuhänder des Lebens.

Quelle: Ja Zum Leben

1.7

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Der einfachste Weg, eine Abtreibung zu vermeiden ...

ist - für die Zeit in der frau kein Kind empfangen möchte, einfach mal ... die "Beine nicht breit zu machen" ... das kostet die GKV- Mitglieder (im Gegensatz zu Abtreibungen) keinen Pfennig, da jedem Mädchen bereits in der Schule beigebracht wird, wie Kinder gezeugt werden, sollte es da keine großen Erkenntnisdefizite geben. Und natürlich ist Werbung für die Tötung von ungeborenen Leben sitten- und standeswidrig, ich frage mich schon, ob die zuständige Ärztekammer daraus Konsequenzen zieht.

Quelle:

1.6

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Der Mensch ist Mensch von Anfang an. Mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle ist ein einmaliger, unverwechselbarer Mensch entstanden. Und dieser Mensch besitzt bereits Würde und hat ein Recht auf Leben. Nicht umsonst ist deshalb auch ein noch nicht geborener Mensch erbberechtigt. Schon Prof. Ernst Häckel hat zugeben müssen: “Dieses Moment der Befruchtung (Verschmelzung der Kerne beider Geschlechtszellen) bezeichnet haarscharf den Zeitpunkt, in welchem die Existenz des neu gezeugten Individuums beginnt.” In jedem gerade gezeugten Menschen ist das gesamte notwendige Genmaterial vorhanden.

Quelle: Häckel u.a.

1.5

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„(1) 1. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. 2. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. 3. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat…“ (§ 219 StGB). Man muss wissen, dass Pro Familia schon immer für die völlige Freigabe der Abtreibung gekämpft hat und auch heute noch tut.

Quelle: StGB

1.4

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Wer Werbung für Schwangerschaftsabbrüche macht, wie die Ärztin in Gießen, verstößt gleich mehrfach gegen Gesetze einschließlich des Grundgesetzes. Was man inzwischen alles über die Ärztin weiß, ist erschreckend. Sie „kämpft“ für ein Recht auf Abtreibung. Dann kann sich jeder vorstellen, wie die Beratung bei ihr aussieht. Vermutlich werden auch keine Informationen zu möglichen Folgen gegeben. Denn das könnte Frauen von einem Eingriff abbringen. Bei der großen Anzahl der Abbrüche in dieser Praxis muss man davon ausgehen, dass das eine wichtige Einnahmequelle dieser Ärztin ist.

Quelle:

1.2

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Leider verwirrend

Gegen die Aufweichung des Abtreibungs"rechts" Habe 10x gelesen und immer noch nicht verstanden. Ich denke, es geht anderen ähnlich. Mit den Gänsefüßchen bei "RECHT" will der Autor zeigen, dass er das "Recht, eine Abtreibung vorzunehmen", wie es andere einfordern, nicht erkennt. Die Petition wendet sich aber eben NICHT gegen die Aufweichung eines "Rechts" auf Abtreibung. RECHT im Sinne von Gesetz verstanden, steht ohne Gänsefüße. Gegen die Aufweichung des aktuell restriktiven Gesetzes wendet sich die Petition. Das Strafgesetzbuch ist Recht ohne Gänsefüßchen.

Quelle:

1.1

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MORD

Vorne muss ich sagen, dass sich das selber gemacht habe und es mich noch zwanzig Jahre später belastet, dass ich es getan habe. Im Grunde war es gemeinschaftlicher MORD - die Planung der TÖTUNG eines menschlichen Lebewesens mit dem Arzt zusammen.... Deshalb möchte ich jedem raten VERHÜTET ordentlich ! Es ist eine TOD-SÜNDE vor GOTT !

Quelle: Stephanie Schultze

1.0

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Du sollst nicht töten

"Denn siehe, als ich die Stimme deines Grußes hörte, hüpfte das Kind vor Freude in meinem Leibe"! Das sagte Elisabeth, als sie mit Johannes schwanger war, zu Maria, die sie besuchte, nachdem der Engel ihr erschienen war. Das ungeborene Kind ist ein Mensch, und hier gilt Gottes Gebot: Du sollst nicht töten.

Quelle: Die Bibel, Lukas 1, 44

0.7

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Menschenrecht für Föten?

In der Debatte um die ABparagraphen werden seit Jahrzehnten NUR Scheinargumente ausgetauscht. HIer geht es NICHT um kathol. Sexualmoral vs. selbstbestimmte Sexualität und auch nicht um patriarchalische Unterdrückung oder feministischen Freiheitskampf. Das sind zweitrangige Fragen. Es geht ALLEIN um die Frage, ob der Fötus ein Mensch ist im SInne des MENSCHENRECHTS AUF LEBEN. Das muß geklärt werden: Wenn NEIN, dann ist eine AB juristisch das gleiche wie eine Nasenkorrektur. Wenn JA, dann ist es mindestens Totschlag. Daher sollten wir bis zur Klärung die Zahl der AB so gering wie möglich halten.

Quelle:

0.6

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Wie weit soll's gehen?

Nur eine Frage: Wie sieht's mit behinderten Kindern aus? Das Down-Syndrom zum Beispiel lässt sich bereits durch Pränatale Diagnostik feststellen. Die Kinder haben eine individuell leicht bis schwer ausgeprägte geistige und motorische Behinderung. Manche von Ihnen lernen nie sprechen. Die Familie muss sich dann 24/7 um das Kind kümmern. Ist in einem solchen Fall Abtreibung auch unmoralisch? Vor allem, wenn die Familie die Zeit und die Mittel für wichtige Therapien nicht aufbringen kann?

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Als Reaktion auf Kontra-Argumente: Selbstverständlich kann gesagt werden, was ein Embryo bei einem Abbruch empfindet, weil wir genauestens wissen, welche neuronalen Anlagen vorhanden sind und welche nicht (und da fehlt sowohl ein Bewusstsein als auch Schmerzempfinden) Gerade WEIL Frauen die Entscheidung sowieso schon schwer genug fällt, sollte das Informationsrecht gewahrt bleiben, daher weg mit StGB §219a. Der Vergleich mit dem Holocaust ist ein Schlag ins Gesicht für die Opfer! Embryonen sind keine Menschen und das ist daher auch nicht vergleichbar.

Quelle:

2.9

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Schwangerschaftsabbrüche sind nach der Regelung des StGB §218 zwar rechtswidrig, aber straffrei. StGB §219a wird von Abtreigungsgegnern dahingehend zweckentfremdet, dass nicht Werbung, sondern die bloße Information über Abbrüche auf der Website eines Arztes angezeigt wird (siehe Fr. Haenel) StGB §219a steht damit dem Informationsrecht einer schwangeren Frau gegenüber, ist ein Relikt aus der NS-Zeit und gehört abgeschafft.

Quelle:

2.9

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Zeugen nach Paragraphen

Wer ist denn da in die Zeitreisemaschine, ins letzte Jahrtausend? geraten? Ich bin empört: wenn den Männern das Zeugen per Gesetz geregelt ist und Frauen und Kinder nicht mehr in eine Sozialfalle tappen, können wir Frauen neu über Paragraphen diskutieren.

Quelle:

2.4

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